Mit Stichwortgeberin Krissy Rieger beschreibt Markus Krall in weiten Teilen mal wieder pointiert den Zustand Deutschlands und der Welt. Leider dauert das Interview eine gute Stunde. Er wandert übrigens gerade in die Schweiz aus.
»Ich bin eine Afghanin«
Dieser Spruch reicht nun in der EU aus, um für den Rest des Lebens alimentiert zu werden. Zumindest, so lange die Taliban dort an der Macht sind, und das werden sie noch lange sein. Das hat heute der Europäische Gerichtshof so entschieden. Eine Perversion des Asylrechts in meinen Augen, alles nur noch ein Irrenhaus, wohin man auch schaut.
Nachtrag: Nius: »Urteil des EuGH: Über 20 Millionen afghanische Frauen können sofort Asyl in der EU beantragen« Der Artikel berichtet auch, wie es zu dem Urteil kam.
Ich bin sprachlos: Politischer Salafismus sei keine Gefahr für die Demokratie, meint ein Gericht in Köln und verhindert die Abschiebung eines islamischen Haßpredigers. Unter welchem Stein leben diese Richter?
Nachtrag: Siehe auch Apollo News. Focus berichtet, daß dieses Urteil auch im nordrheinwestfälischen Landtag heftig thematisiert wurde.
Start der Zensur
Es ist soweit, die Zensur in Deutschland beginnt. Der erste »vertrauenswürdige Hinweisgeber« – also Denunziant – ist vom BSI zugelassen worden, um im Rahmen des EU-Digital Service Acts für »Sauberkeit« des Internets im Sinne der Regierungen zu sorgen.
Meldungen von diesen »Hinweisgebern« führen ohne weitere sonstige oder gar juristische Kontrolle zur Löschung von Nachrichten auf Social Media, wie zum Beispiel Facebook oder X. Wichtig ist auch, daß es hier nicht nur um offensichtlich strafrechtlich relevante Meinungsäußerungen geht, sondern auch um »Desinformation«, auf »kritische« und »nachteilige« Einträge. Generell so schwammig formuliert, daß alles, was der politischen Führung in Berlin oder Brüssel nicht paßt, wegzensiert werden kann. Und die erste hier »zertifizierte« Organisation, »REspect!«, ist bereits als linientreue linkeste Organisation bekannt. Viel Spaß.
Erste Meldungen bei Apollo News sowie ein YouTube-Kommentar ist schon aufgetaucht.
Nachtrag:
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Julian Reichelt auf Nius: »Die Bundesregierung hat der Meinungsfreiheit den Krieg erklärt!«
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Heise berichtet völlig frei von Kritik
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Pauline Voss auf Nius: »Grüne ermächtigen linke Aktivisten, unliebsame Meinungen zu löschen«
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Alexander Kissler auf Nius: »Regierungskritik kann jetzt als ›Hassrede‹ gelöscht werden: Die Kulturkämpfer der Ampel wollen das Denken überwachen und das Netz säubern«
Pyrrhus von Thüringen
Es ist eine Art von Abscheu, die mich erfaßt, wenn ich an das ehrlose Gehampel um die Konstituierung des Landtags in Thüringen denke. Es kristallisiert sich heraus, daß der vermeintliche Skandal von der CDU und seinem Chef Mario Voigt vorweg geplant war. Bekannt ist auf jeden Fall, daß Voigt und sein Stellvertreter schon einen Tag vor dem Ereignis Vollmachten für ihre Anwälte unterschrieben haben. Es ist davon auszugehen, daß auch der wesentliche Entwurf der Klage vor dem Landesverfassungsgericht schon fertig war sowie das Verfassungsgericht zumindest informell über die mögliche Klage informiert war – dank der Sohn-Vater-Verbindung zwischen dem CDU-Landtagsabgeordneten Lennart Geibert und dem Richter am thüringischen Verfassungsgerichtshof, Jörg Geibert, der natürlich selbstverständlich auch CDU-Mitglied ist. Ob diese familiäre Beziehung das nicht unumstrittene Urteil begünstigt hat und ob der Richter sich aus dem Verfahren hätte ausklammern müssen, ist diskutabel, aber letztlich irrelevant.
Zurückblickend muß man nüchtern eingestehen, daß die CDU auf voller Linie gewonnen hat. Die AfD hat aber auch nicht gewinnen können. Selbst wenn von den anderen, sich selbst »demokratisch« nennenden Parteien dieser Streit nicht vom Zaun gebrochen worden wäre, hätte die AfD ihre Kandidatin nie durchbekommen. Es war daher richtig, es nicht weiter eskalieren zu lassen, was durchaus möglich gewesen wäre: Bei einem YouTuber hatte ich aufgeschnappt, daß das Urteil exakt gegen den Alterspräsidenten Treutler in persona gerichtet war. Dieser hätte zurücktreten können, wodurch der zweitälteste Abgeordnete zum Zuge gekommen wäre – wieder ein AfD-Abgeordneter. Dieser wäre formell nicht an das Urteil gebunden gewesen, das Schauspiel hätte in eine weitere – sinnlose – Runde gehen können. Ein weiterer Sieg ist natürlich auch, daß die CDU und ihre politischen Mitstreiter nun eine neue Legende, eine neue »Verschwörungserzählung« in die Welt setzen konnten – die von der Machtergreifung, auch wenn das natürlich genauso völlig an den Haaren herbeigezogen ist wie die Potsdam-Legende: Die AfD und der Herr Treutler haben aus meiner Sicht nichts falsch gemacht, sondern nur die gleiche traditionelle Prozedur angewandt, wie alle ihre Vorgänger, und die war konform zu der Landesverfassung, auch wenn sie nicht so explizit beschrieben ist.
