1. Mai 2021
Mai 202101

Bürgerkrieg auch in Deutschland?

Nachdem in Frankreich letztens hochrangige Ex-Generäle vor einem Bürgerkrieg gewarnt haben, sieht der deutsche Sicherheitsexperte Stefan Schubert hier in Deutschland ebenso die Gefahr. Der YouTube-Kanal Politik-Spezial hat ein Interview mit ihm geführt. Interessant sind auch die Nennung von über einer Million Straftaten durch Migranten und 3.000 Ermittlungsverfahren zu islamisch motivierten Taten in den letzten fünf Jahren und der Hinweis mit Erklärung, daß die Grünen an der Macht (als Koalitionsführer oder -partner) hier als Brandbeschleuniger fungieren werden.

30. April 2021
April 202130

Politisches Urteil

Ja, es poppen so langsam Artikel auf, die hart ins Gericht mit dem Gericht gehen. Von einem durch das Urteil installiertem »Supergrundrecht« auf Naturschutz ist die Rede, mit dessen Hilfe Regierungen beliebig andere Grundrechte einschränken können. Und daß sie es tun werden, sehen wir jetzt gerade in der Corona-Krise. »Sie«, das sind nicht nur die Grünen, die das besonders toll treiben werden, sondern auch die anderen Parteien auf der linken Hälfte, angefangen von CDU/CSU. Merkels Handlanger Harbarth im Bundesverfassungsgericht hat offenbar ganze Arbeit geleistet.

Neben den unten bereits ergänzten Artikeln hat die Bild noch ein Interview mit einem Staatsrechtler veröffentlicht. Der findet doch ziemlich drastische Worte.

30. April 2021

Spruch des Tages

Überbevölkerungsleugner sind noch gefährlicher als Klimaleugner.

Quelle: Leserkommentar zu einem weiteren Artikel bei Tichy zum Klima-Urteil des BVerfG.

30. April 2021

202 Klagen

Gerade im Radio gehört, hier auch nochmal im Web. Bis gestern abend sind 202 Klagen gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eingereicht worden.

30. April 2021

Blödes Bauchgefühl

Ich weiß nicht. Seit dem Urteil gestern habe ich wirklich das blöde Bauchgefühl, daß wir am Vorabend eine sozialistisch geprägten Ökodiktatur stehen. Alle staatlichen Organe, ob Behörden oder höchste Gerichte, sind schon unterwandert. Dazu eine Presse, die Annalena so bejubelt wie vor 80-90 Jahren den Adolf und mit Kritikern ebenso umgeht. Ergänzt wird das durch »NGOs«, die lautstark die angebliche Meinung der Bevölkerung vertreten, tatsächlich von den links geführten Ministerien und/oder ausländischen Geldgebern (Stichwort Soros, Gates) gesteuert sind. Weiter geht es mit einem immer weiter zensierten und reglementierten Internet, mit einem »Deplatforming« verbunden – man zensiert Kritiker und nimmt ihnen den Zugang zu den Massendiensten wie Facebook, YouTube und Twitter weg, man bedrängt Banken, den ihnen die Konten zu schließen, und Arbeitgeber, sie aus ihren Jobs zu entlassen. Zuletzt noch die Prügeltruppen der Antifa, die der SS nichts nachstehen, und Eigentum und die Personen selbst angreifen. Auf staatlicher Ebene haben wird die paramilitärischen Prügeltruppen, die euphemistisch noch als »Bereitschaftspolizei« bezeichnet werden und sich in ihrem Verhalten bei Demonstrationen immer mehr den Prügelknaben annähern, die wir im Fernsehen aus Weißrußland zu sehen bekommen.

Sehenswert ist übrigens ein an die Deutschen gerichteter Appell und Warnung des Schweizer Abgeordneten Roger Köppel auf dem Fratzenbuch, bekannt in Deutschland auch durch viele Auftritte in Talkrunden (irgendwo habe ich im Hinterkopf, daß der aber im ÖR auch schon zur persona non grata wie die AfD-Leute erklärt wurde).

29. April 2021
29

Doppelstandards des Bundesverfassungsgerichts?

