Schon oft genug gesagt, und es wird jedes Mal wahrer: Wir sind in einer
orwellschen Dystopie angelangt, in dem die Bedeutung von Begriffen ins
Gegenteil verdreht werden. So tritt heute in der EU das in der Überschrift
genannte »Europäische Medienfreiheitsgesetz« in Kraft, das, so die inhaltliche Analyse des Nachrichtenportals Apollo News genau
das Gegenteil davon ist. Nach ein paar schönen Worten kommt ein
umfangreiches Regelwerk, das sogar die Verhaftung von Journalisten erlaubt,
sie zur Preisgabe ihrer Quellen gedrängt werden dürfen und natürlich
erlaubt, Journalisten elektronisch auszuforschen. Derartige nationale
Gesetze sind demnach erlaubt, wenn »Allgemeininteresse« besteht und es
verhältnismäßig ist. Und wer bestimmt das? Natürlich dreht sich alles um
Desinformation – der Tarnbegriff für politisch unliebsame, kritische
Information, die die regierende Kaste (und nicht das politische Konzept!)
»delegitimieren« könnte. Noch ein weiteres Gremium soll gebildet werden aus
den staatlichen Akteuren, die beobachten, beraten und über weitere
Maßnahmen entscheiden. Auch die Staatspropaganda, sprich der
öffentlich-rechtliche Rundfunk soll gestärkt werden, wohl als Bollwerk
gegen die »Desinformation«.
Jetzt sind die Hürden für die Einbürgerung schon verdammt niedrig,
es wollen aber linke NGOs sie praktisch auf Null reduzieren. Mit
einer neuen »strategischen« Klage wollen sie die Einbürgerung von zwei
Palästinensern erzwingen, die seit zehn Jahren in Deutschland sind und
mittlerweile wegen Krankheit arbeitsunfähig seien und auf Staatskosten
leben. Bei der Begründung verschlägt es mir die Sprache.
Letztendlich wollen sie das Recht, eingebürgert zu werden, zum Grundrecht
erklären lassen, indem sie das mit den anderen Grundrechten begründen. So
ungefähr, wie das Bundesverfassungsgericht ja mal das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) aus den anderen Grundrechten
abgeleitet hat, obwohl es selbst im Grundgesetz nicht explizit
vorkommt.
Damit ist dann auch kein Migrant mehr ablehnbar und abschiebbar, auch
kein Wirtschafstmigrant, kein Verbrecher oder Terrorist.
Siehe auch Danisch.
…und zwar von denen, die vorgeben, sie zu verteidigen. Die wirklichen
Feinde der Demokratie sitzen in den etablierten Parteien. Mit aller Kraft
klammern sie sich an die Macht, die sie zu verlieren drohen.
Ein neuer Skandal bahnt sich an. Ein sehr großer.
In mehreren Bundesländern stehen Kommunalwahl an. Das Personal wird neu
gewählt. Gemeinderäte, Kreisräte und auch Bürgermeister. Kandidieren kann,
wie bei Landtags- und Bundestagswahlen, im Prinzip jeder. Verschiedene
formale Bedingungen sind jedoch per Gesetz vorgeschrieben. Zum
Beispiel Mindestalter, der Besitz der Staatsbürgerschaft, ggf. eine
bestimmte, geringe Anzahl von Unterstützern (durch Unterschriften
nachzuweisen), keine temporäre Verwirkung des passiven Wahlrechts durch
eine vorausgegangene Straftat mit Freiheitsstrafe. Dies zu prüfen ist die
Aufgabe des Wahlausschusses, ein überparteiliches Gremium, das von den
aktuellen Amtsinhabern gebildet wird.
Wohl kein Einzelfall, aber prominenter Fall ist der des Kandidaten
Joachim Paul. Er ist Landtagsabgeordneter der AfD in Rheinland-Pfalz und
will in Ludwigshafen, ebenfalls Rheinland-Pfalz, als Kandidat für den
Posten des Oberbürgermeisters antreten. Doch der Wahlausschuß sagt »Nein«,
verweigert ihm die Kandidatur.
Initiiert von den Grünen und der »Antifa«, hat die Bürgermeisterin und
Vorsitzende des Wahlausschusses beim Landesverfassungsschutz ein Dossier
erbeten und auch bekommen. Als Begründung daraus gezogen dienen die
Kontaktschuld, also, weil der Kandidat mit aus Sicht des Ausschusses
falschen Leuten und Gruppierungen in Verbindung steht, sowie, daß er u.a.
