9. Juli 2021
Juli 202109

Nachtrag zum Bundesverfassungsgericht

Weil ich gerade geschrieben habe, daß das Bundesverfassungsgericht einem Richter Befangenheit in Migrationsangelegenheiten vorwirft:

Einerseits will ich an das Verfahren um die Verfassungsmäßigkeit des jetzigen »Rundfunkbeitrags« erinnern. Dieser basiert ja auf einem Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof. Und wer hat das Verfahren als Vorsitzender Richter in Karlsruhe geleitet? Sein Bruder Ferdinand Kirchhof. Die Kläger hatten einen Antrag auf Befangenheit des Richters gestellt. Abgelehnt! Ich kann mich noch an die unglaubwürdigen Beschwichtigungen von Ferdinand Kirchhof erinnern. Da hatte selbst der Richter aus Gießen, um den es im vorigen Artikel ging, besser argumentiert.

Andererseits tauchen nun bei dem jüngsten, wellenschlagenden Urteil um den Klimaschutz Fakten auf, die eine beteiligte Richterin, die dazu auch noch Berichterstatterin gewesen sein und somit die Führung in dem Verfahren gehabt haben soll, ins Zwielicht rückt, wie zwei Artikel bei Tichys Einblick darlegen (erster Artikel, zweiter Artikel). Der Ehemann der Richterin soll ein nicht unwichtiger Akteur bei den Grünen sein. Indizien im Urteil machen nachdenklich, ob die Richterin nicht eine vorgefaßte Meinung hatte und das Verfahren entsprechend beeinflußte, zum Beispiel durch eine einseitige Auswahl von Gutachtern.

Ein Gericht als ein Instrument der politischen Elite. Woran erinnert mich das gerade?

9. Juli 2021

Säuberungsaktion bei den Richtern

Jetzt wird aufgeräumt. Richter, die nicht zu hundert Prozent auf Linie sind, werden auf die eine oder andere Art aussortiert. Neulich gab es schon die Geschichte mit dem Richter in Weimar, der per Urteil das Maskentragen an den Schulen verbot und damit die Staatslinie durchbrach. Dem Richter wurde Rechtsbeugung vorgeworfen, mehrere Hausdurchsuchungen folgten, und natürlich wurde das Urteil rückgängig gemacht. Ich habe das Thema aber nicht weiter verfolgt. Wer will, kann diesen Telepolis-Artikel als Startpunkt nutzen.

In dem aktuellen Fall gab es eine höchstrichterliche Disziplinierung eines Richters. Angefangen hatte das mit einem Verfahren um ein Wahlplakat der NPD. Der Richter hatte geurteilt, daß dieses Plakat keine Volksverhetzung sei, sondern eine freie Meinungsäußerung. Auf dem Plakat stand unter anderem, daß die Migration den Tod nach Deutschland brächte. Der Richter begründete sein Urteil anhand der vielen bekanntgewordenen Morde von Migranten an Deutschen. Der Streit um das Plakat ging dann weiter durch die Instanzen, bis das höchste hessische Gericht diesem Urteil widersprach und die NPD das Plakat entfernen mußte.

Nun sollte eben dieser Richter ein Verfahren eines Asylanten beurteilen, der gegen seinen negativen Asylbescheid klagen wollte. Der Anwalt des Asylanten erkannte seine Chance und lehnte den Richter wegen Befangenheit ab. Die Richterschaft an dem Gericht sahen diese Befangenheit aber nicht. Natürlich ging das auf Kosten des Steuerzahlers den Instanzenweg hoch bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Gericht betrachtete – um es salopp zu sagen – den Richter als rechtslastig, da die ganzen Morde ja alles Einzelfälle wären und kein Beleg für die Behauptung der NPD. Damit sei er tatsächlich befangen und dürfe das Verfahren nicht durchführen.

Faktisch ist der Richter damit für alle Verfahren um das Thema Migration nicht mehr einsetzbar, denn jeder andere Kläger kann sich nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen. Er ist so bis zu seinem Dienstende mundtot gemacht worden. Vielleicht war es dumm von dem Richter, so zu argumentieren. Faktisch hat er natürlich recht. Die Kriminalstatistik bestätigt einen Anstieg im allgemeinen seit 2014 und eine unverhältnismäßig hohe Beteiligung von Migranten an Vergewaltigungen und Morden. Aber das darf in Deutschland nicht mehr gesagt werden. Merkel schweigt ja auch störrisch zu dem moslemisch motivierten Mord an drei Frauen eines Migranten in Würzburg (mindestens einer wurde nach islamischer Tradition – wie der IS im Irak es auch praktiziert – die Kehle von hinten durchgeschnitten).

