Blogger Danisch wird nach dem Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz gefragt und diskutiert das. Parallelen sieht er auch, findet aber andere Begriffe besser: »Selbstentmannungsgesetz«, »Plünderungsgesetz«, »Fledderungsgesetz«.
Ermächtigungsgesetz 2.0
Manche sagen, Nazi-Vergleiche gehen gar nicht, ich mache es aber trotzdem.
Ich schließe mich hiermit der Meinung an, daß dieses Schuldengesetz, das heute mit 99,999% Wahrscheinlichkeit beschlossen und problemlos durch den Bundesrat kommen wird und das nun per Grundgesetz zusätzliche Schulden in Billionenhöhe erlaubt (manche sagen, bis zu 1,7 Billionen, andere bis zu 2,7 Billionen), das Ermächtigungsgesetz 2.0 ist. Ähnlich wie Hitlers Ermächtigungsgesetz wird es der Grundstein für den finalen Niedergang Deutschlands sein. Nein, es wird nicht zerbombten Städten enden, nicht in millionenfachen Mord an Juden (es sei denn, die Moslems reißen sich im Niedergang die Macht an sich, aber dann sind es auch die Christen und Ungläubige), aber nachdem das ganze Geld für völlig sinnlose Prestige-Projekte (so, wie der Berliner Flughafen oder Stuttgart 21) herausgeschmissen wurde, in der Verwaltung und Bürokratie verbrannt wurde (wie jetzt die 70% des Geldes, das in die Bundesarbeitsagentur fließt) und in die künstliche Aufrechterhaltung der (Plan-) Wirtschaft gesteckt wurde, bricht letztere total ein. Die Wirtschaft, die noch nicht wegen Bürokratie, Steuern und Klimaideologie abgewandert ist, geht kaputt. Technologisch völlig abgehängt, keine Wertschöpfung mehr, keine Marktführerschaft in irgendeinem Bereich, keine Innovationen mehr. Es gibt Massenarbeitslosigkeit, der ganze Finanzkreislauf bricht zusammen, Steuereinnahmen fallen rapide, es können keine Sozialleistungen mehr bezahlt werden, Armut macht sich flächendeckend breit. Die Grundversorgung mit Essen, Wasser und Strom gerät ins Schwanken, es wird rationiert. Getrieben von der Migranten, die ihren Lebensstandard (via Bürgergeld) nicht mehr bekommen, blüht die Kriminalität und erreicht ein Ausmaß, das heutige Verhältnisse lächerlich erscheinen läßt. Die Politik-»Elite« hat die Taschen voller Geld, lebt wie damals Honecker & Co. in Gated Communities getrennt von der schmachtenden Bevölkerung, oder sie hat sich selber schon ins Ausland abgesetzt.
Alle Anträge abgelehnt
Wie ich erwartet habe, hat das Bundesverfassungsgericht alle Anträge abgelehnt – insgesamt sechs, auch von den Linken und BSW, die bislang unbekannt waren. Ohne genau geprüft zu haben, ähneln sich die Begründungen denen vom Freitag – nicht in die Sache eingehend, bloß mit der Folgenabschätzung begründet. Die haben es sich wirklich einfach gemacht.
Soll mir mal jemand erzählen, daß das mit rechten Dingen zugeht. Ist vermutlich halt die beste Rechtsprechung, die man kaufen kann.
Der Focus-Newsticker schreibt, daß nach Auskunft von CDU/CSU, SPD und Grünen angeblich nicht mehr als eine Handvoll Abgeordneter gegen die Verfassungsänderung stimmen wollen. Damit wäre der Drops endgültig gelutscht.
Die Chancen gehen aus
Eine weitere Hoffnung hat sich in Luft aufgelöst. Hubert Aiwanger von den Freien Wählern macht einen Rückzieher. Letzte Woche hatte er noch getönt, daß er nicht zustimmen wolle, was im Bundesrat zu einer Enthaltung Bayerns führen müßte – laut Koalitionsvertrag mit der CSU.
Nun, geändert hat Aiwanger seine Meinung über das Schuldenpaket nicht. Markus Söder hat ihm wohl aber klargemacht, daß er auf jeden Fall zustimmen wird. Es wäre dann aber wohl das Ende der Koalition, wenn Aiwanger nicht einlenken würde. Ist der Preis zu hoch, um Rückgrat zu zeigen? Es möge jeder selbst urteilen.
