27. Juni 2025
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26. Juni 2025
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Autofreie Stadt Berlin

Ein Plan erregt und belustigt die Gemüter: Ein links-grüner Verein will die Innenstadt Berlin, und zwar alles, was innerhalb des S-Bahn-Rings liegt, vom Autoverkehr befreien. Und das ziemlich radikal: Nicht nur Außenstehende (Berliner außerhalb des Rings oder Fremde) sollen nicht mehr in die Stadt fahren dürfen, sondern auch die Bewohner selber nicht mehr. An zwölf Tagen im Jahr sollen sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen dürfen, sie aber auch nicht automatisch bekommen, sondern nur in Ausnahmefällen. Ausgenommen von dem Verbot sind Lieferdienste, Handwerker, Polizei, Feuerwehr, Notdienste und dergleichen, Taxis und öffentlicher Nahverkehr. Und ich bin mir sicher, daß für die Damen und Herren Politiker es auch reichlich Ausnahmen geben dürfte.

Erreichen will der Verein dies über einen Volksentscheid. Obwohl das eigentlich voll auf der links-grünen Linie des schwarz-rot-sozialistischen Senats ist, war sich dieser nicht ganz sicher, ob so ein Plan einerseits verfassungsgemäß ist und andererseits nur Landesrecht betrifft, denn Bundesrecht kann über einen Volksentscheid auf Landesebene nicht geändert werden. Ich weiß jetzt nicht, wie das zum Landesverfassungsgericht gekommen ist, aber auf jeden Fall hat dieses jetzt grünes Licht gegeben (gleich mehr dazu). Der Verein kann nun 170.000 Unterschriften sammeln, um den Volksentscheid in Gang zu bringen. Berichte dazu u.a. bei Bild, Nius, Apollo News, Tichys Einblick.

Wie eingangs erwähnt, sind die Leserreaktionen bei Apollo & Co. unterschiedlich. Allgemein wird das natürlich für Schwachsinn gehalten. Während die einen deshalb so einen Volksentscheid ablehnen, erwidern die anderen, daß doch dauernd mehr Demokratie gefordert worden sei, darum solle man es dann auch in so einem Fall zulassen. Da fällt mir wieder der Spruch ein, daß Demokratie auch die Freiheit sei, sich für das Falsche zu entscheiden. Viele Leser würden es auch den Bewohnern Berlins »gönnen«, die Früchte ihrer mehrheitlich links-grünen Gesinnung zu ernten. So ähnlich sehe ich das auch. Möge Berlin an diesem Projekt final untergehen mit Verelendung und Zerstörung des innerstädtischen Handels als Warnung an alle anderen Städte. Wobei ich mir im Moment auch noch nicht wirklich sicher bin, ob die Mehrheit der Berliner diesen Plan unterstützen wird.

Eine interessante Nebengeschichte hat der Blogger Danisch aufgemacht. In der Innenstadt wohnend ist er davon direkt betroffen. Mit seinem langjährig angeeigneten juristischen Sachverstand hat er sich mal die Urteilsbegründung des Verfassungsgericht angeschaut und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Er hält es für falsch und handwerklich absolut schlecht gemacht. Manche Aspekte im Zusammenhang mit den Grundrechten wären nur mangelhaft oder gar nicht geprüft worden. Das führte dann zu seiner Vermutung, daß das Urteil mit Hilfe der KI geschrieben wurde.

Das rief einen Leser auf den Plan. Er hat ChatGPT ausführlich nach der Zulässigkeit dieses Volksentscheids gefragt und es ein Gutachten schreiben lassen. Und siehe da: Die KI kommt zu einem anderen Ergebnis, nämlich ganz klar verfassungswidrig. Nicht nur deswegen gefiel das Danisch gut, sondern auch weil es auch vollständiger und begründeter war als das Produkt links-grüner Geisteswissenschaftler an dem hohen Gericht.