Artikel über das Nibelungenlied und über Tolkiens »Herr der Ringe« verfaßt
und in »rechten« Medien veröffentlicht hat. Die ganzen Details lassen sich
in diesem Junge Freiheit-Artikel nachlesen.
Die Verweigerung der Kandidatur ist eine klare Kompetenzüberschreitung
des Wahlausschusses. Die politische Gesinnung ist nicht Bestandteil der zu
prüfenden formalen Kriterien. Der Verfassungsrechtler Prof. Boehme-Neßler
formuliert das in
einem Interview mit Apollo News ganz drastisch: »Das ist hochgradig
verfassungswidrig«, sagt er. Parteien seien entweder erlaubt oder durch
das Bundesverfassungsgericht verboten. Auch das passive Wahlrecht kann nur
durch das Verfassungsgericht entzogen werden. Hier seien die Hürden ähnlich
hoch wie beim Parteiverbot. Es gäbe zudem keinen Zwischenzustand. Daher
stünden dem AfD-Kandidaten Paul wie auch seiner Partei die exakt gleichen
Rechte wie allen anderen Parteien zu. Er räumt einer Klage der AfD sehr
gute Chancen ein. So ist es auch nicht verwunderlich, daß die AfD diesen Weg beschreiten will.
Weitere Artikel:
(wird ggf. ergänzt)
Köstlich! Wie Ihr vermutlich wißt, hat der österreichische Plagiatsjäger
Weber bei der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf
nachgelegt und die Vermutung geäußert, ihre Promotionsschrift sei nicht von
ihr, sondern von ihrem Mann geschrieben worden. In ihrer öffentlichen
Empörung hat Brosius-Gersdorf Weber durch ihren Anwalt eine Abmahnung
schicken lassen. Diese Abmahnung ist dem Blogger Danisch in die Hände
gefallen. Und er zerreißt sie in der Luft!
Obwohl selbst Juristin, spricht nichts dagegen, sich anwaltlich vertreten
zu lassen. Denn es gilt der Spruch: Wer sich als Anwalt selbst vertritt,
hat einen Idioten zum Mandanten. Der Hintergedanke ist, daß der Anwalt
(hoffentlich) mit kühlerem Kopf als sein Mandant agiert.
Nun, Danisch legt ausführlich begründet dar, warum diese Abmahnung
handwerklich unter aller Sau ist. Natürlich geht das erst einmal zu Lasten
ihres Anwalts. Aber es ist davon auszugehen, daß er sich diese Abmahnung
von seiner Mandantin hat absegnen lassen, und hier hätte ein lautes »Halt!«
kommen müssen. Speziell, und das ist der springende Punkt, weil sie in der
anvisierten Position am Bundesverfassungsgericht für das entsprechende
Medien-Recht zuständig wäre und sie darin eine Expertin sein müßte!
Auch das Arbeitsgebiet ihres Ehemanns, ebenfalls Professor an einer
Hochschule, beinhaltet das Medienrecht. Zusammengefaßt: Eine Blamage bis
auf die Knochen!
Hier auch noch Hintergrundinformationen zu dem Anwalt.
Als hätte ich das Interview heute mittag, als ich den vorherigen
Artikel geschrieben hatte, schon gekannt! Bei Tichys Einblick gibt es ein Interview mit einen Herren Fritz
Vahrenholt, Naturwissenschaftler und ehemaliger Umweltsenator in
Hamburg. Er plaudert über die Details von Trumps Entscheidung und der
Entwicklung bei der amerikanischen Umweltbehörde. So sammelt die gerade
all die hochkarätigen Wissenschaftler ein, die die Klimamafia gecancelt
und herausgeekelt hatte, weil sie kritische und unliebsame Meinungen
hatten. Insofern hat das wirklich das Potential zur Wende!
Präsident Trump hat letzte Woche sein Umweltministerium angewiesen,
CO₂ von der Liste der Treibhausgase zu streichen. Mit viel Glück
könnte das der Startpunkt für das Zusammenbrechen der ganzen Klimaideologie
des menschengemachten Klimawandels sein. Kritiker bezweifeln schon seit
Anfang an, daß die Konzentration von CO₂ in den hohen Atmosphäre eine
tatsächliche Auswirkung auf Klimaschwankungen hat, und daß die
»menschengemachte« geringe Erhöhung innerhalb des schon geringen Anteils
dann noch ursächlich ist.
