24. Juli 2025
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23. Juli 2025
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Weidels »Sommer-Interview«

Eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben, nachdem nicht nur jedes konservatives Nachrichtenportal, jeder Blog, jeder Facebook- und X-Nutzer, sondern tatsächlich auch eine ganze Bandbreite von Mainstream-Medien und -Journalisten, die noch einen Restanspruch an ihren Berufsstand stellen, sich bereits dazu geäußert hat.

Interessant wurde es aber dann noch, daß der zwielichtige Hauptakteur der Aktion behauptet hat, daß diese sowohl die Polizei als auch die ARD abgestimmt gewesen sei. Das wäre natürlich schon ein dicker Hammer – moralische Verkommenheit und bei der Polizei auch grobe Pflichtverletzungen, gar Straftaten.

Nachdem die Polizei sich zuerst nicht äußern konnte oder wollte, hat sie nun doch eine Erklärung abgegeben. Sie wies den Vorwurf einerseits zurück, begründete andererseits, daß das Handeln der anwesenden Polizisten fehlerfrei gewesen sei.

So wirklich will ich das nicht glauben. Schließlich passierte das in der Bannmeile, in der für Demonstrationen spezielle Regeln gelten. So sollen nach anderen Berichten zwei Stellen Demonstrationen prüfen müssen – im Umkehrschluß sind dann »spontane« Demonstrationen, wie von der Polizei in diesem Fall suggeriert, gar nicht erlaubt. Na ja, ich bin kein Jurist, darum hoffe ich, daß jemand mit Sachkunde das nochmal kritisch anschauen wird.

Die ARD hat übrigens bislang Anfragen nicht beantwortet. Die vergessen, daß das auch etwas aussagt…

Nachtrag: Das Bundesinnnenministerium (eine der beiden zustimmungspflichtigen Stellen, ich hatte das gestern nicht mehr ganz im Sinn), widerspricht laut Nius.

23. Juli 2025

Spruch des Tages

Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert – sie arbeiten während der Arbeitszeit.

Ephraim Kishon.

21. Juli 2025
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Spotlight auf Ann-Katrin Kaufhold

Nachdem im Zusammenhang mit der Verfassungsrichterwahl bislang der Fokus auf die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf lag, diese aber mittlerweile in allen Facetten demaskiert wurde, richtet sich nun die Aufmerksamkeit der Konservativen auf die zweite Kandidatin der SPD, Ann-Katrin Kaufhold, ihres Zeichens Jura-Professorin in München. Sie rückt jetzt zunehmend ins Rampenlicht.

Sie wurde ja schon relativ früh als Klimaaktivistin bezeichnet, die die Deutschen zur Klimaneutralität zwingen will. Einzelne Aussagen waren schon bekannt, aber die Tragweite dieser Aussagen wurde bislang für Laien (wie mich) noch nicht erläutert. Dies holt nun Julian Reichelt in seiner heutigen Ausgabe von »Achtung Reichelt« nach, teilweise in ihren eigenen Worten aus Vorträgen und Interviews.

Demnach schwebt Kaufhold nicht weniger vor als die Demokratie auszuhebeln. Sie hält die vom Volk gewählten Regierungen für zu schwach, um die aus ihrer Sicht unabdingbaren Maßnahmen zum vermeintlichen Schutz des Klimas durchzusetzen. Diese Aufgabe möchte sie deshalb den (nicht vom Volk gewählten) Richtern zuweisen. Klagen gegen Unternehmen und sie finanzierenden Banken sollen diese zur Aufgabe CO₂-intensiver Produktionen zwingen. Allein schon das Risiko, verklagt zu werden und möglicherweise teure Strafen bezahlen zu müssen, soll den nötigen Druck aufbauen. Dem Bürger droht ein Wohlstandsverlust, und hier sieht sie das wohl im Ergebnis so ähnlich wie der abgedankte und abgehalfterte World Economic Forum-Chef Klaus Schwab (»Ihr werdet arm, aber glücklich sein«). Wie Reichelt schön ausarbeitet, steht ein absolut antidemokratisches, sozialistisches Weltbild dahinter. Solche Ideologen haben wahrlich nichts im Bundesverfassungsgericht verloren!

Ein anderes, aber damit zusammenhängendes Thema kursiert gerade im Internet. Vielleicht könnt Ihr Euch noch erinnern, daß es vom Bundesverfassungsgericht ein sehr umstrittenes Urteil zum Umweltschutz gegeben hat, was manche als Pflicht zur Bekämpfung der »Klimakatastrophe« interpretieren. Das Urteil erging Anfang 2021, also noch unter der Merkel-Scholz-Groko. Im allgemeinen wird die dazugehörige Klage als sogenannte »strategische Klage« betrachtet: Eine NGO, die ein bestimmtes Verfahren anstrengt, sucht sich in der Bevölkerung ein paar passende Strohmänner, in deren Namen sie die Klage dann vor das Bundesverfassungsgericht bringt. Nicht nur einmal ist dabei der Verdacht aufgekommen, daß das ein abgekartetes Spiel mit dem Verfassungsgericht war, denn über ein paar Ecken waren die Kläger mit einzelnen Richtern bekannt (das Verfahren um das sogenannte dritte Geschlecht war offenbar auch eine).

