Wie ich erwartet habe, hat das Bundesverfassungsgericht alle Anträge abgelehnt – insgesamt
sechs, auch von den Linken und BSW, die bislang unbekannt waren.
Ohne genau geprüft zu haben, ähneln sich die Begründungen denen vom Freitag
– nicht in die Sache eingehend, bloß mit der Folgenabschätzung begründet.
Die haben es sich wirklich einfach gemacht.
Soll mir mal jemand erzählen, daß das mit rechten Dingen zugeht. Ist
vermutlich halt die beste Rechtsprechung, die man kaufen kann.
Der Focus-Newsticker schreibt, daß nach Auskunft von CDU/CSU, SPD und
Grünen angeblich nicht mehr als eine Handvoll Abgeordneter gegen die
Verfassungsänderung stimmen wollen. Damit wäre der Drops endgültig
gelutscht.
Eine weitere Hoffnung hat sich in Luft aufgelöst. Hubert Aiwanger von den
Freien Wählern macht einen Rückzieher. Letzte Woche hatte er noch getönt,
daß er nicht zustimmen wolle, was im Bundesrat zu einer Enthaltung Bayerns
führen müßte – laut Koalitionsvertrag mit der CSU.
Nun, geändert hat Aiwanger seine Meinung über das Schuldenpaket nicht.
Markus Söder hat ihm wohl aber klargemacht, daß er auf jeden Fall zustimmen
wird. Es wäre dann aber wohl das Ende der Koalition, wenn Aiwanger nicht
einlenken würde. Ist der Preis zu hoch, um Rückgrat zu zeigen? Es möge
jeder selbst urteilen.
Bleiben noch zwei Chancen: Die neuen Anträge auf einstweiligen
Anordnungen und die Abstimmung selbst.Wie ich schon schrieb, ist es am
Sonntag nachmittag im Finanzausschuß zu einem Eklat gekommen. Daraus sind
wohl drei neue Anträge an das Bundesverfassungsgericht entstanden: Einer
von der FDP, einer von der AfD und einer von Joana Cotar. Es ist sehr stark
zu befürchten, daß diese Anträge mit ähnlichen oder gar identischen Gründen
wie letzte Woche abgelehnt werden. Objektiv und im Sinne der Gesetze und
der Verfassung wird ja in diesem Verein namens »Bundesverfassungsgericht«
schon lange nicht mehr geurteilt. Ich glaube, darüber ist nicht nicht nur
das gemeine Volk einig, sondern auch die unabhängigen Staatsrechtler. Und
wenn die Damen und Herren Richter jetzt auch noch zu Überstunden gezwungen
werden, dann wird ein positiver Spruch noch ein bißchen unwahrscheinlicher
– wobei man eine Wahrscheinlichkeit von Null eigentlich nicht mehr
unterbieten kann.
Bleiben noch die Abgeordneten selbst. Nun, bislang haben sich die
Abgeordneten aller «demokratischer« Alt-Parteien nicht unbedingt mit Mut
vor ihren Herren (und damit meine ich nicht den Souverän, sondern den
Parteifürsten) bekleckert. So haben sich bislang erst wenige als Nein-Sager
geoutet. Nach Pressemeldungen sollen es jeweils rund sieben Abgeordnete pro
Partei sein – also etwas mehr als zwanzig zusammen. Das reicht allerdings
noch nicht. Etwas über dreißig müßten es schon sein. Es kann natürlich
sein, daß sich einige erst im letzten Moment dazu bekennen – allein, um dem
psychischen Druck der Parteifunktionäre zu entgehen. Und da ja insgesamt
wohl über 100 Abgeordnete der drei Parteien sowieso ihr Mandat verlieren,
könnte hier tatsächlich noch eine kleine Überraschung für Merz schlummern.
Aber ich will hier keinen Optimismus verbreiten. Wirklich glauben tue ich
nicht daran.
Ein bißchen Nervosität scheint aber bei der CDU doch vorhanden zu sein.
Einer der übelsten Charaktere aus der EU-Fraktion der CDU, Elmar Brok,
mindestens vom Schlage Merkel oder Merz, und mittlerweile in Rente,
schimpft auf die »Abweichler«, bezeichnet sie gar als »Verräter«.
