Chatkontrolle: Auch die Bild wacht auf. Morgen (Donnerstag) soll
wohl das auch ein Thema im Bundestag werden. Irgendwo habe ich gelesen,
daß die Linke einen Antrag einbringen will. Die Bundesregierung, deren
Haltung bislang nicht ganz klar sei, müsse sich dann positionieren.
Ich habe schon viele Links dazu gepostet und Kommentare dazu abgegeben,
regelmäßige Leser meines Blogs wissen schon über die in der EU in
Diskussion befindliche Überwachung aller Chatkommunikation auf Mobilgeräten
bescheid. Nun naht sich in der EU der Tag der Entscheidung, am 14. Oktober
soll im Rat darüber abgestimmt werden.
Julian Reichelt
diskutiert noch einmal ausführlich, wie tief diese geplante Maßnahme
die Grundrechte verletzen würde, wie weit sich die Mitgliedsstaaten vom
demokratischen Konsens entfernen würden, und ruft alle Bürger auf, Kontakt
mit ihren Abgeordneten aufzunehmen.
Als Gast hat Reichelt den bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel
dabei. Sein eindringliches Schlußwort sollte jedem gewahr werden:
Einen klareren Fall von einem Verstoß gegen die Verfassung, die
Grundrechtecharta und die Europäischen Menschenrechtskonvention als die
geplante Chatkontrolle kann ich mir nicht vorstellen.
Ich kann das Video nur empfehlen. Wenn Ihr könnt, schickt das Video herum
an alle, die Ihr kennt!
Siehe auch Apollo News
Nachtrag: Besser spät als nie: Jetzt werden ein paar Leute wach…
Die Rundfunkgebühren stehen erneut vor einem höchsten Gericht, diesmal
dem Bundesverwaltungsgericht. Sich durchgeklagt hat eine Frau, die die
politische Einseitigkeit vorbringt – was ja nun in den letzten Wochen –
Stichworte Dunja Hayali und Elmar Theveßen in der Kirk-Berichterstattung,
die Ruhs-Mobbing-Geschichte beim NDR, die Nichteinladung von Vertretern der
größten Oppositionspartei (ein einziger Gast seit der Wahl!) – nun überdeutlich wurde.
Apollo News und Junge Freiheit berichten. Bei Apollo News sind sich die Leser aber
ziemlich einig, daß trotz kritischer Bemerkungen des vorsitzenden Richter
ein Paukenschlag doch sehr unwahrscheinlich ist. Eine grundsätzliche
Rundfunk-Reform könne das Gericht aber nicht anstoßen, meinte er denn auch.
Warum eigentlich nicht? Aufhorchen ließ mich, daß auch
»verfahrensrechtliche Aspekte« Thema sei. Ist das die mentale Vorbereitung,
die Klage wegen Verfahrensfehler abzulehnen, um bloß keine Entscheidung in
der Sache machen zu müssen? Am 15. Oktober soll das Urteil gesprochen
werden.
Mit viel Tamtam haben die Berliner Linken erreicht, daß eine
»Mohrenstraße« umbenannt wird. Denn der Begriff »Mohr« sei ja rassistisch,
kolonial und natürlich »negativ konnotiert« (darum hatte die
Schokoladenmarke Sarotti einen Mohr zum Werbesymbol gemacht…). Sie haben
nun die Straße nach Anton-Wilhelm-Amo benannt, angeblich der erste
Schwarze, der in Deutschland Philosoph wurde. Ein Historiker hat aber nun herausgefunden (siehe auch hier), daß die verbreitete Legende dieses Mannes nicht stimmt. Es
wurde behauptet, er sei selber Sklave gewesen. Tatsächlich stammt er aber
wohl aus einer Familie höheren Ranges in seinem Heimatland, und diese habe
einerseits selber Sklaven gehalten als auch mit ihnen gehandelt. Inwieweit
er selbst daran beteiligt war, sei allerdings unklar. Nichtsdestotrotz ist
die jetzige Situation von der politischen Korrektheit her schlimmer als
vorher! Bravo!