Bei der Klage um den Umweltschutz kommt womöglich eine neue Spielart ans Licht: Da es sich bei dieser Art von Klagen um Klagen gegen den Staat handelt, fordert das Verfassungsgericht die Exekutive (Regierung) und Legislative (Bundestag) üblicherweise auf, quasi als Beklagte dem Verfahren beizuwohnen und Stellung zu beziehen. Und jetzt kommt der Clou: Bei diesem Verfahren hat sich Regierung und Bundestag durch wen vertreten lassen? Genau: Durch Ann-Katrin Kaufhold! Man hat also jemanden, der keinen Hehl daraus macht, ideologisch auf Seiten der Kläger zu stehen, zum Vertreter gemacht. Und entsprechend »gut« hat sie ihren Job auch erledigt. Angeblich habe man sich damals schon über ihre furchtbar schlechte Argumentation gewundert. Nun stellt sich die Frage, ob das bloß Unfähigkeit war oder ob sie aktiv darauf hingearbeitet hat, daß die Gegenseite das Verfahren gewinnt. Und die Anschlußfrage ist dann sofort, ob sie das dann in Eigeninitiative gemacht hat oder gar einen inoffiziellen Auftrag von der Merkel-Scholz-Regierung in der Tasche hatte. Ein Spiel über Bande, diesmal nicht über die EU, sondern über das Bundesverfassungsgericht, um die Bürger zur »Klimatransformation« zu zwingen, nachdem diese nicht mit wehenden Fahnen auf den Zug aufgesprungen sind. Das wäre natürlich ein dicker Hammer!!!

Der Blogger Hadmut Danisch bearbeitet das Thema in zwei Artikeln (erster, zweiter). Auch zu der »Klimatransformation« über die Gerichte hat er noch Tweets aus dem Netz gesammelt.

18. Juli 2025
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17. Juli 2025
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Achtung Reichelt: Die Wissenschaft

Julian Reichelt wieder in seinem Element: In seiner Sendung thematisiert er »die Wissenschaft«, die sich auch zur Corona-Zeiten ganz sicher war und bei der Klimadiskussion auch noch weiterhin ist, was richtig ist, und auf die sich Frauke Brosius-Gersdorf in der Lanz-Sendung ganze 30 mal bezieht. Wobei noch hinzukommt, daß ja selbst unter Juristen mehrheitlich die Position vertreten wird, daß die Rechtswissenschaft nur so heißt und mit klassischen Wissenschaften faktisch nichts zu tun hat.

Außerdem geht er der Frage nach, ob die Aufstellung nicht ein Komplott von der SPD ist, um die AfD auszuschalten und die Macht dauerhaft an sich zu reißen. In diesem Zusammenhang ist auch noch ein Tweet eines wohl CSU-nahen Staatsrechtlers zu erwähnen (vom Blogger Danisch zitiert und ein bißchen lesbarer aufbereitet, siehe zudem Tichys Einblick), der die möglicherweise geplanten Schritte der SPD aufzeigt. Es wird übrigens auch spekuliert, daß die SPD und die anderen Linken deshalb so wütend sind (und mit abstrusen Verschwörungserzählungen um sich hauen), weil sie auf frischer Tat ertappt wurden.

16. Juli 2025
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Tyrannei der Werte

Nun hatte Frauke Brosius-Gersdorf ihren Auftritt im Fernsehen, bei Markus Lanz, um genau zu sein. Das war das Mindeste, was der links-grüne öffentliche Rundfunk für sie tun konnte. AfD-Politiker oder andere von links angegriffenen Leute würden sicherlich keine kostenlose Sendezeit bekommen.

Zumindest auf der konservativen Seite ist der Auftritt genauso schlecht weggekommen wie ihre Presseverlautbarung. Ich will gar nicht die vielen Artikel aufzählen, die verschiedene Punkte ihres Auftritts adressiert und negativ bewertet haben. Nur einen Satz will ich aufgreifen. Da habe ich mich als juristischer Laie schon am Kopf gekratzt, weil ich da durch den Blogger Danisch und auch andere mittlerweile sensibilisiert bin: Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. In Absatz 3 von Artikel 1 steht genau, wem gegenüber: Der Legislative, Exekutive und Judikative, den drei Säulen des demokratischen Staates. Der Bürger selber ist nicht zur Einhaltung dieser Grundrechte verpflichtet.

Brosius-Gersdorf kritisierte die Vertreter der Kirche für deren Kritik an ihr. Das ist ihr gutes Recht. Aber die Begründung ist schauerlich: Sie seien »an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden«. Und das stimmt nun einfach nicht. Sie sind einfache Bürger wie die meisten von uns. Das sollte jemand, der Verfassungsrichter werden will, eigentlich wissen! Wenn sie es nicht weiß, ist sie ungeeignet, wenn sie es doch weiß, dann ist sie so verlogen, daß sie auch damit ungeeignet ist.

Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau erklärt das auf X und faßt es dann in einem Zitat als »Tyrannei der Werte« zusammen.

Es ist ein immer wiederkehrender Versuch der Linken, das Grundgesetz umzudrehen, um Minderheitenrechte gegenüber der Mehrheit durchzudrücken, um die Mehrheit den sozialistischen Vorstellungen nach zu erziehen. Das »Selbstbestimmungsgesetz« beispielsweise ist genau so ein Resultat.

Nachtrag: Ein sehr langer Artikel bei Tichys Einblick beschäftigt sich mit der Umkehrung des Bürger-Staat-Verhältnis und liefert einen Einblick in den Artikel 1 des Grundgesetz mit einer historischen Betrachtung, wie er entstanden ist und mit welcher Absicht.

15. Juli 2025
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15. Juli 2025
13. Juli 2025
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