Quellen: Welt, Junge Freiheit, NZZ, Bundesverfassungsgericht: Pressemeldung/Beschluß

3. Juli 2021
03

Bevormundung ist die DNA der Grünen

Niemals vergessen: Die Grünen sind auch nur eine sozialistische Partei, daher gehört die Bevormundung zur DNA der Partei. Mir ist das gerade wieder an einem Beispiel aus der Lokalpolitik eines Nachbarortes aufgefallen. Eine Durchfahrt durch einen Ortsteil ist von 50 km/h auf 30 km/h heruntergesetzt worden. Weil dies mit einem neu errichteten Seniorenheim begründet wurde, ist die Stadt von einer höheren Verkehrsbehörde gerügt worden. Der Abschnitt sei zu lang, dürfe nur insgesamt 300 Meter lang sein. Die Grünen regen sich furchtbar auf, daß die Reduzierung nun teilweise zurückgebaut werden muß. Das lokale Schmierenblatt zitiert die grüne Fraktionssprecherin wie folgt:

Wenn in dem demnächst verkürzten Bereich wirklich nur mit 30 Stundenkilometern gefahren würde, wäre schon viel getan. Doch dem sei nicht so: »Es kommt regelmäßig zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die selten bis gar nicht geahndet werden. Kontrollen finden kaum statt.« Deshalb helfe im Moment wohl nur Selbsthilfe: Wenn alle [Ortsangabe gelöscht – Äquivalent zu Ortsansässigen] und alle Ortskundigen strikt Tempo 30 führen, würden zumindest in den lebhaften Verkehrszeiten Raser ausgebremst. Das gelte auch für den Bereich, in dem die Begrenzung aufgehoben wird. Niemand könne Verkehrsteilnehmer zwingen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

(Hervorhebung von mir)

Das ist natürlich falsch, denn in § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung steht:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

und in § 3, Absatz 2:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(beides Version von 2013, miserable Kommasetzung korrigiert und in die alte Rechtschreibung konvertiert)

Diese beiden Paragraphen begründen auch das Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Demzufolge ruft hier die Fraktionsvorsitzende zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit auf und ist selber eine Ordnungswidrigkeit (§ 116 OWiG). Man kann das aber auch als Aufruf zu einer Straftat – Nötigung – sehen, was wiederum eine Straftat ist (§ 111 StGB).

Generell ist es wieder eine Bevormundung und ein Aufzwingen der grünen Ideologie, und zwar nicht einmal durch den Staat, sondern durch die links-grünen Genossen, die die Konformität erzwingen sollen. Das erinnert schon wieder stark an den Blockwart im Dritten Reich. Und ich vermute mal, die Grünen merken es nicht einmal selbst, wenn sie soetwas sagen. Das steckt in ihrer DNA, das ist ihre Natur.

Nebenbei bemerkt: Woher weiß die Frau, daß es regelmäßig zu erheblichen Überschreitungen kommt, wenn angeblich so gut wie nie kontrolliert wird? Zudem sind nach meiner Erfahrung die Schnellfahrer besonders die Ortansässigen und Ortskundigen. Soviel zur grünen Kompetenz.

30. Juni 2021
Juni 202130

Woke Filmindustrie

Vor fast genau einem Jahr habe ich über die Political Correctness berichtet, nach der homosexuelle Rollen nur von solchen Leuten gespielt werden dürften, die im realen Leben ebenfalls homosexuell wären.

Ich hatte das sarkastisch extrapoliert, daß am Ende jeder Schauspieler nur noch sich selbst darstellen könne und dürfe.

Heute hat mich die Realität eingeholt.

30. Juni 2021

Gut, daß Deutschland verloren hat

Die Überschrift sagt es schon. Ich freue mich über das frühzeitge Ausscheiden der deutschen Fußballmannschaft bei der EM 2020. Aber nicht aus Häme! Ich freue mich natürlich für Manuel Neuer und seine Mannschaft. Jetzt haben sie mehr Zeit, sich um Regenbogen, Einhörner und Schneeflocken zu kümmern. Das ist doch toll!

