…ist mein Blog nicht, war aber jetzt mehr als 24 Stunden weg. Ich habe es
erst gestern abend gemerkt, als ich von der Arbeit nach Hause kam.
Tatsächlich wohl seit dem frühen Morgen. Kein Internet, kein Telefon. Und
da der kleine Server, der den Blog bereitstellt, eben dort auch läuft, war
der Blog weg. Nachdem sich meine Hoffnung, daß sich das von selbst löst,
nicht erfüllte, habe ich heute morgen dann mal meinen Provider angerufen.
Offensichtlich hat es etwas genutzt, denn gegen Mittag funktionierte der
DSL-Zugang wieder ohne weiteres Zutun meinerseits. Ich dachte schon, mein
Router wäre partiell kaputtgegangen und mein Wochenende wäre damit belegt,
einen neuen zu kaufen und zu konfigurieren. Puh, Glück gehabt.
Eigentlich wollte ich nicht darüber schreiben, weil es vermutlich eh
schon jeder mitbekommen hat. In Deutschland ist mal wieder ein Urteil
gefällt worden, das der allergrößte Teil der Bevölkerung nicht versteht und
auch nicht akzeptiert. Von einem Skandalurteil ist die Rede.
Was war passiert? Ein Deutschtürke überfällt eine Tankstelle mit einem
Messer. Als der erste Polizist auftaucht, entreißt er ihm dessen Waffe und
schießt ihn mit etlichen Schüssen nieder. Manche Presseartikel vergleichen
das mit einer Exekution aus Mafia-Filmen.
Der Mann ist jetzt verurteilt worden. Nicht wegen Mordes, nicht einmal
wegen Totschlags, sondern nur wegen Raubes. Als hätte er gar nicht
geschossen und einen Menschen umgebracht. Der Mann sei in einem psychischen
Ausnahmezustand gewesen und nicht Herr seiner Handlung. Er kommt auch nicht
ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Nicht für immer, wie man aus der
Einleitung eines Bild-Bezahlartikels entnehmen kann. Die Richterin ist
übrigens sogar unter dem Antrag der Verteidigung geblieben!
Neben den vielen Artikeln, die in den verschiedensten Medien erschienen
sind, hat auch die Junge Freiheit berichtet und zudem diesen Kommentar geschrieben. Er ist inhaltlich nicht schlecht und
zustimmungswürdig, aber auch nicht außergewöhnlich. Gut finde ich aber, und
deshalb nenne ich ihn, daß der Artikel ein Bild und den Namen der
Richterin, die das Urteil gefällt hat, zeigt und nennt. Das sollte man
öfter machen. Nicht, um die Leute gegen die Person aufzuhetzen. Sondern
weil ich es als richtig empfinde, daß Leute, die solche Urteile fällen,
sich der Öffentlichkeit stellen müssen. Es geht ja schließlich nicht um
Kleinigkeiten, sondern um Verantwortung. So ein Urteil sendet auch Signale
aus, und zwar schlechte.
Nebenbei hoffe ich, daß die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Gelesen
habe ich allerdings davon nichts.
Ich habe eigentlich damit gerechnet, daß die Grünen schneller um die
Ecke damit kommen, nachdem ja schon seitens der EU und anderer Länder die
Idee in die Welt gesetzt haben: Tempolimit wegen des Iran-Krieges. Denen ist auch wirklich nichts
zu dumm, um ihre Ideologie durchzubekommen. Und sollte dann das alles mal
vorbei sein, käme dann die Forderung, das doch beizubehalten!
Es gibt ziemlichen Streit in der Community. Schuld sind dabei
Regierungen, vor allem linke, sowohl auf nationaler Ebene als auch auf
untergeordneten Ebenen. Für die ist das Internet das Böse schlecht hin.
Vorgeblich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wollen sie es einfangen.
Nicht wenige Kritiker, so ich auch, halten das aber nur für einen Vorwand.