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Klimaschutzgesetz geurteilt. Soweit ich das aus meiner Laiensicht bewerten kann, ist das Urteil banaler, als es klingt: Das Gericht bemängelt, daß das Gesetz zwar Klimaziele bis 2050 definiere (CO₂-Neutralität), aber nur regele, was bis 2030 dafür gemacht werden soll. Für die restliche Zeit von 2030 bis 2050 fehle ein Plan.

Die Pressemitteilung strotzt von den Phrasen der Klimakirche. Im Urteil selber wird heftigst hin- und hergerechnet. Den Aussagen des IPCC wird offenbar voll vertraut. Nach Distanz oder gar Infragestellung sieht es nicht aus.

Neben der fragwürdigen Herleitung der Erkenntnis, daß die Maßnahmen bis 2030 zu gering seien, habe ich ein echtes Problem mit dem Urteil bei der Begründung. Die Hauptaufgabe würde also auf die Zeit nach 2030 verschoben werden. Der Großteil der Last würde daher die dann lebende Generation tragen müssen, und da die dann notwendigen Maßnahmen mit stärkeren Einschränkungen in die Grundrechte verbunden sein könnten, wäre das ja ungerecht.

Wenn man annähme, das sei richtig und ein Problem, warum war bei den ganzen Verfahren um die Euro-Rettung und jüngst bei der Eilentscheidung um das 750 Mrd.-Euro-»Corona«-Rettungspaket nie davon die Rede, wie zukünftige Generationen durch Inflation, Nullzins und Schuldenberge in ihren Grundrechten – speziell, den Ertrag ihrer Arbeit zu genießen – benachteiligt werden?

Aber vermutlich sind in dem Urteil doch noch einige Fallen versteckt. Ich schließe mich ja schon länger der Meinung anderer an, daß das Gericht mittlerweile auch völlig links-grün unterwandert ist (man schreibt ja auch von Beschwerdeführenden und nicht -führern) und sich die Urteile so hindreht, wie es sich das wünscht. So erklärt das Gericht zum Beispiel auch, daß keine 100% sicheren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen müßten, bevor die Regierung mit Maßnahmen zum Schutz unsere Umwelt beginnen könne – »Hinweise auf die Möglichkeit«, also quasi Hörensagen, reichten schon (Leitsatz 2b). Das erinnert fatal an die völlig sinnlosen Anti-Corona-Maßnahmen, mit denen wir uns herumschlagen müssen. Ist das schon ein Vorgeschmack auf die Antwort auf die 111 und mehr Klagen bzgl. des Infektionsschutzgesetzes?

Ich bin mal gespannt, was die Experten zu dem Urteil sagen werden.

Ebenfalls spannend wird das Framing der Presse sein. Ich war schon angewidert durch die Überschrift der eigentlich eher konservativen Welt: »Verfassungsbeschwerden erfolgreich – Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug«. Das »weit genug« darf man eigentlich nur zeitlich sehen, wird aber mit mit Sicherheit anders interpretiert, und das ist so gewollt. Auch das »erfolgreich« ist eine halbe Lüge. Sie war eben nur teilweise erfolgreich.

Nachtrag: Kritischer Artikel bei der FAZ:

Doch geht es hier um hochkomplexe künftige Vorgänge, bei deren Beurteilung und Regelung sich das Verfassungsgericht zu übernehmen droht. Daß es seine Pressemitteilung auch gleich auf englisch und französisch in die Welt setzte, untermauert seinen Geltungsanspruch. Die Beladenen und Betroffenen dieser Erde sollen wissen: In Karlsruhe finden sie Zuflucht.

Nachtrag 2: Noch drei kritische Kommentare bei Tichys Einblick: Ein verheerendes Urteil aus Karlsruhe, Ein später Sieg für Merkel und eine Niederlage für die junge Generation und Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik auf

28. April 2021
28

»Todeslisten«

Hat die Regierung doch Angst, daß die Stimmung so richtig kippt? Gestern machte Merkel schon einen verzweifelten Versuch, der »#allesdichtmachen«-Aktion der 51 Schauspieler etwas entgegenzusetzen, indem sie mit »Künstlern« öffentlich diskutiert hatte (ein »Bürgerdialog« nach eigener Bezeichnung). Natürlich unbekannte, handverlesene Künstler und natürlich keine der an der Aktion beteiligten Schauspieler. Propaganda in DDR-Stil vom feinsten. Zumindest Leser der Welt, die das live übertrug, goutierten das überhaupt nicht.

