Eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben, nachdem nicht nur jedes
konservatives Nachrichtenportal, jeder Blog, jeder Facebook- und X-Nutzer,
sondern tatsächlich auch eine ganze Bandbreite von Mainstream-Medien und
-Journalisten, die noch einen Restanspruch an ihren Berufsstand stellen,
sich bereits dazu geäußert hat.
Interessant wurde es aber dann noch, daß der zwielichtige Hauptakteur der
Aktion behauptet hat, daß diese sowohl die Polizei als auch die ARD
abgestimmt gewesen sei. Das wäre natürlich schon ein dicker Hammer –
moralische Verkommenheit und bei der Polizei auch grobe
Pflichtverletzungen, gar Straftaten.
Nachdem die Polizei sich zuerst nicht äußern konnte oder wollte, hat sie nun doch eine Erklärung abgegeben. Sie wies den Vorwurf
einerseits zurück, begründete andererseits, daß das Handeln der anwesenden
Polizisten fehlerfrei gewesen sei.
So wirklich will ich das nicht glauben. Schließlich passierte das in der
Bannmeile, in der für Demonstrationen spezielle Regeln gelten. So sollen
nach anderen Berichten zwei Stellen Demonstrationen prüfen müssen – im
Umkehrschluß sind dann »spontane« Demonstrationen, wie von der Polizei in
diesem Fall suggeriert, gar nicht erlaubt. Na ja, ich bin kein Jurist,
darum hoffe ich, daß jemand mit Sachkunde das nochmal kritisch anschauen
wird.
Die ARD hat übrigens bislang Anfragen nicht beantwortet. Die vergessen,
daß das auch etwas aussagt…
Nachtrag: Das Bundesinnnenministerium (eine der beiden
zustimmungspflichtigen Stellen, ich hatte das gestern nicht mehr ganz im
Sinn), widerspricht laut Nius.
Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert – sie
arbeiten während der Arbeitszeit.
Ephraim Kishon.
Nachdem im Zusammenhang mit der Verfassungsrichterwahl bislang der Fokus
auf die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf lag, diese aber mittlerweile in
allen Facetten demaskiert wurde, richtet sich nun die Aufmerksamkeit der
Konservativen auf die zweite Kandidatin der SPD, Ann-Katrin Kaufhold, ihres
Zeichens Jura-Professorin in München. Sie rückt jetzt zunehmend ins
Rampenlicht.
Sie wurde ja schon relativ früh als Klimaaktivistin bezeichnet, die die
Deutschen zur Klimaneutralität zwingen will. Einzelne Aussagen waren schon
bekannt, aber die Tragweite dieser Aussagen wurde bislang für Laien (wie
mich) noch nicht erläutert.
Dies holt nun Julian
Reichelt in seiner heutigen Ausgabe von »Achtung Reichelt« nach,
teilweise in ihren eigenen Worten aus Vorträgen und Interviews.
Demnach schwebt Kaufhold nicht weniger vor als die Demokratie
auszuhebeln. Sie hält die vom Volk gewählten Regierungen für zu schwach, um
die aus ihrer Sicht unabdingbaren Maßnahmen zum vermeintlichen Schutz des
Klimas durchzusetzen. Diese Aufgabe möchte sie deshalb den (nicht vom Volk
gewählten) Richtern zuweisen. Klagen gegen Unternehmen und sie
finanzierenden Banken sollen diese zur Aufgabe CO₂-intensiver Produktionen
zwingen. Allein schon das Risiko, verklagt zu werden und möglicherweise
teure Strafen bezahlen zu müssen, soll den nötigen Druck aufbauen. Dem
Bürger droht ein Wohlstandsverlust, und hier sieht sie das wohl im Ergebnis
so ähnlich wie der abgedankte und abgehalfterte World Economic Forum-Chef
Klaus Schwab (»Ihr werdet arm, aber glücklich sein«). Wie Reichelt schön
ausarbeitet, steht ein absolut antidemokratisches, sozialistisches Weltbild
dahinter. Solche Ideologen haben wahrlich nichts im
Bundesverfassungsgericht verloren!
Ein anderes, aber damit zusammenhängendes Thema kursiert gerade im
Internet. Vielleicht könnt Ihr Euch noch erinnern, daß es vom
Bundesverfassungsgericht ein sehr umstrittenes Urteil zum Umweltschutz
gegeben hat, was manche als Pflicht zur Bekämpfung der »Klimakatastrophe«
interpretieren. Das Urteil erging Anfang 2021, also noch unter der
Merkel-Scholz-Groko. Im allgemeinen wird die dazugehörige Klage als
sogenannte »strategische Klage« betrachtet: Eine NGO, die ein bestimmtes
Verfahren anstrengt, sucht sich in der Bevölkerung ein paar passende
Strohmänner, in deren Namen sie die Klage dann vor das
Bundesverfassungsgericht bringt. Nicht nur einmal ist dabei der Verdacht
aufgekommen, daß das ein abgekartetes Spiel mit dem Verfassungsgericht war,
denn über ein paar Ecken waren die Kläger mit einzelnen Richtern bekannt
(das Verfahren um das sogenannte dritte Geschlecht war offenbar auch
eine).
Bei der Klage um den Umweltschutz kommt womöglich eine neue Spielart ans
Licht: Da es sich bei dieser Art von Klagen um Klagen gegen den Staat
handelt, fordert das Verfassungsgericht die Exekutive (Regierung) und
Legislative (Bundestag) üblicherweise auf, quasi als Beklagte dem Verfahren
beizuwohnen und Stellung zu beziehen. Und jetzt kommt der Clou: Bei diesem
Verfahren hat sich Regierung und Bundestag durch wen vertreten lassen?