Das hat schon etwas ironisches an sich: Schließlich sind die von Friedrich
Merz verraten worden und bleiben nur dem Wahlversprechen der CDU treu.
So, jetzt muß ich schauen, daß ich den Artikel schnell herausbekomme,
sonst sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichts schon da und ich muß
alles überarbeiten!
Die SPD plant laut verschiedener Medienberichten (z.B. Tagesschau), eine Mitgliederbefragung über den Koalitionsvertrag
mit der CDU/CSU durchzuführen – und zwar digital! Das ist doch wunderschön.
Dann kann man das Ergebnis leicht zu einer Absage der Koalition
manipulieren und man hat einen Schwarzen Peter – die Mitglieder –, auf die
man das dann schieben kann. So könnte der im Netz schon diskutierte Plan,
Neuwahlen zu erreichen, selber eine Regierung zusammen mit den Grünen (und
ggf. den Linken) anzuführen und sich an Merz' Billionen-»Vermögen« zu
laben, aufgehen!
Wieviel Wirkung wird der Zusatz zu dem Infrastruktur-Schuldenpaket
»Klimaneutralität bis 2045« erreichen? Schon streiten sich die
Staatsrechtler. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek sieht das als
Einfallstor und begründet das auch mit einem schon in dieser Sache
gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es könnte sich zur
Knebelung des Bundestags in seinem Handlungsspielraum führen. In einem Offenen Brief warnt er die Abgeordneten, der
Grundgesetzänderung zuzustimmen, sollte der Satz drinbleiben.
Ob Murswiek Recht hat, weiß man natürlich nicht. Aber bei unserem
links-grün gefärbten Wünsch-Dir-was-Bundesverfassungsgericht ist absolut
nichts auszuschließen. Und die Deutsche Umwelthilfe und Co. stehen bestimmt
schon in den Startlöchern.
Nachtrag: Siehe auch Junge Freiheit.
Das ist wirklich ein hitziger Kampf um das Billionen-Schuldenpaket. Ich
erspare mir die Links, weil ich vieles davon im Laufe des Tages gelesen
habe und ich jetzt sie erst noch mühsam zusammensuchen müßte.
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Die Linke macht offenbar final nicht mit bei dem Versuch der AfD, die
Konstituierung des neuen Bundestags zu erzwingen. Gregor Gysi redet sich
heraus, der Versuch der AfD sei »juristischer Unsinn«. Dem widerspricht
der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Die Frage ist zudem, warum man es
nicht trotzdem versuchen sollte, selbst wenn es so wäre. Mehr als
scheitern kann man ja nicht. Nun ja, Links kann weg! Nachtrag:
Sahra Wagenknecht hat laut Welt die Linke nochmal aufgefordert, bei dem
Versuch mitzumachen. Wird aber vermutlich nichts nutzen.
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Nachdem im Finanzausschuß heute nachmittag die finale Gesetzesvorlage
eingebracht worden war, ist es zu einem Eklat gekommen. Die FDP hatte
eine Anhörung von Sachverständigen beantragt. Dabei hatte sie dabei das
dafür notwendige Quorum von 25% erreicht. Der Vorsitzende des
Ausschusses, Helge Braun (der früherer Kanzleramtsminister von Angela
Merkel), hat diesen Antrag einfach nochmal formal darüber abstimmen
lassen, wodurch er mit einfacher Mehrheit abgelehnt wurde. Das entspricht
wohl nicht der Geschäftsordnung. FDP hat angeblich heute abend noch einen
Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt, die AfD nach Angaben
der Jungen Freiheit ebenfalls.. Die FDP bemängelt laut Bild-Newsticker,
daß selbst einfache Fragen zu dem Entwurf nicht beantwortet wurden bzw.
werden konnten. Sie fühlt sich hierbei in ihren Rechten verletzt. Da das
Bundesverfassungsgericht laut Staatsrechtler Dietrich Murswiek mit ihren
Entscheidungen vom Freitag an einem neuen Tiefpunkt angelangt ist, sind
die Erfolgsaussichten vermutlich ziemlich gering. Es würde mich nicht
wundern, wenn sie die Begründung der letzten Entscheidung
wiederverwenden.