Dann wird rein zufällig heute bekannt, daß der Verfassungsschutz Querdenker in ganz Deutschland beobachtet.

Und nun die Alarmmeldung, die alles überragt: »Todeslisten« mit den Namen der Politiker, die für die Novelle gestimmt haben, seien in Kanälen des »Telegram«-Diensts aufgetaucht. Bild berichtet mit großen Lettern und auch die Schwesterzeitung die Welt.

Da haben wohl ein paar Leute die öffentliche Abstimmungsseite des Bundestags in ihrem Browser geöffnet, die Namen herauskopiert und »Todesliste« darüber geschrieben. Wahnsinn. Kann ja nicht jeder. Leute mit einem IQ unter 10 zum Beispiel nicht. Und, ist da irgendetwas dahinter? Sind da Listen mit Adressen dabei, sind da Aufrufe dabei, das auch entsprechend umzusetzen, werden da Gruppierungen erwähnt, in deren Namen die Listen erstellt wurden? Wenn es so wäre, dann hätte das BKA doch nichts eiligeres zu tun gehabt, als davon zu berichten. Bei den ebenso erwähnten Demo-Aufrufen gegen einzelne Politiker und anderen Persönlichkeiten wird tatsächlich von beigefügten Adressen gesprochen.

Nicht, daß ich diese »Todeslisten« in irgendeiner Weise für gut heiße. Aber hier wird doch nur wieder ein orchestrierter PR-Tamtam veranstaltet, um die Gegner der Maßnahmen noch weiter zu diskreditieren.

27. April 2021
27

Dreistellig

Ein Focus-Artikel über Äußerungen des FDP-Abgeordneten Kubicki zu den den jüngsten Beschlüssen schreibt beiläufig, daß die Zahl der Verfassungsklagen gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes mittlerweile dreistellig sei. Ich bin mal so frei zu behaupten, daß in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie so viele Klagen zu einem Gesetz eingereicht wurden. Und das ist gut so.

Ich frage mich gerade, was hier in Deutschland passiert, falls das Bundesverfassungsgericht die Einstweiligen Anträge vom Tisch fegen sollte.

Nachtrag: Nach der Propaganda-Schleuder RND sind es zur Zeit 111 Klagen (wieso die Klage der dubiosen »Gesellschaft für Freiheitsrechte« die bekannteste sein soll, erschließt sich mir nicht). Angeblich seien 49 Klagen mit »genügend Susbstanz, daß sie ins Verfahrensregister eingetragen wurden«. Fast alle Kläger hätten Eilanträge gestellt.

26. April 2021
26

Doppelmoral

Weil jetzt gerade die Medienhetzjagd gegen den deutschen Idioten beginnt, der in Erfurt in einer Straßenbahn einen Syrer erst beschimpft und dann getreten hat (wobei man von der Vorgeschichte nichts erfährt): Ich möchte nur mal die Meldungen zitieren, die auf Politikversagen in den letzten sieben Tagen (20.–26.4.2021) gesammelt wurden. Alles Einzelfälle, nur in den Lokalteilen der Zeitungen, natürlich keine Systematik zu erkennen…:

Ich muß mich hier mal wieder dem Blogger Danisch anschließen: Es sind nicht die Maßstäbe, die mich besonders ankotzen, es sind die doppelten Maßstäbe.

26. April 2021

Viel Arbeit für das Bundesverfassungsgericht

n-tv berichtet, daß mittlerweile 65 Klagen gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eingereicht wurden und noch mehr folgen könnten. Wollen wir mal hoffen, daß wenigstens in einer davon die richtigen Argumente stehen. Ein Teil der Klagen sollen auch Eilanträge beinhalten. Bei der Anzahl wird es wohl doch etwas dauern, bis das Gericht von sich hören läßt.