Bleiben noch zwei Chancen: Die neuen Anträge auf einstweiligen Anordnungen und die Abstimmung selbst.Wie ich schon schrieb, ist es am Sonntag nachmittag im Finanzausschuß zu einem Eklat gekommen. Daraus sind wohl drei neue Anträge an das Bundesverfassungsgericht entstanden: Einer von der FDP, einer von der AfD und einer von Joana Cotar. Es ist sehr stark zu befürchten, daß diese Anträge mit ähnlichen oder gar identischen Gründen wie letzte Woche abgelehnt werden. Objektiv und im Sinne der Gesetze und der Verfassung wird ja in diesem Verein namens »Bundesverfassungsgericht« schon lange nicht mehr geurteilt. Ich glaube, darüber ist nicht nicht nur das gemeine Volk einig, sondern auch die unabhängigen Staatsrechtler. Und wenn die Damen und Herren Richter jetzt auch noch zu Überstunden gezwungen werden, dann wird ein positiver Spruch noch ein bißchen unwahrscheinlicher – wobei man eine Wahrscheinlichkeit von Null eigentlich nicht mehr unterbieten kann.
Bleiben noch die Abgeordneten selbst. Nun, bislang haben sich die Abgeordneten aller «demokratischer« Alt-Parteien nicht unbedingt mit Mut vor ihren Herren (und damit meine ich nicht den Souverän, sondern den Parteifürsten) bekleckert. So haben sich bislang erst wenige als Nein-Sager geoutet. Nach Pressemeldungen sollen es jeweils rund sieben Abgeordnete pro Partei sein – also etwas mehr als zwanzig zusammen. Das reicht allerdings noch nicht. Etwas über dreißig müßten es schon sein. Es kann natürlich sein, daß sich einige erst im letzten Moment dazu bekennen – allein, um dem psychischen Druck der Parteifunktionäre zu entgehen. Und da ja insgesamt wohl über 100 Abgeordnete der drei Parteien sowieso ihr Mandat verlieren, könnte hier tatsächlich noch eine kleine Überraschung für Merz schlummern. Aber ich will hier keinen Optimismus verbreiten. Wirklich glauben tue ich nicht daran.
Ein bißchen Nervosität scheint aber bei der CDU doch vorhanden zu sein. Einer der übelsten Charaktere aus der EU-Fraktion der CDU, Elmar Brok, mindestens vom Schlage Merkel oder Merz, und mittlerweile in Rente, schimpft auf die »Abweichler«, bezeichnet sie gar als »Verräter«. Das hat schon etwas ironisches an sich: Schließlich sind die von Friedrich Merz verraten worden und bleiben nur dem Wahlversprechen der CDU treu.
So, jetzt muß ich schauen, daß ich den Artikel schnell herausbekomme, sonst sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichts schon da und ich muß alles überarbeiten!
Bereitet die SPD die Absage vor?
Die SPD plant laut verschiedener Medienberichten (z.B. Tagesschau), eine Mitgliederbefragung über den Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU durchzuführen – und zwar digital! Das ist doch wunderschön. Dann kann man das Ergebnis leicht zu einer Absage der Koalition manipulieren und man hat einen Schwarzen Peter – die Mitglieder –, auf die man das dann schieben kann. So könnte der im Netz schon diskutierte Plan, Neuwahlen zu erreichen, selber eine Regierung zusammen mit den Grünen (und ggf. den Linken) anzuführen und sich an Merz' Billionen-»Vermögen« zu laben, aufgehen!
Staatsrechtler Murswiek warnt vor Grundgesetzänderung
Wieviel Wirkung wird der Zusatz zu dem Infrastruktur-Schuldenpaket »Klimaneutralität bis 2045« erreichen? Schon streiten sich die Staatsrechtler. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek sieht das als Einfallstor und begründet das auch mit einem schon in dieser Sache gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es könnte sich zur Knebelung des Bundestags in seinem Handlungsspielraum führen. In einem Offenen Brief warnt er die Abgeordneten, der Grundgesetzänderung zuzustimmen, sollte der Satz drinbleiben.
Ob Murswiek Recht hat, weiß man natürlich nicht. Aber bei unserem links-grün gefärbten Wünsch-Dir-was-Bundesverfassungsgericht ist absolut nichts auszuschließen. Und die Deutsche Umwelthilfe und Co. stehen bestimmt schon in den Startlöchern.
Nachtrag: Siehe auch Junge Freiheit.
Ein hitziger Kampf
Das ist wirklich ein hitziger Kampf um das Billionen-Schuldenpaket. Ich erspare mir die Links, weil ich vieles davon im Laufe des Tages gelesen habe und ich jetzt sie erst noch mühsam zusammensuchen müßte.
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Die Linke macht offenbar final nicht mit bei dem Versuch der AfD, die Konstituierung des neuen Bundestags zu erzwingen. Gregor Gysi redet sich heraus, der Versuch der AfD sei »juristischer Unsinn«. Dem widerspricht der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Die Frage ist zudem, warum man es nicht trotzdem versuchen sollte, selbst wenn es so wäre. Mehr als scheitern kann man ja nicht. Nun ja, Links kann weg! Nachtrag: Sahra Wagenknecht hat laut Welt die Linke nochmal aufgefordert, bei dem Versuch mitzumachen. Wird aber vermutlich nichts nutzen.
