Nachdem in Frankreich letztens hochrangige Ex-Generäle vor einem Bürgerkrieg gewarnt haben, sieht
der deutsche Sicherheitsexperte Stefan Schubert hier in Deutschland ebenso
die Gefahr. Der
YouTube-Kanal Politik-Spezial hat ein Interview mit ihm geführt.
Interessant sind auch die Nennung von über einer Million Straftaten durch
Migranten und 3.000 Ermittlungsverfahren zu islamisch motivierten Taten in
den letzten fünf Jahren und der Hinweis mit Erklärung, daß die Grünen an
der Macht (als Koalitionsführer oder -partner) hier als Brandbeschleuniger
fungieren werden.
Ja, es poppen so langsam Artikel auf, die hart ins Gericht mit dem
Gericht gehen. Von einem durch das Urteil installiertem »Supergrundrecht«
auf Naturschutz ist die Rede, mit dessen Hilfe Regierungen beliebig andere
Grundrechte einschränken können. Und daß sie es tun werden, sehen wir jetzt
gerade in der Corona-Krise. »Sie«, das sind nicht nur die Grünen, die das
besonders toll treiben werden, sondern auch die anderen Parteien auf der
linken Hälfte, angefangen von CDU/CSU. Merkels Handlanger Harbarth im
Bundesverfassungsgericht hat offenbar ganze Arbeit geleistet.
Neben den unten bereits ergänzten Artikeln hat die Bild noch ein Interview mit einem Staatsrechtler veröffentlicht. Der findet doch
ziemlich drastische Worte.
Überbevölkerungsleugner sind noch gefährlicher als Klimaleugner.
Quelle: Leserkommentar zu einem weiteren Artikel bei Tichy zum Klima-Urteil des BVerfG.
Gerade im Radio gehört, hier auch nochmal im Web. Bis gestern abend sind 202 Klagen
gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eingereicht worden.
Ich weiß nicht. Seit dem Urteil gestern habe ich wirklich das blöde
Bauchgefühl, daß wir am Vorabend eine sozialistisch geprägten Ökodiktatur
stehen. Alle staatlichen Organe, ob Behörden oder höchste Gerichte, sind
schon unterwandert. Dazu eine Presse, die Annalena so bejubelt wie vor
80-90 Jahren den Adolf und mit Kritikern ebenso umgeht. Ergänzt wird das
durch »NGOs«, die lautstark die angebliche Meinung der Bevölkerung
vertreten, tatsächlich von den links geführten Ministerien und/oder
ausländischen Geldgebern (Stichwort Soros, Gates) gesteuert sind. Weiter
geht es mit einem immer weiter zensierten und reglementierten Internet, mit
einem »Deplatforming« verbunden – man zensiert Kritiker und nimmt ihnen den
Zugang zu den Massendiensten wie Facebook, YouTube und Twitter weg, man
bedrängt Banken, den ihnen die Konten zu schließen, und Arbeitgeber, sie
aus ihren Jobs zu entlassen. Zuletzt noch die Prügeltruppen der Antifa, die
der SS nichts nachstehen, und Eigentum und die Personen selbst angreifen.
Auf staatlicher Ebene haben wird die paramilitärischen Prügeltruppen, die
euphemistisch noch als »Bereitschaftspolizei« bezeichnet werden und sich in
ihrem Verhalten bei Demonstrationen immer mehr den Prügelknaben annähern,
die wir im Fernsehen aus Weißrußland zu sehen bekommen.
Sehenswert ist übrigens ein an die Deutschen gerichteter Appell und Warnung des Schweizer
Abgeordneten Roger Köppel auf dem Fratzenbuch, bekannt in Deutschland
auch durch viele Auftritte in Talkrunden (irgendwo habe ich im Hinterkopf,
daß der aber im ÖR auch schon zur persona non grata wie die
AfD-Leute erklärt wurde).
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Klimaschutzgesetz geurteilt. Soweit
ich das aus meiner Laiensicht bewerten kann, ist das Urteil banaler, als es
klingt: Das Gericht bemängelt, daß das Gesetz zwar Klimaziele bis 2050
definiere (CO₂-Neutralität), aber nur regele, was bis 2030 dafür gemacht
werden soll. Für die restliche Zeit von 2030 bis 2050 fehle ein Plan.