30. Juni 2021

Wann kommt das Bundesverdienstkreuz für den Dreifachmörder?

Das ist der Wahnsinn. Jetzt wird der Islam-Terrorist aus Würzburg, der drei Menschenleben auf dem Gewissen hat, langsam zum Opfer stilisiert. Und zwar nicht von der linken Presse wie der TAZ oder dem Spiegel, sondern von der FAZ. (Aber es gibt ja Stimmen, die meinen, die über Jahrzehnte als konservatives Blatt geltende FAZ sei auch schon ziemlich nach links abgedriftet, so angefangen nach dem Tod des Mitherausgebers Frank Schirrmacher.)

Nun ja, was erzählt denn die liebe FAZ? Der somalische Täter habe in Chemnitz gelebt und habe 2018 einen rassistischen Angriff miterleben müssen. Wie andere Quellen ausführlicher berichten, habe er selbst vor vier langen, schwarzgekleidenen, vermummten Leuten schnell genug wegrennen können, sein afghanischer Kumpel hingegen sei eingeholt worden und trug von der Konfrontation Prellungen und Schnittwunden davon. Da das im Kontext des damaligen »Hasi, Du bleibst hier«-Skandals um angebliche Hetzjagden nach einem Mord eines Mannes durch einen Migranten passierte, wurde das von Polizei und Medien als rechte Tat eingestuft, obwohl es, wenn ich das richtig interpretiere, nur die Zeugenaussagen der beiden gibt. Aus meiner Sicht könnte das aber genauso gut eine Aktion Linker unter falscher Flagge gewesen sein, um der damals schon angezweifelten These der Hetzjagden mehr Nachdruck zu verleihen. Aber sei's drum.

Weiter schreibt die FAZ, der Somalier habe in einem Interview erzählt, daß er sich in Chemnitz nicht mehr sicher fühle und aus Ostdeutschland im allgemeinen und Chemnitz im speziellen weg wolle. Er traue sich nicht mehr mal ohne Hilfe eines Freundes raus zum Einkaufen.

Das ist doch herzzerreißend, oder? Der Täter ist das eigentliche Opfer.

Nur – die FAZ unterschlägt hier eine nicht ganz unwichtige Information. Der somalische Merkelgast wurde wenige Monate nach seiner Ankunft 2015 in Deutschland straffällig, und zwar wegen Körperverletzung, wie die Welt bereits gestern berichtete. Die Zeit ergänzte diese Information mit dem Hinweis, daß der Somalier einen anderen Migranten mit einem Messer verletzt hatte. Scheint sein bevorzugtes Werkzeug zu sein. Das relativiert die Jammerei des Täters doch ein wenig, oder etwa nicht?

Nicht nur die FAZ dreht durch, auch Horst Seehofer (alias »Drehofer«) redet mal wieder wie üblich wirres Zeug. Er stellt ernsthaft die Frage, ob wir zu wenig für die Integration tun. Hadmut Danisch hat diese Äußerung schon ausführlich in seinem Blog diskutiert, ich erspare mir deshalb, darauf näher einzugehen.

27. Juni 2021
27

Terroranschlag in Würzburg: das dreckige Spiel von Politik und Medien

Es ist schon ein furchtbar dreckiges Spiel, das die Politik und die Medien mit uns treiben. Daß es sich bei dem Anschlag in Würzburg um einen islamisch motivierten Terroranschlag gehandelt hat, daran besteht kaum Zweifel: Zum einen hat der somalische Täter, wie hier auch schon im Blog berichtet, »Allahu Akbar« gerufen, während er die Frauen im Woolworth abschlachtete, zum anderen hat er bei seiner Vernehmung ausgesagt, daß das sein persönlicher Dschihad gewesen sei (Dschihad = Kampf auf dem Wege Allahs). Weiterhin hat man im Mülleimer Propaganda-Material der ISIS, der Islamistengruppe in Syrien/im Irak, gefunden, das ihm zugeordnet wird. Dadurch, daß er das weggeschmissen hat, ist ihm auch eine Planung der Tat unterstellbar – kein Affekt, keine »Kurzschlußhandlung«, vor allem kein Amok. Weiterhin soll er absichtlich nur Frauen als Opfer ausgewählt haben, was auch einen islamischen Zusammenhang haben soll.