So wird auch jedes negative Ding aus der Tasche gezogen, um Einschränkungen
zu begründen. Das sind zum Beispiel unerwünschte Meinungen – Thema
Klarnamenpflicht. Herr Merz hat sich ja unlängst beschwert, daß die Kritik
nicht auf »Augenhöhe« stattfinden würde. Was nicht stimmt, wenn man zum
Beispiel die Schwierigkeiten betrachtet, die der Blogger Danisch gerade
hat, eine ladungsfähige Adresse von Ricarda Lang zu bekommen, während
umgekehrt das ein Klacks für die Politiker ist. Ein anderes Thema ist die
angebliche negative Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch Social
Media. Australien hat damit angefangen, Social Media für Kinder und
Jugendliche bis zu einem gewissen Alter zu verbieten. Auch in Deutschland
wird das begeistert aufgenommen, sowohl von Politikern als auch vom
uninformierten Publikum, während Kritiker das auch für einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte (Meinungs- und
Rezeptionsfreiheit) von Kindern und Jugendlichen sehen. Gerade dieses Thema
ist der Auslöser der Debatte unter den Linux-Jüngern. Das Problem ist, wie
Unternehmen, seien es nun Social Media-Dienste oder Pornographie-Anbieter,
nun tatsächlich verläßlich feststellen können, wie alt jemand am anderen
Endgerät ist, der den Dienst gerade besucht, also entweder beim Anlegen des
Benutzeraccounts oder beim anonymen Besuch im »Lesemodus«. Das Stichwort
heißt Altersverifikation. Die soll nach Vorstellung von Politikern nicht
einfach aushebelbar sein, nicht von gewieften Kindern ausgetrickst werden
können.
Da sind einige ganz schlaue Politiker auf die Idee gekommen, man müsse
das einerseits in den Browsern verankern, aber da das nicht reicht, auch in
den Betriebsystemen selbst. Und bei der Idee ist es nicht geblieben.
Brasilien hat schon ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, aber auch im
Land der Freiheit, USA, gibt es auf Bundesstaatenebene schon entsprechende
Gesetze. Kalifornien ist da ein Vorreiter, aber auch eine Handvoll anderer
Bundesstaaten haben entsprechende Gesetze geplant oder auch schon
beschlossen. Neben Brasilien gibt es noch weitere Nationalstaaten, die das
vorschreiben wollen. Auch in Deutschland ist diese Idee von den
Landesmedienanstalten, die für den Jugendschutz zuständig sind, in den Ring
geworfen worden. Ich müßte mal nachschauen, wie weit das schon
vorangetrieben ist.
Im Detail kann natürlich ein Betriebsystem selber keine
Altersverifikation durchführen. Aber es kann die Infrastruktur dafür
liefern. Das heißt, es muß in der Lage sein, das Alter des Nutzers zu
erfassen und an Applikationen, die da nachfragen, weiterzugeben. Und es muß
natürlich auch hinreichend manipulationssicher sein. Weitere, spätere
Auflagen könnten dann erzwingen, daß das Betriebsystem beispielsweise
Clouddienste kontaktieren muß oder Fremdsoftware integrieren muß, die die
Altersverifikation durchführt. Das sind Punkte, die Linux-Nutzern und den
Freigeistern hinter Linux widerstreben. Sie wollen generell keine staatlich
erzwungenen Überwachungsmechanismen im Betriebsystem sehen, und schon
gleich gar nicht, wenn sie in einem Land/Bundesstaat leben, das keine
solche Regelungen hat. Nun ist es ja so, daß es Linux als fertiges
Betriebsystem eigentlich gar nicht gibt. Es gibt den Kernel, der, grob
gesagt, die Ausführung von Programmen auf dem Rechner steuert, und zig
tausende Programme und Bibliotheken, die die eigentlichen Funktionen
implementieren. Erst durch die sogenannten Distributionen, die also
Zusammenstellungen all dieser Programme und Bibliotheken sind, wird ein
installierbares und lauffähiges Betriebsystem daraus. Und hier entsteht
schon das erste Problem: Hinter vielen der am häufigsten verwendeten
Distributionen stehen Firmen, und die haben einen Firmensitz. Eben unter
anderen auch in Kalifornien. So könnte der kalifornische Staat mit
staatlichen Druckmitteln diese Hersteller zwingen, nur
Betriebsystemversionen herauszugeben, die den Vorgaben entsprechen.