Aber was ist dieser Sieg nun wirklich wert? Die CDU steht heute nicht weniger vor dem Problem wie direkt am Wahlabend, wie sie nun mitregieren will. Sie kommt nicht an der Partei Die Linke vorbei – entweder als per Duldung oder gar als Koalitionsmitglied –, für die bei der CDU per Beschluß bislang genauso eine Brandmauer gilt wie für die AfD. Fraglich ist auch weiterhin, ob die Brandmauer gegen die Linke nicht auch automatisch auch für die BSW gilt: schließlich ist sie eine Abspaltung von den Linken, wenn auch in Thüringen Mitglieder aus anderen Parteien zu ihr übergetreten sind. Problematisch dürfte ein Niederriß dieser Brandmauern auch in der CDU-Parteizentrale in Berlin unter Friedrich Merz und in der CSU-Zentrale in München angesehen werden. Hier versucht man ja gerade, sich ein wenig von der links-grünen Politik zu distanzieren, die Kritik an der CDU/CSU als Blockpartei und Steigbügelhalter linker Ideologien und Migrationspolitik loszuwerden, was insbesonders auch noch anderseitig erschwert wird durch Querschüsse von den Ministerpräsidenten Wüst (NRW), Günther (SH) und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Strobl (BW), wie die Junge Freiheit berichtet. Auch für Mario Voigt persönlich wird es nun enger: Seit Wochen stehen Plagiatsvorwürfe bei verschiedensten Publikationen im Raum, 200 sollen es sein. Nun wurde bekannt, daß die TU Chemnitz nun aktiv wird. Konsequenzen für Voigt sind hier prinzipiell nicht ausgeschlossen.
Summa summarum sieht das alles mehr nach einem Pyrrhus-Sieg für die CDU aus, oder nicht?
Herr Özdemir: Alles Einzelfälle?
Cem Özdemir legte ja gerade die 180-Grad-Wende (für Annalena-Freunde: die 360-Grad-Wende) hin in Sachen Migration und Migrantengewalt, weil seine Tochter im Abiturienten-Alter auf der Straße von Migranten belästigt wird. Dafür erhält er gerade massive Angriffe aus seiner eigenen Partei und aus dem links-grünen Millieu.
Aber auch von anderer Seite bekommt er nun ordentlich etwas zu hören: Ein Vater, dessen Tochter zusammen mit ihrem Freund in einem Zug nach Brokstedt von einem abgewiesenen Migranten regelrecht abgeschlachtet wurde, beschwert sich bei Özdemir in einem doch sehr bewegenden Brief darüber, wie er von Regierungspolitikern und anderen behandelt wurde, wie die Tat als unvermeidbar und als Einzelfall abgetan wurde, wie er aufgefordert wurde, nicht Futter für die Rechten zu liefern.
In dem Brief schreibt er, daß sich bei ihm 300 Eltern gemeldet hätten, deren Kinder sehr ähnliche Schicksale erlitten hätten, und daß die tatsächliche Zahl der Opfer noch weit höher liegen dürfte.
Die Junge Freiheit hat diesen Offenen Brief veröffentlicht. Man sollte ihn meiner Meinung nach gelesen haben.
SPD: Migrantenquoten in Behörden und Gerichten
Die SPD hat noch nicht genug Deutschland zerstört. Jetzt plant sie eine Migrantenquote für Behörden und Gerichte. Auch wieder hochgradig verfassungswidrig, verstößt gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichheit aller Menschen von dem Gesetz. Und auch wieder dieses sozialistisch-marxistische Gruppen-/Kasten-/Rudel-Denken: Der Mensch bekäme seine Rechte durch seine Gruppenzugehörigkeit, nicht als Individuum: Ein klarer Widerspruch zum Grundgesetz: Bürgerrechte sind Individualrechte. Quoten sind zudem ein Produkt der Gleichstellungsidee (Ergebnisgleichheit), was nicht dasselbe ist wie die Gleichberechtigung (Chancengleicheit) im Grundgesetz. Außerdem gilt für Behörden und Gerichte das Leistungsprinzip: bei mehreren Kandidaten muß der fachlich besser geeignete gewählt werden (folgt aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz). Eine Quotenregelung verstößt zwangsweise dagegen.
Bleibt zu hoffen – und die Chancen stehen gut –, daß die Regierung noch vor der Verabschiedung zusammenbricht.
Apollo News und die Junge Freiheit berichten aus einem Paywall-Artikel der Bild.
Bloß sechs Jahre…
…hat es gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil gekommen ist. Also Sechs Jahre lang wurden unsere Grundrechte verletzt, durch eine Novelle des BKA-Gesetzes, verabschiedet von den ach so demokratischen und rechtsstaatlichen Parteien SPD, CDU und CSU unter der demokratischsten Kanzlerin aller Zeiten, Angela Merkel. Warum fordert der Herr Wanderwitz jetzt nicht ein Verbot seiner eigenen Partei? Heise berichtet über das Urteil.
Junge Freiheit: »Methoden des Machterhaltes – Bürgerräte legen dem Volk selbst die Fesseln an« Ja, betrieben von denen, die der AfD immer die Abschaffung der Demokratie vorhalten.
In Essen marodiert ein Syrer mit islamisch-palästinensischer Motivation, zündet Häuser an (mit über 30 Verletzte durch Rauchvergiftung), beschädigt Geschäfte mit einem Fahrzeug, läuft mit einer Machete herum, aber Politik und Mainstream-Medien schweigen. Nicht das erste Mal!
Nachtrag: Eine islamisch/politische Motivation wird mittlerweile ausgeschlossen, ursächlich seien familiäre Probleme. Ändert aber nichts an der Spur der Gewalt durch einen Migranten.