10. März 2014
März 201410

Dies & Das

Ich persönlich sehe mich als überzeugten Europäer und finde die Idee eines europäischen Bundesstaates als Fernziel nach wie vor sinnvoll.

Das heißt also, der Verteidiger des Grundgesetzes wünscht nicht weniger als dessen Abschaffung! Denn so weit das Grundgesetz auch schon ausgehöhlt und verbogen worden ist, läßt es nach meinem Kenntnisstand den Grad der Souveränitätsabgabe, wie er für ein »Vereinigte Staaten von Europa« nötig wäre, nicht zu. Denn der Bundestag und die Bundesregierung müßten elementare Rechte abgeben, was nicht geht. Das Grundgesetz müßte daher abgeschafft und die Bundesrepublik aufgelöst werden.

Daß Herr Voßkuhle nicht wirklich an der Verteidigung der Rechte, die das Grundgesetz der Bevölkerung gibt, interessiert ist, läßt sich in das dann folgende Statement interpretieren: Er könne nicht erkennen, …

…, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen die europäische Integration an irgendeiner Stelle ernsthaft behindert hätte.

War und ist also die Nichtbehinderung vorrangig bei der Urteilsfindung? Arme Demokratie, das hast Du nicht verdient!

5. März 2014
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Die Zensurbemühungen der Landesmedienanstalten

Ich glaube, die Kinder-/Jugendschützer, Überwachungsfetischisten und Gegner der Rezeptionsfreiheit (Art. 5 GG) haben sich zusammengetan und sich eine Medienstrategie ausgedacht, um Zensurfilter nach britischem Vorbild in Deutschland schmackhaft zu machen. Reihum schreien die Chefs der Landesmedienanstalten – im dosierten Abstand – nach den Opt-Out-Filtern, um die armen Kinderchen vor dem bösen, bösen Internet zu schützen. Vor drei Wochen der aus Niedersachsen. Heute nun der aus Baden-Württemberg (berichtet von Golem.de).

Da wird nicht mit abenteuerlichen Vergleichen, Euphemismen und Abwiegeleien gespart. Von »Entscheidungserleichterungen für einen Erwachsenen« wird da geschwafelt. »Die Geräte [Anm.: PCs, Router, Smartphones u.ä.] sollten von vornherein so konfiguriert sein, daß Eltern die Jugendschutzsperren aufheben müssen«. Meine Fresse, die meisten Geräte gelangen nicht in die Hände von Kindern. Sollen jetzt auch Automobile, Flugzeugträger, Weltraumraketen und Atombomben mit Kindersicherungen ausgestattet werden? Wenn jemand einen Vertrag über einen Internetzugang abschließt, muß er voll geschäftsfähig sein, ansonsten braucht er ja die Zustimmung der Eltern. Es kann also nicht sein, daß ein Kind einen Internet-Zugang nutzt, ohne daß ein Erwachsener Kenntnis davon hat. Und es ist daher einzig und allein dessen Verantwortung, wen er diesen Internetzugang nutzen läßt und unter welchen Bedingungen. Alles andere ist ZENSUR. Und wie schnell aus dem Opt-Out ein Zwang wird, sieht man jetzt gerade in der Türkei. Die Software ist ja schon da. Ein paar Einstellungen in der Konfiguration ändern – ZACK – ist der Filter für jeden verbindlich.

Der Kerl beschwert sich auch, daß nur 23% der Eltern Filtersoftware einsetzen würden. Hat er schon mal an die Möglichkeit gedacht, daß die anderen Eltern vielleicht einfach nicht ihre Kinder bevormunden wollen? Ich glaube nämlich nicht, daß die Generation Eltern, die minderjährige Kinder hat, noch keine Ahnung vom Internet hat – »Neuland« ist das nur für so alte Behörden-, Verwaltungs- und Politikersäcke.

Dann noch ein unsäglicher Vergleich mit Kneipen:

Ich würde es eher mit dem Alkoholverbot für Kinder in Gaststätten vergleichen. Das ist allgemein akzeptiert und Deutschland wird dennoch nicht als Land der Prohibition bezeichnet.

Nein, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich! Denn das wäre so, wenn ich als fast 50jähriger in der Kneipe erstmal meinen Personalausweis hervorkramen und mich dann in eine Trinker-Ausnahmeliste eingetragen lassen müßte, bevor ich ein Bier bestellen kann. Umgekehrt kann ich heute auch Wein und Schnaps kaufen und meinen Kindern zu trinken geben, wenn ich es wollte, davor hindert mich oder meine Kinder auch kein Mechanismus an den Flaschen (bei bestimmten chemischen Reinigern gibt es ja Kindersicherungen!).