Genau: Durch Ann-Katrin Kaufhold! Man hat also jemanden, der keinen Hehl
daraus macht, ideologisch auf Seiten der Kläger zu stehen, zum Vertreter
gemacht. Und entsprechend »gut« hat sie ihren Job auch erledigt. Angeblich
habe man sich damals schon über ihre furchtbar schlechte Argumentation
gewundert. Nun stellt sich die Frage, ob das bloß Unfähigkeit war oder ob
sie aktiv darauf hingearbeitet hat, daß die Gegenseite das Verfahren
gewinnt. Und die Anschlußfrage ist dann sofort, ob sie das dann in
Eigeninitiative gemacht hat oder gar einen inoffiziellen Auftrag von der
Merkel-Scholz-Regierung in der Tasche hatte. Ein Spiel über Bande, diesmal
nicht über die EU, sondern über das Bundesverfassungsgericht, um die Bürger
zur »Klimatransformation« zu zwingen, nachdem diese nicht mit wehenden
Fahnen auf den Zug aufgesprungen sind. Das wäre natürlich ein dicker
Hammer!!!
Der Blogger Hadmut Danisch bearbeitet das Thema in zwei Artikeln
(erster, zweiter). Auch zu der »Klimatransformation« über die Gerichte hat
er noch Tweets aus dem Netz gesammelt.
Julian Reichelt wieder in seinem Element:
In seiner Sendung
thematisiert er »die Wissenschaft«, die sich auch zur
Corona-Zeiten ganz sicher war und bei der Klimadiskussion auch noch
weiterhin ist, was richtig ist, und auf die sich Frauke Brosius-Gersdorf in
der Lanz-Sendung ganze 30 mal bezieht. Wobei noch hinzukommt, daß ja
selbst unter Juristen mehrheitlich die Position vertreten wird, daß die
Rechtswissenschaft nur so heißt und mit klassischen Wissenschaften faktisch
nichts zu tun hat.
Außerdem geht er der Frage nach, ob die Aufstellung nicht ein Komplott
von der SPD ist, um die AfD auszuschalten und die Macht dauerhaft an sich
zu reißen. In diesem Zusammenhang ist auch noch ein
Tweet
eines wohl CSU-nahen Staatsrechtlers zu erwähnen (vom Blogger Danisch
zitiert und ein bißchen lesbarer aufbereitet, siehe zudem Tichys Einblick), der die möglicherweise geplanten Schritte der SPD
aufzeigt. Es wird übrigens auch spekuliert, daß die SPD und die anderen
Linken deshalb so wütend sind (und mit abstrusen Verschwörungserzählungen
um sich hauen), weil sie auf frischer Tat ertappt wurden.
Nun hatte Frauke Brosius-Gersdorf ihren Auftritt im Fernsehen, bei Markus
Lanz, um genau zu sein. Das war das Mindeste, was der links-grüne
öffentliche Rundfunk für sie tun konnte. AfD-Politiker oder andere von
links angegriffenen Leute würden sicherlich keine kostenlose Sendezeit
bekommen.
Zumindest auf der konservativen Seite ist der Auftritt genauso schlecht
weggekommen wie ihre Presseverlautbarung. Ich will gar nicht die vielen
Artikel aufzählen, die verschiedene Punkte ihres Auftritts adressiert und
negativ bewertet haben. Nur einen Satz will ich aufgreifen. Da habe ich
mich als juristischer Laie schon am Kopf gekratzt, weil ich da durch den
Blogger Danisch und auch andere mittlerweile sensibilisiert bin: Die
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. In Absatz 3
von Artikel 1 steht genau, wem gegenüber: Der Legislative, Exekutive und
Judikative, den drei Säulen des demokratischen Staates. Der Bürger selber
ist nicht zur Einhaltung dieser Grundrechte verpflichtet.
Brosius-Gersdorf kritisierte die Vertreter der Kirche für deren Kritik an
ihr. Das ist ihr gutes Recht. Aber die Begründung ist schauerlich: Sie
seien »an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden«. Und das
stimmt nun einfach nicht. Sie sind einfache Bürger wie die meisten von uns.
Das sollte jemand, der Verfassungsrichter werden will, eigentlich
wissen! Wenn sie es nicht weiß, ist sie ungeeignet, wenn sie es doch
weiß, dann ist sie so verlogen, daß sie auch damit ungeeignet ist.
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau erklärt das auf X und faßt es
dann in einem Zitat als
»Tyrannei
der Werte« zusammen.
Es ist ein immer wiederkehrender Versuch der Linken, das Grundgesetz
umzudrehen, um Minderheitenrechte gegenüber der Mehrheit durchzudrücken, um
die Mehrheit den sozialistischen Vorstellungen nach zu erziehen. Das
»Selbstbestimmungsgesetz« beispielsweise ist genau so ein Resultat.
Nachtrag: Ein sehr langer Artikel bei Tichys Einblick beschäftigt sich mit
der Umkehrung des Bürger-Staat-Verhältnis und liefert einen Einblick in den
Artikel 1 des Grundgesetz mit einer historischen Betrachtung, wie er
entstanden ist und mit welcher Absicht.
Roland Tichy bewertet die gescheiterte Wahl zweier linken Juristinnen
zu Verfassungsrichterinnen in einem 19minütigen Video. Er sieht unter
anderem in dem Versuch, die beiden Damen zu berufen, einen
verfassungsfeindlichen Angriff der SPD auf unseren Staat. Natürlich kommt
auch Friedrich Merz nicht gut weg.
»Der verhinderte
Staatsstreich: Sieg gegen das Hinterzimmer«