Aber in Deutschland darf es keinen Terror geben, zumindest keine islamischen. Rechter Terror lauert natürlich hingegen hinter jeder Ecke. Daher wird geschickt ausgenutzt, daß der schon mehrfach auffällig gewordene Täter zeitweise unter psychiatischer Beobachtung stand. Es wird ein Narrativ von Politik und Medien darauf aufgebaut. Der Täter sei höchstwahrscheinlich psychisch krank, es könnte sich aber auch um eine »islamistisch« motivierte Tat handeln. Das müsse aber noch genauer untersucht werden. Das wird jeweils am Ende der Berichterstattung erzählt, damit man es gar nicht mehr so unbedingt mitbekommt. Die Fakten, die ich oben erwähnt habe, werden gar nicht oder verzerrt dargestellt. Die gefundene ISIS-Propaganda mutiert dabei zu unspezifischen »Haßbotschaften«, damit ja kein Bezug zum Islam entsteht.

Ich sehe diese Taktik nicht zum ersten Mal. Man versucht, ein Narrativ aufzubauen, daß es eigentlich islamischen Terror gar nicht gibt, sondern daß der Täter stattdessen immer psychische Probleme habe, der einen Tötungswahn auslöse (eben »Amok«). So frei nach dem Motto, der Islam sei so eine friedvolle Religion, aus ihr könne gar keine Gewalt entstehen. Wenn man danach geht: Ich sehe die Hinwendung zu jedweder Religion schon als psychisches Problem…

Natürlich versuchen die Politiker auch bei dieser Tat, das wieder als Einzelfall darzustellen und davor zu warnen, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu verdächtigen. Der Oberbürgermeister Schuchardt machte hierzu einen völlig mißlungenen Vergleich: »Auch wir Deutsche wurden nach dem Zweiten Weltkrieg nicht pauschal verurteilt. Genauso wenig gilt dies jetzt für Somalier oder generell Geflüchtete. Dieses Schubladendenken muß ein Ende haben.« Das ist schon Geschichtsklitterung. Natürlich wurden die Deutschen erstmal pauschal für die Taten des Naziregimes verurteilt. Haß wurde ihnen entgegen gebracht, speziell in Ländern, in denen die Nazis eingefallen waren und gewütet hatten. In der Tschechoslowakei durften Deutsche straflos getötet werden (Beneš-Dekrete), ob sie nun an den Nazitaten beteiligt waren oder nicht. Diese pauschale Verurteilung ging über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Selbst heute gibt es teilweise noch Vorbehalte. Und ich bin mir sicher, daß der Herr Bürgermeister Schuchardt wie alle anderen sofort pauschal über die AfD, ihre Wähler und alle Konservativen hetzen würde, wenn es wieder zu einer rechtsradikal motivierten Tat käme.

Auch Södolf nutzte seine Ansprache bei der Trauerfeier dazu. Er hob die Mitwirkung eines Iraners bei der Verfolgung des Täters hervor. Die heutigen Tagesthemen bauten dieses Framing noch massiv aus. Sie interviewten den Iraner und zeigten eine vis-à-vis-Dankesansprache Södolfs an ihn, wobei nicht wirklich herauskam, in welcher Form der Iraner da beteiligt war. Aber so kleinlich will ich gar nicht sein. Auf den drei Videos, die im Internet zirkulieren, ist aber klar zu erkennen, daß unter den Leuten, die draußen versucht haben, den Täter aufzuhalten, nicht nur Leute mit Migrationshintergrund waren, sondern auch Deutsche, was von der Polizei auch bestätigt worden ist. Außerdem hatte ich irgendwo gelesen, daß der Hausdedektiv, der auch die Allahu-Akbar-Rufe bezeugte, durch sein Eingreifen einen noch schlimmeren Ausgang im Woolworth verhindert habe. Solche Informationen würden aber das schöne Framing der ARD und von Södolf kaputtmachen. Also weglassen!