Weltweit wären dann alle Benutzer gezwungen, nach diesem – zum Beispiel
amerikanischen – Recht ihr System zu nutzen. Diskutiert wird auch generell,
inwieweit überhaupt staatlichen Regeln für Open Source Software wie Linux
anwendbar sind, da ja sowieso jeder sich eine Kopie ziehen kann und das
wieder ausbauen kann. Ein amerikanischer Bundesstaat hat sich auch
diskussionsbereit erklärt, für Open Source-Betriebsysteme eine Ausnahme zu
machen.
Ein konkreter Streit hat sich jetzt auch daran entzündet, daß der
Hauptentwickler einer zentralen und schon aus anderen Gründen (was jetzt zu
weit führen würde, das zu erläutern, es sind aber technische) ziemlich
umstrittene Komponente, systemd genannt, diese erweitert hat, um das
Geburtsdatum in der Benutzerdatenbank zu speichern. Andere Nutzer sind
gleich vorgeprescht und haben genau das gemacht, was ich oben geschrieben
habe: Sie haben eine Kopie (»fork«) erzeugt, in der sie die Änderungen
gleich wieder rückgängig gemacht haben. Lustigerweise gibt der
Hauptentwickler denen sogar noch Ratschläge, was sie machen sollen –
offenbar ist er selber nicht davon überzeugt, sieht aber wohl den
Zwang.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie es weitergeht. Was mich jetzt noch
irritiert, ist, daß ich bislang auf Heise, dem wichtigsten IT-News-Portal
in Deutschland, noch nichts zu der Diskussion gelesen habe. Aber vielleicht
habe ich das bloß übersehen.
Die Überschrift hört sich nach einem Aprilscherz an, ist sie aber nicht.
Nius berichtet Verstörendes, speziell ein Satz, auf den ich noch
komme, aber der Rest ist nicht viel minder. Wir wissen ja, daß die EU schon
mal eine Wahl hat rückgängig machen lassen, und zwar in Rumänien. Hier war
es (noch) nicht selber, sondern die EU hat nur im Hintergrund die Fäden
spinnen lassen. Das wird zukünftig vielleicht nicht mehr nötig sein.
In eineinhalb Wochen ist die Wahl in Ungarn. Und obwohl Viktor Orbán mit
seiner Partei in den Umfragen hinter dem Herausforderer liegt, sind sich
die EU-Funktionäre nicht sicher, daß er verliert. So schmieden sie Pläne,
was sie denn tun könnten. Das klingt alles nicht besonders rechtsstaatlich
und auch nicht vertragsgemäß. Ein Satz hat mich jedoch aufschrecken
lassen:
Der Europäische Gerichtshof bereitet sogar eine materielle
Rechtsgrundlage für potentiell unbegrenzte Eingriffe in die Gesetzgebung
der Mitgliedstaaten vor, ein neues Meta-Instrument zum Aufbau eines
zentralisierten Machtsystems in Brüssel.
Mag sein, daß ich das falsch verstehe. Aber in meinen Ohren klingt das
so, daß sich das EuGH ein Urteil zusammenlügen möchte, mit dem die
Legislativen in den Mitgliedsstaaten ausgehebelt werden.
Das Prinzip einer Demokratie ist, daß das Volk der Souverän ist, niemand
anderes. Da die meisten Menschen etwas anderes zu tun haben als sich um
Politik zu kümmern (beispielsweise die Lebensgrundlagen des Volkes zu
schaffen…), wählen sie Vertreter. Diese legen als Legislative in Form von
Bundes- und Landtagen den Rahmen des Lebens im Lande durch Gesetze fest,
während die von den Vertretern gewählte Regierung (Exekutive) das Land nach
diesen Regeln führt. Dieses Prinzip ist in der Verfassung festgeschrieben
und in diesen Teilen auch unveränderlich.
Warum gelten dann EU-Gesetze eigentlich hier in Deutschland? Sie sind
(zum Teil) nicht vom Bundestag beschlossen worden. Sie gelten deshalb, weil
die Verfassung vom Bundestag geändert wurde und dort die Gültigkeit
hereingeschrieben wurde. Sie gelten also nur durch die Verfassung und nicht
selbständig. Man kann sie auch jederzeit wieder außer Kraft setzen, einfach
dadurch, daß man die entsprechenden Passagen aus dem Grundgesetz wieder
streicht.
So hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen gesehen und
rote Linien gezogen. Das sind die sogenannten Ultra-Vires-Urteile. Das
deutsche Volk, vertreten durch den Bundestag, muß immer die Zügel in der
Hand behalten, das letzte Wort haben, solange das Grundgesetz gilt – und
das gilt solange, bis das deutsche Volk es in einer Wahl durch eine neue
Verfassung ersetzt. Solange das der Fall ist, toleriert das
Bundesverfassungsgericht auch nichtdemokratische Elemente der EU – zum
Beispiel, daß das EU-Parlament kein echtes ist (verletzt das
One-Man-One-Vote-Prinzip, keine Budget-Hoheit usw.). Das EuGH sieht das
wohl etwas anders, und sieht sich selbst auch als höhere Instanz über dem
Bundesverfassungsgericht, welches das jedoch durch eben diese Urteile
verneint. Man hat aber beidseitig diesen Streit nicht weiter eskalieren
lassen. Außerdem weiß keiner, ob die heutige linke Richterschaft in
Karlsruhe das noch so sehen würde.
Jetzt komme ich nochmal auf das obige Zitat und meine Interpretation
zurück: Wenn das EuGH der EU-Bürokratie das Recht zusprechen will, in die
Gesetzgebungsverfahren der EU-Mitgliedsstaaten einzugreifen, ist das ein
Frontalangriff auf die Demokratie. Die Bürger wären über ihre Abgeordneten
nicht mehr Herr über die Gesetzgebung, nationale Wahlen würden
bedeutungslos werden. Die Autonomie und Integrität der Nationalstaaten
würde aufhören zu existieren.
Das sind ganz klar verfassungsfeindliche Bestrebungen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland zu
beseitigen, um mal die Standardphrase zu bemühen, die gegen die AfD oder
auch gegen die angeklagte Rentner-Gang (alias Reichsbürger) verwendet
wird.
»Virtuelles« ist ja gerade en vogue. Nur daher die Formulierung. Ich bin
gerade auf dem Weg zur Arbeit an einer »freien« Tankstelle vorbeigefahren,
also typischerweise eher im günstigeren Bereich (was immer das heute auch
ist). Bam! 2,31⁹ Euro der Liter Diesel. Ich bin ja gespannt, wie das morgen
dann mit der neuen Spritpreis-Regelung losgeht. Gefühlt habe ich den
Eindruck, die wollen der Bundesregierung und uns Bürgern den virtuellen
Mittelfinger zeigen, nach dem Motto, jetzt ziehen wir Euch erst recht ab!
Und das ist die Vorbereitung dafür.
Unsere Politiker sind in einer geistigen Abwärtsspirale, und das immer
schneller. Klar, daß ein migrantischer Politiker, speziell noch von der
SPD, auf keinen besseren Vorschlag kommt, die Gewalt durch Migranten in den
Zügen zu bekämpfen, als durch Drehkreuzen an Bahnhöfen. Bild berichtet.
Übrigens gab es das schon mal. Früher mußte man sich eine Bahnsteigkarte
kaufen, wenn man jemanden zum Zug bringen oder vom Zug abholen wollte.
Häufig mußte man da auch durch ein Kreuz oder Tor. Hatte man erfolgreich
abgeschafft. Was schreibt die Google KI dazu:
Die Bahnsteigkarte wurde abgeschafft, weil sie als veraltetes, kaum
bekanntes Überbleibsel nicht mehr in moderne, serviceorientierte
Tarifsysteme paßte. Gründe waren hohe Kontrollkosten, geringer Nutzen,
Verwirrung bei Touristen sowie die Möglichkeit, Fahrgäste auch ohne
Sperren zu kontrollieren. Sie galt als kundenunfreundlich und war oft kaum
vermittelbar.
Die moderne Form ist nicht viel besser. Und Überwachungsfanatiker dürften
sich dann auch wieder freuen.
Und apropos SPD, auch in Bild: SPD stürzt auf Tiefstwert. Wer nur noch Vorschläge macht, wie man
den Bürger gängeln und schröpfen kann, hat es nicht besser verdient.
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