26. Juni 2025
26. Juni 2025
26. Juni 2025
26. Juni 2025
26. Juni 2025

Islamisierung Amerikas

Eine Islamisierung findet nicht statt – auch nicht in USA: Bei den Vorwahlen der Demokraten zur Wahl des neuen Bürgermeisters in New York hat ein kommunistischer, moslemischer Einwanderer das Rennen gemacht. Das wäre zwar nicht der erste moslemische Bürgermeister – ich habe mal einen Bericht gesehen, daß im sogenannten »Rust Belt«, also in den ehemaligen Autobauerstädten um Detroit, auch schon viele Gemeinden islamisch dominiert sind und entsprechende Bürgermeister haben –, aber New York wäre da schon ein Quantensprung.

25. Juni 2025
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Der Staat terrorisiert wieder seine Bürger

Heute ist wieder Bademanteltag: Es gibt wieder einen Aktionstag wegen des Majestätsbeleidigungsparagraphen § 188 StGB. Mindestens 170 Hausbesuche mit mindestens 65 Hausdurchsuchungen wurden deutschlandweit durchgeführt. Wegen Haß und Hetze. Unglaublich. Ein Leser bei der Jungen Freiheit erinnert an den Artikel 13 im Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert und eigentlich nur in Ausnahmefällen unter stringenten Bedingungen eine Einschränkung zuläßt. Politikerbeleidungen sind dort sicher nicht gemeint. Man kann mit Fug und Recht behaupten, daß diese Aktion verfassungswidrig ist. Aber das stört die Bundes- und Landesregierungen schon lange nicht mehr. Es wird Zeit, daß sich da mal jemand bis vor das Bundesverfassungsgericht durchklagt.

Ich frage mich gerade, ob es eine Korrelation mit dem gestrigen Compact-Urteil gibt. So eine Drohung an die Bürger, jetzt nicht übermütig zu werden.

Siehe auch Apollo News (mit Kommentar), Bild (denen ist auch der zeitliche Zusammenhang mit dem Urteil aufgefallen), Heise.

Nachtrag: Die Bild zitiert NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): »Viele Menschen haben den Unterschied zwischen Haß und Meinung verlernt«. Darauf kann ich nur antworten: Viele Politiker haben den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen freiheitlich-demokratischer Grundordnung und repressivem Staat verlernt!

Blogger Danisch dazu, neben der berechtigten Kritik, daß auch Haß eine Meinung sei, am Ende mit seinem Resumee:

Es wird ja immer gerne geblubbert, daß das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf. […] Mich würde mal die Frage interessieren, warum dann die Politik ein rechtsfreier Raum sein darf. Warum Politiker für ihre Machenschaften nie zur Rechenschaft gezogen werden.

Nachtrag 2: In einem Apollo-News-Interview ordnet der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler die Aktion ein und kommt klar zum Ergebnis: das ist verfassungswidrig! Bei Nius gibt es noch detailierte Informationen zu der Aktion.

Nachtrag 3: Einen hab ich noch: Kommentar bei Tichys Einblick: »Kriminell ist, wer das Falsche sagt«

24. Juni 2025
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Bundesverfassungsgericht zur Beschlußfähigkeit des Bundestages

Zu dem erfreulichen Compact-Urteil muß es natürlich gleich einen Kontrapunkt geben: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Klagen der AfD abgewiesen, in der es um die Nicht-Beschlußfähigkeit des Bundestags geht – manche mögen sich noch an die skurrile Szene mit Claudia Roth als stellvertretende Bundestagspräsidentin denken, die wissentlich die Unwahrheit über die offensichtlich zu niedrige Anzahl Abgeordneter im Bundestag behauptet hatte. Die Ablehnungsgründe klingen in meinen Ohren sehr abenteuerlich, konstruiert und wider dem natürlichen Menschenverstand. Das Gericht ist einfach nicht mehr neutral und unabhängig.

Siehe auch Video-Kommentar vom AfD-Abgeordneten Stephan Brandner dazu.

24. Juni 2025

Compact siegt!

Junge Freiheit berichtet: Compact siegt vor Gericht, das Verbot ist aufgehoben! Auch ein Sieg für uns Bürger!

Siehe auch Apollo News, Welt, Focus, Bild, Video mit ersten Statements von Elsässer und seinen Anwälten.