Golem zitiert weiter:

Die Furcht vor der Zensur entspringe einem grundsätzlichen Mißtrauen gegenüber dem Rechtsstaat, meint der Landesmediendirektor. Doch dieses sei unbegründet, da es auch in anderen Bereichen Regelungen mit Einspruchsmöglichkeiten gebe. Langheinrich: »Das ist doch das Gegenteil von einer heimlichen staatlichen Überwachung, die es nicht im Rechtsstaat geben darf.«

Nein, das ist kein Gegenteil, Zensur hat mit Überwachung überhaupt nichts zu tun und ist daher auch nicht sinnvoll vergleichbar. Und als Bittsteller zu irgendeiner Behörde oder Telco gehen zu müssen mit der Chance, daß mein Einspruch gegen eine Zensur einer bestimmten Webseite abgelehnt wird, hat nichts mit der Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes gemein. Außerdem hat die Geschichte gezeigt, daß jede Form von Mißtrauen gegenüber unserem Staat mehr als berechtigt ist.

Wie heißt es so schön? Der Weg in die Hölle ist gepflastert mit guten Vorsätzen. Aber ich unterstelle den Leuten, daß sie nicht einmal gute Vorsätze haben. Filter auf der Seite der Internet-Provider sind der Einstieg in eine Zensur. Da gibt es keinen Zweifel. Deshalb: Kein Jota nachgeben!

5. März 2014

Die Wikipedia-Kirche

Ein Artikel in Telepolis beschreibt die Willkür, die Denkweise und die Machtstrukturen innerhalb der Wikipedia, speziell der deutschen Sektion, die eben an die Kirche erinnert. In einem Selbstversuch macht sich der Autor ans Werk, in dem Eintrag zum Terroranschlag am 11.9.2001 in der deutschen Wikipedia u.a. Fakten über die fragwürdige Aufarbeitung durch die eingerichtete Kommission hinzuzufügen. Die kann er belegen, Quellen dazu angeben, sie sind auch fern der diversen Verschwörungstheorien, aber sie entsprechen halt nicht der offiziellen Linie, die die Wikipedia-Seilschaften sehen wollen. Um es vorwegzunehmen: Der Autor rennt gegen eine undurchdringliche Wand.

Gekommen bin ich auf den Artikel über einen Forumseintrag zu der Heise.de-Meldung, daß die Schreiber bei Wikipedia in Massen weglaufen. Dort im Forum wird berichtet, daß die Autoren teilweise derart wie Glucken über ihre Artikel wachen, daß sie sogar Korrekturen offensichtlicher Rechtschreibfehler rückgängig machen! Auch wird heftig das sogenannte Relevanzkriterium kritisiert – was den ignoranten Administratoren nicht als relevant erscheint, wird binnen Stunden wieder herausgeschmissen. Das ist praktisch die Hauptquelle der Willkür, die dort herrscht.

5. März 2014

Dies & Das

3. März 2014
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Dies & Das

Ergänzung: Heise.de hat auch noch einen informativen Artikel dazu.

1. März 2014
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Dies & Das

26. Februar 2014
Februar 201426

Kleiner Sieg für die Demokratie

Der Grantler freut sich. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu durchgerungen, die 3%-Hürde bei der anstehenden Europaparlament-Wahl zu kippen. Allerdings mit viel Mühe, u.a., weil der von Merkel im Senat plazierte saarländische Ex-Ministerpräsident Peter Müller sich dagegen gesträubt hat und dies mit einem »Sondervotum« auch im Urteil dokumentiert hat. Das gibt, nebenbei bemerkt, denjenigen Nahrung, die behaupten, daß er von Merkel einen Auftrag zur subversiven Unterwanderung des Gerichts habe.

Ich hatte die 3%-Hürde schon mal in einem früheren Beitrag thematisiert und erfreulicherweise recht behalten, zumindest im Ergebnis. Weniger erfreulich sind die Reaktionen der an der 3%-Hürde beteiligten Parteien – von stumpfer Wiederholung der vom Gericht abgewiesenen Argumente bis hin zu undemokratischen Verhalten: Es werde »Splitterparteien und radikale Kräfte aus Deutschland im Europäischen Parlament« geben. Hallo, Ihr Zwangsdemokraten: Wenn sie mit ausreichend Stimmen gewählt wurden, dann gehören sie ins Parlament. Das ist der demokratischer Wettbewerb! Wenn Ihr die nicht drinhaben wollt, dann gebt den Wählern keinen Grund, die zu wählen. Und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann seid Ihr nicht besser als so Gestalten wie Janukowitsch.