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Fahrt nimmt auch die Diskussion um die Zustimmung Bayerns bei der
Ratifizierung im Bundesrat auf. Die Zustimmung ist notwendig, um im Rat
die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zu erringen. Der Konflikt zwischen
der CSU und den Freien Wählern wird stärker. Hubert Aiwanger will für
seine Partei das Schuldenpaket ablehnen, was zu einer Enthaltung Bayerns
im Bundesrat führen würde. Im Laufe des Tages wurde in der Presse
verbreitet, daß nicht die ganze Partei hinter Aiwanger stünde. Später am
Abend hieß es dann, das sei ein von der CSU in die Welt gesetztes Gerücht
gewesen. Tatsächlich steht der Erhalt der Schuldenbremse auch im
Koalitionsvertrag zwischen den beiden Parteien. Seitens der CSU wird von
einigen Politikern eine Aufkündigung der Koalition ins Gespräch gebracht,
die SPD dient sich sogleich als neuer Koalitionspartner an. Irgendwo las
ich auch, daß Aiwanger/die Freien Wähler ein mögliches Nachgeben
signalisiert haben. Das könnte aber auch eine Ente gewesen sein. Auf
jeden Fall wurde jetzt eine Sitzung des Koalitionsausschusses für Montag
angesetzt.
Summa summarum: Die CDU, SPD und Grüne gehen gerade über Leichen, scheren
sich um Recht und Gesetz, treten sie mit Füßen. Aber sie wollen zu den
Demokraten gehören…
Die AfD hat einen letzten Strohhalm gefunden, die
Billionen-Schuldenmacherei zu verhindern. Gewollt oder ungewollt hat das
Bundesverfassungsgericht in seinen Ablehnungen der Klagen den Hinweis
gegeben, daß ein Drittel der gewählten Abgeordneten die sofortige
Konstituierung des neuen Bundestags durch die bisherige
Bundestagspräsidentin erzwingen kann. Zusammen mit den Linken hätten sie
dieses Drittel. Brüsk weist die Parteichefin Ines Schwerdtner der Linken
diesen Vorschlag zurück. Man arbeite nicht mit »Feinden der Demokratie«
zusammen. In einem Tweet weist Beatrix von Storch nochmal darauf hin, daß
keine Zusammenarbeit notwendig wäre. Sie (die AfD) habe bereits ihre
Aufforderung zur Bundestagspräsidentin geschickt. Die Linke bräuchte nichts
anderes zu tun, als ebenfalls eine Aufforderung zu schicken. Dann könne
sich am Montag der neue Bundestag konsitiuieren, der alte könne dann nicht
mehr am Dienstag die Beschlüsse fassen.
Der Samstag ist nun vorbei; vermutlich würde es auch noch reichen, am
Sonntag die Aufforderung zu verschicken. Mal schauen, ob die Linken
wirklich solche Idioten sind und diese Chance auslassen aus reiner
Borniertheit und Ideologie.
Details bei Apollo News, Tichys Einblick und Blogger Hadmut Danisch.
Laut Nius regt sich Widerstand in der CDU gegen die
Klimaneutralität im Grundgesetz. Klagewellen von NGOs werden befürchtet,
wie ich auch schon schrieb.
Nius bringt nochmal einen weiteren Artikel zum Thema Klimaneutralität
im Grundgesetz mit teilweise neuen Stellungnahmen dazu.
Eine Detailfrage bleibt weiterhin ungeklärt – zumindest bis Sonntag abend
oder spätestens Dienstag, wenn der finale Gesetzestext vorliegt: Wie
soll die Klimaneutralität ins Grundgesetz? Als eigenständiger Artikel oder
in die Formulierungen um die Nutzungsbedingungen für das »Sondervermögen
Infrastruktur«? Tatsache ist, daß die Änderung als »Beipack« zu einem der
drei initiierten Verfassungsänderungen kommen muß – eine eigenständige
Verfassungsänderung kann es nicht sein, da hier erst noch die erste Lesung
betrieben werden müßte, was zeitlich nicht mehr geht. Die Kopplung mit
einer der drei Änderungen schließt aber eben nicht aus, daß es als
eigenständiger Artikel formuliert wird.
Auswirkungen hat Art und Weise natürlich, inwieweit das dann einklagbar
ist (ich sehe schon die Deutsche Umwelthilfe ihre Messer wetzen…).
Nachtrag: Bei Apollo News wird diese Frage diskutiert.