Die Pressemitteilung strotzt von den Phrasen der Klimakirche. Im Urteil
selber wird heftigst hin- und hergerechnet. Den Aussagen des IPCC wird
offenbar voll vertraut. Nach Distanz oder gar Infragestellung sieht es
nicht aus.
Neben der fragwürdigen Herleitung der Erkenntnis, daß die Maßnahmen bis
2030 zu gering seien, habe ich ein echtes Problem mit dem Urteil bei der Begründung. Die Hauptaufgabe würde also auf die Zeit
nach 2030 verschoben werden. Der Großteil der Last würde daher die dann
lebende Generation tragen müssen, und da die dann notwendigen Maßnahmen mit
stärkeren Einschränkungen in die Grundrechte verbunden sein könnten, wäre
das ja ungerecht.
Wenn man annähme, das sei richtig und ein Problem, warum war bei den
ganzen Verfahren um die Euro-Rettung und jüngst bei der Eilentscheidung um
das 750 Mrd.-Euro-»Corona«-Rettungspaket nie davon die Rede, wie zukünftige
Generationen durch Inflation, Nullzins und Schuldenberge in ihren
Grundrechten – speziell, den Ertrag ihrer Arbeit zu genießen –
benachteiligt werden?
Aber vermutlich sind in dem Urteil doch noch einige Fallen versteckt. Ich
schließe mich ja schon länger der Meinung anderer an, daß das Gericht
mittlerweile auch völlig links-grün unterwandert ist (man schreibt ja auch
von Beschwerdeführenden und nicht -führern) und sich die Urteile so
hindreht, wie es sich das wünscht. So erklärt das Gericht zum Beispiel
auch, daß keine 100% sicheren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen
müßten, bevor die Regierung mit Maßnahmen zum Schutz unsere Umwelt beginnen
könne – »Hinweise auf die Möglichkeit«, also quasi Hörensagen, reichten
schon (Leitsatz 2b). Das erinnert fatal an die völlig sinnlosen
Anti-Corona-Maßnahmen, mit denen wir uns herumschlagen müssen. Ist das
schon ein Vorgeschmack auf die Antwort auf die 111 und mehr Klagen bzgl.
des Infektionsschutzgesetzes?
Ich bin mal gespannt, was die Experten zu dem Urteil sagen werden.
Ebenfalls spannend wird das Framing der Presse sein. Ich war schon
angewidert durch die Überschrift der eigentlich eher konservativen Welt:
»Verfassungsbeschwerden erfolgreich – Klimaschutzgesetz reicht nicht
weit genug«. Das »weit genug« darf man eigentlich nur zeitlich sehen,
wird aber mit mit Sicherheit anders interpretiert, und das ist so gewollt.
Auch das »erfolgreich« ist eine halbe Lüge. Sie war eben nur teilweise
erfolgreich.
Nachtrag: Kritischer Artikel bei der FAZ:
Doch geht es hier um hochkomplexe künftige Vorgänge, bei deren
Beurteilung und Regelung sich das Verfassungsgericht zu übernehmen droht.
Daß es seine Pressemitteilung auch gleich auf englisch und französisch in
die Welt setzte, untermauert seinen Geltungsanspruch. Die Beladenen und
Betroffenen dieser Erde sollen wissen: In Karlsruhe finden sie
Zuflucht.
Nachtrag 2: Noch drei kritische Kommentare bei Tichys Einblick:
Ein verheerendes Urteil aus Karlsruhe, Ein später Sieg für Merkel und eine Niederlage für die junge
Generation und Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik
auf
Hat die Regierung doch Angst, daß die Stimmung so richtig kippt? Gestern
machte Merkel schon einen verzweifelten Versuch, der
»#allesdichtmachen«-Aktion der
51 Schauspieler etwas entgegenzusetzen, indem sie mit »Künstlern« öffentlich diskutiert hatte (ein »Bürgerdialog« nach eigener
Bezeichnung). Natürlich unbekannte, handverlesene Künstler und natürlich
keine der an der Aktion beteiligten Schauspieler. Propaganda in DDR-Stil
vom feinsten. Zumindest Leser der Welt, die das live übertrug, goutierten
das überhaupt nicht.