Und wer sich noch ein bißchen amüsieren will, der lese das SZ-Interview mit dem »Die Partei«-Parteichef, Martin Sonneborn.

25. Februar 2014
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eCall wird wohl morgen durchgewunken

Laut einer Meldung vom Spiegel soll morgen das eCall-System für PKWs vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Der Artikel erwähnt, daß sich eine Mehrheit dafür abzeichnet, das System nicht vom Inhaber abschaltbar zu machen. Leider schreibt der Autor nichts darüber, in welchem Betriebszustand sich der Mobilteil des Systems befinden muß, wenn kein Notfall vorliegt. Wenn es sich aktiv in den Funkzellen anmelden muß, wird vom Telekomunternehmen praktisch das Fahrzeug kontinuierlich verfolgt, und mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung, wenn sie denn kommt, auch noch langfristig gespeichert. Dann wäre es egal, ob das Gerät selber die GPS-Daten mitzeichnet oder nicht. In der Vorlage für die morgige Abstimmung konnte ich diesbezüglich auf die Schnelle nichts finden. Aber ich traue der EU prinzipiell nicht, aus schlechter Erfahrung. Außerdem, ist die Hardware erstmal in allen Autos installiert, so reicht ein Software-Update, um daraus eine fahrende Wanze zu machen, wenn nicht schon von vorneherein Hintertürchen eingebaut werden. Desweiteren bestätigt die Vorlage den Artikel zur Nichtabschaltbarkeit – die Änderungsanträge, die das ermöglichen sollten, sind offenbar schon in den Ausschüssen (wie auch in dem Innenausschuß) herausgeflogen.

25. Februar 2014

Dies & Das

23. Februar 2014
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Bundestag: Diskussion um Vorratsdatenspeicherung

Auf Antrag der Linken und Grünen wurde im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert (siehe auch Golem.de). Es war natürlich klar, daß die Edathy-Affäre hier gleich von den Zwangsdemokraten am außeren rechten Rand, also von Abgeordneten der CDU/CSU, instrumentalisiert wurde. »es gäbe kein Grundrecht, Bilder sexuellen Mißbrauchs zu betrachten«. Also alle, die gegen die Vorratsdatenspeicherung sind, wären für die Duldung dieser Schweinerei, so die unterschwellige Botschaft.

Hört mal zu, Ihr Drecksäcke: Der Straftatbestand der Betrachtung von Kinderpornographie ist weit weg von der Grenze, die das Bundesverfassungsgericht zur Nutzung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung gezogen hat. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat auch erlaubt. MERKT EUCH DAS ENDLICH MAL!!!

Also selbst, wenn wir sie hätten, dürfte sie nicht dafür eingesetzt werden. Und nebenbei bemerkt ist der Edathy ganz und gar ohne Vorratsdatenspeicherung, ohne die Rückverfolgung irgendwelcher IP-Adressen aufgeflogen.

Die Vorratsdatenspeicherung wird auch immer wieder mit Einzelbeispielen begründet, die sich nicht selten später als erlogen oder zurechtgebogen herausstellen (z.B. daß Vorratsdaten genutzt wurden, aber nicht wirklich ausschlaggebend waren). Für so ein Einzelbeispiel ist sich auch der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich nicht zu schade, denn wie Hans-Christian Ströbele von den Grünen ihn korrigieren mußte, fällt sein Beispiel in eine Zeit, in der es in Deutschland eben keine VDS gab. Dieser Einwand läßt Ullrich völlig unbeeindruckt, wer will sich denn den Fakten stellen? Der CSUler will auch einen neuen Euphemismus für die VDS etablieren: »private Vorsorgespeicherung« (würg!) Pikant ist, daß gerade dieser Politiker es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so ernst nimmt, wie Fefe herausgefunden hat. Auf Druck von Ullrich hin hat sich die Staatsanwaltschaft zu einer rechtswidrigen Durchsuchungsaktion bei der Augsburger Allgemeinen hinreißen lassen.

Na ja, und die SPD? Die hat wieder Bauchschmerzen, wie üblich…