Schon köstlich: Donald Tusk, der selber mal ganz oben in der EU als
Präsident des Europäischen Rates mitgespielt hat, seitdem das
Aushängeschild der EU in Sachen »Demokratie« und »Rechtsstaatlichkeit«
(beides wohlgemerkt nach EU-Verständnis) war und erfolgreich die Mission
durchgeführte, die polnische Unrechtsregierung zu schlagen, jene, die sich
unter anderem weigerte, die Asylpolitik der Union mitzutragen, macht jetzt
was?
Er
setzt die Asylregeln für sein Land erst einmal aus! Damit steht er
jetzt praktisch wieder an der Seite von Ungarn und Viktor Orbán. Und an der
Seite der Niederländer, die jetzt auch gegen die Asylpolitik aufbegehren.
Allgemeines Entsetzen war zwar irgendwie zu verspüren, aber von offizieller
Kritik aus Deutschland oder der EU habe ich bislang noch nichts
gelesen.
Elektroautos scheinen doch nicht so beliebt zu sein. Etwa ein Drittel der
E-Auto-Besitzer kaufen sich zur Zeit wieder ein Verbrenner-Fahrzeug als
Nachfolger. Was sind die schlechten Erfahrungen, die diese Leute gemacht
haben? Liegt es am Preis für das Fahrzeug, am Preis für den Strom, an der
schlechten Reichweite und der Notwendigkeit, bei längeren Strecken
nachladen zu müssen, an der geringen Anzahl Ladestationen, an der Ladezeit,
an der Häufigkeit und dem Preis von Reparaturen? Gründe würden mich schon
interessieren.
Da fällt mir gerade ein, daß sie extra das »E«-Kennzeichen eingeführt
hatten, um den Elektroautos Vorteile im Straßenverkehr zu verschaffen.
Geworden ist wohl nichts daraus. Mir ist nichts bekannt. Ist mir als
Dieselfahrer auch recht…
Junge Freiheit und Bild berichten.
Elendige Doppelmoral: An jeder Ecke und Stelle werden AfD und ihre
Wähler als Nazis bezeichnet und sie mit ihnen verglichen, alles ohne
jedwede juristische Konsequenzen. Aber wehe, man tut genau dasselbe mit
den Grünen: Volksverhetzung, in der Revision wurde das
erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Nachdem CDU-Chef Friedrich Merz bei einer Gastrede auf dem CSU-Parteitag
nochmal bestärkt hat, daß die CDU »nicht heute, nicht morgen, nicht
nach der Wahl« mit der AfD zusammenarbeiten würde. Gleichzeitig weichte er sein Nein zu den Grünen auf – es beträfe nur die Grünen, wie sie heute seien.
Wie recht doch Alice Weidel hat: Ich meine, es wäre auf dem
dienstäglichen Pressetermin der Fraktion im Bundestag gewesen, ist aber
auch letztlich egal. Sie meinte, die CDU fische kräftig im Teich der AfD,
übernehme reihenweise deren Positionen, aber sie stellt – an die Presse
beziehungsweise Wähler gerichtet – die Frage, mit wem denn die CDU (und
CSU) denn ihre Pläne umsetzen will? Wir sehen doch gerade an der
Show-Veranstaltung der Ampel – Verabschiedung des »Sicherheitspakets«,
das an allen Ecken und Enden zusammengestrichen wurde, daß eine ernsthafte Neuausrichtung
der deutschen Asyl- und Migrationspolitik mit diesen Parteien nicht möglich
ist.
Friedrich Merz reiht sich in die Reihe der Politiker ein, denen es wenig
um politische Ziele geht, mehr um die Frage der Macht. Ein Opportunist,
nicht unähnlich seinem Kollegen Markus Söder. Wer also seine Stimme nicht
verschenken und konservativ wählen will, für den gilt: »Sei schlau, wähle
blau!«. Nur so kann Druck auf die CDU/CSU ausgeübt werden, ihre dämliche
Brandmauer einzureißen.