Dann wird rein zufällig heute bekannt, daß der Verfassungsschutz Querdenker in ganz Deutschland
beobachtet.
Und nun die Alarmmeldung, die alles überragt: »Todeslisten« mit den Namen
der Politiker, die für die Novelle gestimmt haben, seien in Kanälen des
»Telegram«-Diensts aufgetaucht. Bild berichtet mit großen Lettern und auch die Schwesterzeitung
die Welt.
Da haben wohl ein paar Leute die öffentliche Abstimmungsseite des Bundestags in ihrem Browser
geöffnet, die Namen herauskopiert und »Todesliste« darüber geschrieben.
Wahnsinn. Kann ja nicht jeder. Leute mit einem IQ unter 10 zum Beispiel
nicht. Und, ist da irgendetwas dahinter? Sind da Listen mit Adressen dabei,
sind da Aufrufe dabei, das auch entsprechend umzusetzen, werden da
Gruppierungen erwähnt, in deren Namen die Listen erstellt wurden? Wenn es
so wäre, dann hätte das BKA doch nichts eiligeres zu tun gehabt, als davon
zu berichten. Bei den ebenso erwähnten Demo-Aufrufen gegen einzelne
Politiker und anderen Persönlichkeiten wird tatsächlich von beigefügten
Adressen gesprochen.
Nicht, daß ich diese »Todeslisten« in irgendeiner Weise für gut heiße.
Aber hier wird doch nur wieder ein orchestrierter PR-Tamtam veranstaltet,
um die Gegner der Maßnahmen noch weiter zu diskreditieren.
Ein Focus-Artikel über Äußerungen des FDP-Abgeordneten Kubicki zu den
den jüngsten Beschlüssen schreibt beiläufig, daß die Zahl der
Verfassungsklagen gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes
mittlerweile dreistellig sei. Ich bin mal so frei zu behaupten, daß
in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie so viele Klagen zu einem
Gesetz eingereicht wurden. Und das ist gut so.
Ich frage mich gerade, was hier in Deutschland passiert, falls das
Bundesverfassungsgericht die Einstweiligen Anträge vom Tisch fegen
sollte.
Nachtrag: Nach der Propaganda-Schleuder RND sind es zur Zeit 111 Klagen (wieso die Klage der dubiosen
»Gesellschaft für Freiheitsrechte« die bekannteste sein soll, erschließt
sich mir nicht). Angeblich seien 49 Klagen mit »genügend Susbstanz, daß
sie ins Verfahrensregister eingetragen wurden«. Fast alle Kläger hätten
Eilanträge gestellt.
Weil jetzt gerade die Medienhetzjagd gegen den deutschen Idioten beginnt, der in Erfurt
in einer Straßenbahn einen Syrer erst beschimpft und dann getreten hat
(wobei man von der Vorgeschichte nichts erfährt): Ich möchte nur mal die
Meldungen zitieren, die auf Politikversagen
in den letzten sieben Tagen (20.–26.4.2021) gesammelt wurden. Alles
Einzelfälle, nur in den Lokalteilen der Zeitungen, natürlich keine
Systematik zu erkennen…:
Ich muß mich hier mal wieder dem Blogger Danisch anschließen: Es sind
nicht die Maßstäbe, die mich besonders ankotzen, es sind die doppelten
Maßstäbe.
n-tv berichtet, daß mittlerweile 65 Klagen gegen die Novelle
des Infektionsschutzgesetzes eingereicht wurden und noch mehr folgen
könnten. Wollen wir mal hoffen, daß wenigstens in einer davon die richtigen
Argumente stehen. Ein Teil der Klagen sollen auch Eilanträge beinhalten.
Bei der Anzahl wird es wohl doch etwas dauern, bis das Gericht von sich
hören läßt.