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Nachdem im Finanzausschuß heute nachmittag die finale Gesetzesvorlage eingebracht worden war, ist es zu einem Eklat gekommen. Die FDP hatte eine Anhörung von Sachverständigen beantragt. Dabei hatte sie dabei das dafür notwendige Quorum von 25% erreicht. Der Vorsitzende des Ausschusses, Helge Braun (der früherer Kanzleramtsminister von Angela Merkel), hat diesen Antrag einfach nochmal formal darüber abstimmen lassen, wodurch er mit einfacher Mehrheit abgelehnt wurde. Das entspricht wohl nicht der Geschäftsordnung. FDP hat angeblich heute abend noch einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt, die AfD nach Angaben der Jungen Freiheit ebenfalls.. Die FDP bemängelt laut Bild-Newsticker, daß selbst einfache Fragen zu dem Entwurf nicht beantwortet wurden bzw. werden konnten. Sie fühlt sich hierbei in ihren Rechten verletzt. Da das Bundesverfassungsgericht laut Staatsrechtler Dietrich Murswiek mit ihren Entscheidungen vom Freitag an einem neuen Tiefpunkt angelangt ist, sind die Erfolgsaussichten vermutlich ziemlich gering. Es würde mich nicht wundern, wenn sie die Begründung der letzten Entscheidung wiederverwenden.
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Fahrt nimmt auch die Diskussion um die Zustimmung Bayerns bei der Ratifizierung im Bundesrat auf. Die Zustimmung ist notwendig, um im Rat die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zu erringen. Der Konflikt zwischen der CSU und den Freien Wählern wird stärker. Hubert Aiwanger will für seine Partei das Schuldenpaket ablehnen, was zu einer Enthaltung Bayerns im Bundesrat führen würde. Im Laufe des Tages wurde in der Presse verbreitet, daß nicht die ganze Partei hinter Aiwanger stünde. Später am Abend hieß es dann, das sei ein von der CSU in die Welt gesetztes Gerücht gewesen. Tatsächlich steht der Erhalt der Schuldenbremse auch im Koalitionsvertrag zwischen den beiden Parteien. Seitens der CSU wird von einigen Politikern eine Aufkündigung der Koalition ins Gespräch gebracht, die SPD dient sich sogleich als neuer Koalitionspartner an. Irgendwo las ich auch, daß Aiwanger/die Freien Wähler ein mögliches Nachgeben signalisiert haben. Das könnte aber auch eine Ente gewesen sein. Auf jeden Fall wurde jetzt eine Sitzung des Koalitionsausschusses für Montag angesetzt.
Summa summarum: Die CDU, SPD und Grüne gehen gerade über Leichen, scheren sich um Recht und Gesetz, treten sie mit Füßen. Aber sie wollen zu den Demokraten gehören…
Ein letzter Strohhalm – ist die Linke zu borniert, ihn zu ergreifen?
Die AfD hat einen letzten Strohhalm gefunden, die Billionen-Schuldenmacherei zu verhindern. Gewollt oder ungewollt hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Ablehnungen der Klagen den Hinweis gegeben, daß ein Drittel der gewählten Abgeordneten die sofortige Konstituierung des neuen Bundestags durch die bisherige Bundestagspräsidentin erzwingen kann. Zusammen mit den Linken hätten sie dieses Drittel. Brüsk weist die Parteichefin Ines Schwerdtner der Linken diesen Vorschlag zurück. Man arbeite nicht mit »Feinden der Demokratie« zusammen. In einem Tweet weist Beatrix von Storch nochmal darauf hin, daß keine Zusammenarbeit notwendig wäre. Sie (die AfD) habe bereits ihre Aufforderung zur Bundestagspräsidentin geschickt. Die Linke bräuchte nichts anderes zu tun, als ebenfalls eine Aufforderung zu schicken. Dann könne sich am Montag der neue Bundestag konsitiuieren, der alte könne dann nicht mehr am Dienstag die Beschlüsse fassen.
Der Samstag ist nun vorbei; vermutlich würde es auch noch reichen, am Sonntag die Aufforderung zu verschicken. Mal schauen, ob die Linken wirklich solche Idioten sind und diese Chance auslassen aus reiner Borniertheit und Ideologie.
Details bei Apollo News, Tichys Einblick und Blogger Hadmut Danisch.
Laut Nius regt sich Widerstand in der CDU gegen die Klimaneutralität im Grundgesetz. Klagewellen von NGOs werden befürchtet, wie ich auch schon schrieb.