Und von Schuld oder Verantworten ist seitens der Politiker natürlich auch überhaupt nichts zu hören. Als seien sie daran, daß der Somalier überhaupt ins Land gekommen ist, daß er trotz abgelehnten Asylantrag und kriminellen Auffälligkeiten sich noch hier frei bewegen konnte, nicht im Geringsten beteiligt. Tatsächlich haben alle, die Merkel mit ihrer »wir schaffen das« und »jetzt sind sie nun mal da« Migrationspolitik unterstützt haben, das Blut der Toten und Verletzten, von diesem und den früheren Terroranschlägen, an ihren Händen. Und nicht nur die: Alle Bürger, die 2017 die CDU/CSU gewählt haben oder andere Parteien, die Merkels Politik unterstützt haben oder gar noch mehr Migration forderten. oder die selber die uneingeschränkte Migration und Seenotrettung nach Europa unterstützen, tragen Mitschuld, genauso, wie ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung damals Mitschuld an der Nazidiktatur hatte. Ich fordere diese auf, doch bitte jetzt ihre dumme Fresse halten.

26. Juni 2021
26

Unbedingt lesen: von der Leyen will unser Grundgesetz aushebeln!

Bei Tichys Einblick ist ein Artikel erschienen, der uns alle unbedingt alarmieren sollte! Ich empfehle dringend, ihn zu lesen.

Worum geht es? Wie der Artikel schreibt, will von der Leyen vom Europäischen Gerichtshof selbst »feststellen lassen, daß der Gerichtshof der EU (EuGH) die oberste Instanz in allen Rechtsfragen in EU-Europa ist. Demnach wären die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten den EU-Verträgen unterstellt. Sie wären damit als Verfassungen praktisch außer Kraft gesetzt.« Sie will an Deutschland ein Exempel statuieren, denn das Bundesverfassungsgericht hat sich da als etwas aufmüpfig gezeigt.

Das war aber noch vor der Zeit von der CDU-Marionette Stephan Harbarth als Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts. Da amtierte noch der Vorgänger Andreas Voßkuhle. Der galt zwar auch als Freund der EU, nichtsdestotrotz wurden in seiner Zeit rote Linien gezogen. Die wurden zwar auch mal zugunsten der EU verschoben, sind aber erhalten geblieben.

Faktisch genießt zwar EU-Recht heute tatsächlich Priorität vor deutschem Recht, aber nur, weil das Grundgesetz (durch entsprechende damalige Änderung) es gewähren läßt. Ich denke, das dürfte auch die Mehrheitsmeinung unter den Verfassungsrechtlern sein. Dieses Gewähren kann auch jederzeit wieder rückgängig gemacht werden, wodurch klar ist, wer hier letztendlich das Sagen hat.

Das Grundgesetz besteht ja durch die demokratischen Grundvorstellung, daß die Bürger der Souverän des Staates ist, also letztendlich die Definitionshoheit besitzen, wie sie zusammenleben wollen. Das geht aus Artikel 20, Absatz 2 hervor und auch aus Artikel 146, der garantiert, daß die Bürger das Grundgesetz auch ersetzen könnten, wenn es ihnen nicht mehr gefiele.

Recht haben und Recht bekommen sind aber bekanntlich zweierlei Stiefel. Meine Meinung von Harbarth ist ja nicht besonders hoch (eigentlich unter Null), deshalb würde ich nicht darauf wetten, daß das Bundesverfassungsgericht hier ein Machtwort und klare Ansage in Richtung EU tätigen wird.

Und wer glaubt, ein Herr Laschet würde uns vor einer Degradierung zum Vasallen der EU-Kommission schützen, der hat sich aber stark gebrannt. In der Financial Times hat Laschet zum Ausdruck gebracht, daß er sich eine europäische Verfassung wünscht (»All in all, I think we need an ever closer union … and towards a European constitution.«). Daß die SPD/Scholz und die Grünen/Baerbock das genauso sehen, davon ist ohne großes Nachdenken auszugehen. Auch die FDP sehe ich da nicht als Retter in der Not.

Einzige Hoffnung sind noch EU-Mitgliedsstaaten, die noch eine eigene Identität besitzen und diese auch behalten wollen, insbesonders die osteuropäischen Staaten. Mit Frankreich, eigentlich eine stolze Nation, ist wohl nicht zu rechnen. Macron soll genau wie die Noch-Staatsratsvorsitzende Merkel seine Finger in diesem äußerst bösen Spiel mit drinhaben.