Der
Spieltheoretiker Prof. Rieck greift die Zensur durch den Digital Services
Act auf und die Rolle der »Trusted Flagger«. Er sagt, jetzt schon in
der frühen Phase sei überhaupt nicht beabsichtigt zu sein, die
Trennschärfe zwischen juristisch illegalen und bloß politisch
unerwünschten Inhalten zu erreichen. Er bezichtigt die Grünen, unter
deren Kontrolle einerseits die Netzagentur steht, und die andererseits
mit dem »Flagger« REspect! verbandelt sind, alles wegzensieren wollen,
was nicht ihre Position ist. Sie würden nicht offen darüber diskutieren
wollen, nicht den Wettstreit der Argumente. Andere Positionen sollen erst
gar nicht sichtbar sein.
In einem Punkt hat er allerdings unrecht: Nämlich, daß niemand vorher
die Auswirkungen des Digital Services Acts (außer den grünen Initiatoren)
vorhergesehen habe. Nein, es gab genügend und auch laute Warnungen vorher
– es wollte, wie üblich, nur niemand sie hören.
Diesmal auf der Ebene des Strafrechts: Die Bundesregierung will noch
weiter gegen »Haß und Hetze« vorgehen. Unter dem Vorwand, Polizisten,
Feuerwehrleuten und Sanitätern während der Ausübung ihres Dienstes schützen
zu wollen, geht der Gesetzesentwurf tatsächlich viel weiter. Es fängt damit
an, daß Worte plötzlich mit (physischer) Gewalt verglichen werden, was
schon stark an die linke geistesschwache Sprechakttheorie erinnert. Weiter
geht es, daß durch die schwammige Definition der Gruppe von Menschen über
den Begriff »Gemeinwohl« diese sich auch andere ausdehnen läßt, wie zum
Beispiel Politiker, Journalisten oder Helfer im Migrationsbereich. Wer
zudem diese »Gemeinwohl-Arbeit« verächtlich macht, kann besonders schwer
bestraft werden. Von »gemeinwohlschädlichem« Verhalten und
»Sozialschädlichkeit« ist hier die Rede. Das hat eine schon verdammte Nähe
zu dem Begriff des »Volksschädlings«, wie ihn die NSDAP verwendet hatte,
oder nicht?
Was mir und nicht nur mir auch sofort in den Sinn gekommen ist, ist der
»Global Compact for Migration«. Eins der in diesem Pakt formulierten Ziele
war – zwischen den Zeiten gelesen –, Kritik an der Migration zu unterbinden
(Ziel 17):
Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf
nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der
Wahrnehmung von Migration.
Und wir wissen ja heute: Was Fakten sind, was Fake News,
»Verschwörungsmythen« und »Desinformation« sind, bestimmt die Regierung und
deren Helfershelfer wie Correctiv, REspect! und so weiter!
Das i-Tüpfelchen ist auch noch, daß das ganze Gesetz der Justizminister
Marco Buschmann von der FDP zu verantworten hat, genau derselbe, der sich
letzte Woche über die Zensurmechanismen des Digital Services Acts
echauffiert hatte – was war das für eine verlogene Heuchelei? Ich hoffe
inständig, daß die FDP es für den Rest meines Lebens nicht mehr in den
Bundestag schafft…
Quellen: Nius und Apollo News.
So zitiert Nius den Fachanwalt Joachim Steinhöfel, der die »Flagger« so
bezeichnet und natürlich die ganze Zensiererei wie andere Juristen auch als
klar verfassungswidrig betrachtet. In dem Artikel deckt Nius auf, daß nach Vorstellung der
Bundesnetzagentur unter Führung des Grünen-Parteimitglieds Klaus Müller die
sogenannten »Flagger« nicht nur Meldungen von Dritten annehmen, bearbeiten
und weiterleiten sollen, sondern daß sie aktiv nach bösen Inhalten suchen –
»aufspüren« – sollen, durchaus auch mit Hilfe von künstlicher
Intelligenz.
Ein weiterer Artikel diskutiert die Zusammensetzung eines »Beirates« –
von der Staatsanwaltschaft und links-grünen NGOs besetzt. Der Blogger
Hadmut Danisch war übrigens
von der
AfD vorgeschlagen worden, aber – wie üblich – von den anderen Parteien blockiert worden (siehe auch hier).
Zu dem Thema hat Nius-Chef Julian Reichelt auch nochmal einen Kommentar
verfaßt: »Ich will kein arabisches Deutschland und ich will sagen, was ich
denke!«
Ich hoffe, das Thema eskaliert noch weiter und landet vor dem
Verfassungsgericht.