Mit dem Schritt von Donald Trump könnte die Spirale der korrupten
Klimawissenschaft – zumindest in der USA, vielleicht auch weltweit –
aufgebrochen werden, die den Nutznießern – NGOs, links-grüne Parteien und
Medien, Umwelt-»Industrie« die Argumentation liefern, die sie haben wollen,
und umgekehrt von diesen wieder finanziert werden. Und wer sich fragen
sollte, wie und wann in USA überhaupt CO₂ auf die Liste der
»klimaschädlichen« Gase gekommen ist, liefert Tichys Einblick die Antwort
darauf: Der Friedensnobelpreisträger und 100fache Drohnenmörder von
unschuldigen Zivilisten war es, die Lichtgestalt der Linken, Barack Obama.
Übrigens, mir gehen ja ab und zu ganz gegenteilige Überlegungen durch den
Kopf. Ich habe mal gelesen, daß in der Frühphase der Erde praktisch
überhaupt kein Sauerstoff in der Luft war. Der heutige Sauerstoffanteil in
der Luft sei tatsächlich von den Pflanzen generiert – über Photosynthese
eben aus CO₂. Da wir heute etwa 23% Sauerstoff in der Luft haben, muß
damals der CO₂-Anteil deutlich höher gelegen haben. Weil sich die Dichte
der Atmosphäre auch geändert haben könnte, will ich jetzt nicht groß
herumrechnen, aber ich denke mal, daß sie auf jeden Fall deutlich mehr als
100mal größer war als die heutigen 0,06%. Trotzdem ist die Erde nicht
verdampft und den Klimatod gestorben.
Andererseits knapst die heutige Flora doch eigentlich an Atemnot, nachdem
der ganze Kohlenstoff aus der Atmosphäre erst in Torf, dann in Braun- und
Steinkohle und später in Erdöl und Erdgas umgewandelt aus dem Kreislauf der
Natur verschwunden ist. Da stellt sich für mich die Frage, ob es nicht auch
etwa Gutes hat, wenn wir die Kohle, das Öl und das Gas aus der Erde
herausholen und dem Kreislauf durch Verbrennung wieder zur Verfügung
stellen. Es hilft uns durch stärkeres Pflanzenwachstum vielleicht auch, die
auf Milliardengröße angewachsene Menschheit zu ernähren – eine
Win-Win-Situation…
Was die Einschränkung der Meinungsfreiheit angeht, wird gerne auf die
Diktaturen geschimpft, ob Rußland, China, Nordkorea oder andere. Derweil
ist Europa mit allen Kräften dabei, dem gleichzutun. Vorreiter ist auch
hier mal wieder Großbritannien. George Orwell wußte schon, warum er seinen
Roman dort hat spielen lassen. Aber die EU ist da nicht weit hinterher.
Unter dem Vorwand, Kinder und Jugendliche vor bösen Inhalten schützen zu
wollen – Pornographie an vorderster Front, aber auch in ganz normalen
Diskussionsforen wie Discord oder Reddit –, verpflichtet die britische
Regierung mit dem »Online Safety Act« (OSA) Online-Dienstleister, eine
»robuste«, sprich verläßliche Altersverifikation einzuführen. Während das
wohl prinzipiell technologieoffen ist, läßt sich das praktisch nicht ohne
Aufgabe der Anonymität und die Verwendung von Ausweisdokumenten (Fotos oder
digital) realisieren. Gleichzeitig werden die Dienstleister durch OSA
gezwungen, noch stärker gegen »Haßrede« vorzugehen. Rund 130 »Delikte« sind
hier spezifiziert, darunter wohl alles, was der linken Ideologie
widerspricht – ob gegen »friedliche Religionen«, gegen Migration oder gegen
sexuelle Orientierungen. Das offenbart, was das eigentliche Ziel ist. Von
Meinungsfreiheit in Großbritannien zu sprechen halte ich mittlerweile für
einen Hohn.
Entlarvend in diesem Zusammenhang war übrigens ein Pressetermin von
US-Präsident Trump und Premier Starmer bei dem kürzlichen Besuch von Trump
in Schottland. Trump
wurde von einer Reporterin zur Meinungsfreiheit gefragt. Als Trump
anfing, darüber zu reden und rhetorisch fragte, ob sich die Reporterin wohl
auf ein bestimmtes Land beziehe, fiel Starmer ihm unhöflich ins Wort und
meinte, sie (Großbritannien) hätten freie Rede seit einer sehr, sehr langen
Zeit und darauf wären sie stolz. Für mich klingt das aber ganz klar nach
dem getroffenen Hund, der bellt.