25. Juni 2021
25

Die richtigen Antworten

Nach dem vermutlich islamisch motivierten Anschlag eines Somaliers in Würzburg kommen wieder die heuchlerischen Tweets mit den Standard-Beileid-Phrasen von den Politikern, wie zum Beispiel Söder, Laschet oder Özdemir. Hoffentlich lesen die auch mal die Antworten auf ihre dümmlichen Tweets, denn sie sind ziemlich eindeutig. Auch wenn manche Medien schon wieder versuchen, den Täter als »psychisch krank« und »Einzeltäter« zu betiteln und damit jeglichen Bezug zu Herkunft und Religion verwischen möchten, ist den Leuten sofort klar, wie der Hase läuft. Bayerns Innenminister Herrmann erzählt zudem auch schon mehr als Merkel, Laschet, Söder & Co. und der ganzen linken Mischpoke lieb sein kann: Ein Zeuge will deutlich »Allahu Akbar« gehört haben, der Asylantrag des 2015 eingereisten Täters sei wohl abgelehnt worden. Ich vermute mal, er hätte schon längst abgeschoben sein müssen. Drei Menschen könnten dann noch leben, wie viele dutzende, wenn nicht hunderte andere auch, die von Migranten abgeschlachtet wurden, aber die die Presse und die Politik unter den Teppich gekehrt hat. Danke für Nichts, Ihr widerlichen Politiker und Gutmenschen.

24. Juni 2021
24

Zensur im Gewand des Jugendschutzes

Heise berichtet, daß die Länder, bzw. ihre Jugendschutzvertreter, wieder die wahnwitzige Idee aufgreifen, alle Internet-Endgeräte, und zwar schon betriebssystemseitig, zwangsweise mit Jugendschutzfiltern auszurüsten, die dann erst freigeschaltet werden müssen, wenn Erwachsene auf den gesamten Inhalt des Internets zugreifen wollen.

Frech wird einfach behauptet, das sei technisch kein allzu großes Problem, und die Verbände hätten dem bereits zugestimmt. Die Verbände bestreiten das vehement (bezichtigen die Politiker eigentlich schon der Lüge) und halten das für nicht realisierbar und sehr problematisch.

Ich halte das zudem auch für völlig unverhältnismäßig, die gesamte erwachsene Bevölkerung in Geiselhaft zu nehmen, weil heute jedes Kind ein internetfähiges Mobiltelefon haben muß und man den Eltern nicht zubilligen will, über die Nutzung des Internets durch die Kinder selber zu entscheiden – also entsprechend auf Geräten der Kinder existierende Filtersoftware zu installieren, oder es zu lassen. Man sollte meiner Meinung nach lieber sicherstellen, daß weder Internet-Zugänge (inkl. entsprechender Telefontarife) und Internet-Endgeräte an Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der Eltern gekauft werden können. Der Rest der Geschichte geht den Staat dann nichts mehr an. Beim Alkohol und Tabakwaren geht es ja auch.

Heise-Leser weisen zudem auf die Absurdität hin, daß sich Deutschland gerade massiv über Ungarn aufregt, weil sie die Jugend vor gewissen Medien schützen will und den Eltern das Erziehungsrecht zurück in ihre Hände legt, gleichzeitig hier die Jugend (und die Eltern in ihrem Erzieungsrecht!) noch viel umfangreicher bevormunden will, als es Ungarn durch das neue Gesetz tut.

Viele Leser sind auch der Meinung, daß es weniger um die Kinder geht, sondern daß das der Einstieg in eine Internet-Zensur und in chinesische Verhältnisse sein soll. Hat man die Hersteller erst einmal dazu gebracht, nur noch Geräte anzubieten bzw. verkaufen zu können, die die Filterfunktion besitzen, kann man das sukzessive ausbauen. Filterlisten, die die Geräte dann regelmäßig herunterladen müssen, und gar Überwachung der besuchten Seiten, sind dann nicht mehr fern. Über die besagte Freischaltung könnte man leicht dem Nutzer eine eindeutige ID zuweisen, die der Browser dann gezwungernermaßen bei jedem Request mitschicken müßte. Dann ein paar Honeypot-Server mit entsprechenden Themen aufstellen und seine Kandidaten sammeln.

Und soetwas sind dann die »Werte«, auf die sich die EU doch so gerne beruft. Ich könnte kotzen.