Heute ist wieder Bademanteltag: Es gibt wieder einen Aktionstag wegen des
Majestätsbeleidigungsparagraphen § 188 StGB. Mindestens 170 Hausbesuche mit mindestens 65 Hausdurchsuchungen wurden
deutschlandweit durchgeführt. Wegen Haß und Hetze. Unglaublich.
Ein Leser bei der Jungen Freiheit erinnert an den
Artikel 13 im
Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert
und eigentlich nur in Ausnahmefällen unter stringenten Bedingungen eine
Einschränkung zuläßt. Politikerbeleidungen sind dort sicher nicht gemeint.
Man kann mit Fug und Recht behaupten, daß diese Aktion
verfassungswidrig ist. Aber das stört die Bundes- und
Landesregierungen schon lange nicht mehr. Es wird Zeit, daß sich da mal
jemand bis vor das Bundesverfassungsgericht durchklagt.
Ich frage mich gerade, ob es eine Korrelation mit dem gestrigen
Compact-Urteil gibt. So eine Drohung an die Bürger, jetzt nicht übermütig
zu werden.
Siehe auch Apollo News (mit Kommentar), Bild (denen ist auch der zeitliche Zusammenhang mit dem Urteil
aufgefallen), Heise.
Nachtrag: Die Bild zitiert NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU):
»Viele Menschen haben den Unterschied zwischen Haß und Meinung verlernt«.
Darauf kann ich nur antworten: Viele Politiker haben den Unterschied
zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen freiheitlich-demokratischer
Grundordnung und repressivem Staat verlernt!
Blogger Danisch dazu, neben der berechtigten Kritik, daß auch Haß
eine Meinung sei, am Ende mit seinem Resumee:
Es wird ja immer gerne geblubbert, daß das Internet kein rechtsfreier
Raum sein darf. […] Mich würde mal die Frage interessieren, warum dann die
Politik ein rechtsfreier Raum sein darf. Warum Politiker für ihre
Machenschaften nie zur Rechenschaft gezogen werden.
Nachtrag 2: In einem Apollo-News-Interview ordnet der Staatsrechtler Volker
Boehme-Neßler die Aktion ein und kommt klar zum Ergebnis: das ist
verfassungswidrig! Bei Nius gibt es noch detailierte Informationen zu der Aktion.
Nachtrag 3: Einen hab ich noch: Kommentar bei Tichys Einblick: »Kriminell ist, wer das Falsche
sagt«
Zu dem erfreulichen Compact-Urteil muß es natürlich gleich einen
Kontrapunkt geben: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Klagen der AfD
abgewiesen, in der es um die Nicht-Beschlußfähigkeit des Bundestags geht –
manche mögen sich noch an die skurrile Szene mit Claudia Roth als
stellvertretende Bundestagspräsidentin denken, die wissentlich die
Unwahrheit über die offensichtlich zu niedrige Anzahl Abgeordneter im
Bundestag behauptet hatte. Die Ablehnungsgründe klingen in meinen Ohren sehr abenteuerlich,
konstruiert und wider dem natürlichen Menschenverstand. Das Gericht ist
einfach nicht mehr neutral und unabhängig.
Siehe auch
Video-Kommentar vom
AfD-Abgeordneten Stephan Brandner dazu.
Junge Freiheit berichtet: Compact siegt vor Gericht, das Verbot ist aufgehoben! Auch
ein Sieg für uns Bürger!
Siehe auch
Apollo
News, Welt, Focus, Bild, Video
mit ersten Statements von Elsässer und seinen Anwälten.
Eine Islamisierung findet nicht statt: Die schwarz-roten Sozialisten im
Senat des Shitholes Berlin haben jetzt beschlossen, die Neutralitätspflicht
an den Schulen aufzuheben und ab nächstem Schuljahr muslimische Lehrerinnen
das Tragen von Kopftüchern zu erlauben. Tichys Einblick schreibt vom »strategischem Einknicken vor den Zielen
des politischen Islams«. Die offizielle Begründung – ein Verweis auf
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – ist herbeifabuliert. (Siehe auch
Junge Freiheit)
Österreich ist im Begriff, das staatliche Ausspionieren von
Mobiltelefonen zu erlauben. Ziel sind die Nachrichten, die über die
Messenger-Dienste verschickt werden. Am Ende wird das einen Domino-Effekt
in der EU auslösen. Jeder Mitgliedsstaat wird seine Bestrebungen mit
denen der anderen rechtfertigen – inklusive Österreich selbst. Das hatten
wir bei der Vorratsdatenspeicherung schon so und auch bei allen
(illegalen) Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie.
Nach der Bundestagswahl und zur Entscheidung über das billionenschwere
»Sondervermögen« hatte der Stern herausgefunden, daß Friedrich Merz den Bruch seines
Wahlversprechens schon vor der Wahl und nicht erst durch vorgeblich neue
Umstände geplant hatte. Jetzt kommt heraus, daß Merz sich sogar durch ein Geheimgutachten
bei dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio abgesichert hatte. Der
sah kein Problem darin, den alten Bundestag nach der Wahl des neuen, aber
noch nicht konstituierten Bundestag darüber abstimmen zu lassen.
Diese Dreistigkeit macht mich sprachlos. Was für ein dreckiger Lügner,
was für ein moralisch korrupter Mensch!
(Siehe auch Apollo News mit Kommentar)
Nachtrag: Auch Nius berichtet, nennt noch ein paar interessante Details. Nius
meint, Merz habe das 9.500 Euro teure Gutachten bestimmt nicht aus eigener
Tasche bezahlt. Das Ganze habe auf Parteiebene stattfinden müssen.