Auf jeden Fall hat die Einführung viel Unmut erzeugt, sowohl bei den
Bürgern als auch bei den Firmen. Selbst große Firmen wie Facebook überlegen
schon, lieber einzelne Dienste wie Whatsapp in Großbritannien einzustellen.
Gleichzeitig hat sich ein Unterschriftenaktion gegen OSA gebildet. In
kurzer Zeit sind schon über 400.000 Unterschriften zusammengekommen. Die
britische Regierung hat aber bislang nicht anders darauf reagiert, als die
Gegner mit einem im Land bekannten Kinderschänder gleichzusetzen.
Artikel zu OSA finden sich bei Apollo News sowie bei Heise – über die Einführung bei Porno-Seiten und über die wachsende Kritik.
In der EU läuft die Diskussion um die Altersverifikation genauso, sie
hinkt nur ein wenig den Briten hinterher. Unterstützung bekommt die
Kommission aus verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlicher politischer
Richtungen – also keineswegs auf die linke Spektrum beschränkt. Ein weiterer Apollo News-Artikel gibt hier Einblick.
Auch hier ist das Thema Altersverifikation mit absoluter Sicherheit nur
ein Vorwand. Die Phantasien der EU in Sachen Überwachung und Einschränkung
der Meinungsfreiheit werden ja immer wieder bekannt und manifestieren sich
dann leider auch in konkreten Richtlinien und Gesetzen – wie zuletzt in dem
Digital Services Act (DSA).
Wenn es wirklich um den Jugendschutz ginge, dann bräuchte man ja nur
Smartphones für Kinder und Jugendliche verbieten. Damit würden auch
Probleme wie Mobbing und Sexting dramatisch kleiner. Zur Not könnte man ja
normale Mobiltelefone (also nur mit Sprachfunktion) weiterhin für Kinder
erlauben, damit in der heute durchgetakteten Kindheit die Kommunikation mit
dem elterlichen Chauffeur-Dienst auch reibungslos funktioniert…
Mal wieder eine Islamisierung, die nicht stattfindet: Eine Gesamtschule in Gelsenkirchen wird ab nächstem Schuljahr nur noch
Halal-Essen anbieten, das Essen kommt von einem türkischen-stämmigen
Caterer, der »zertifiziert« ist (Tierquälerei inbegriffen?). Schulleitung
versteht natürlich die Aufregung nicht.
Nebenbei: Eine kleine Anfrage der SPD ergab, daß es bereits an 176 Schulen in NRW Gebetsräume gibt. Die SPD regt
sich auf. Allerdings: Wäre die SPD am Ruder, würde sie das Erfolg verbuchen
– da bin ich mir sicher.
Nachtrag: Hier noch zwei Video-Berichte bei Welt Online:
die Meldung
selber sowie ein
Interview mit einer kritischen Islam-Wissenschaftlerin.
Diese Woche
beschäftigt sich der Spieltheoretiker Professor Rieck mal wieder mit der
Bargeldabschaffung, die schleichend in der EU (und nicht nur dort)
vorangeht. Zusammen mit seinem Gast Hansjörg Stützle zählt er die Nachteile
für uns alle auf, sollte das Bargeld verschwinden. Leser meines Blogs
wissen da schon bescheid – Überwachung, Enteignung, Bevormundung.
Ersetzt werden soll das Bargeld unter anderem durch den Digitalen Euro.
Die EU will die Händler zwingen, diesen auch anzunehmen. Einen ähnlichen
Zwang zur Annahme von Bargeld gibt es allerdings nicht. Hier bemüht sich
Herr Stützle mit einer neuen Petition, die genau das fordert.
Hier kann man
unterschreiben. Es ist wirklich wichtig, daß viele mitmachen.
Auch wichtig ist, das Bargeld wirklich zu nutzen. Es dient zum
Erhalt der Infrastruktur. Nutzen es zu wenig, sinkt auch schnell das
Interesse der Händler, Bargeld zu akzeptieren und die Kosten, die wie bei
den anderen Zahlungsmitteln auch entstehen, zu tragen. Stützle sieht hier
einen Kippunkt bei einer Nutzung unter 15-20%.