Was bei den (Neo-) Nazis der Hitlergruß ist, ist bei den Moslems der
Islamistengruß – ein in die Höhe gestreckter Zeigefinger. Er gilt nicht nur
als Drohung gegen die »Ungläubigen«, sondern wird auch als solche
eingesetzt – von demonstrierenden Moslems, im Ausland und auch auf
deutschen Straßen, von Salafisten und anderen terroristischen Moslems
weltweit.
Ein Fußballer der Nationalmannschaft, Antonio Rüdiger, ist nun sehr
unangenehm aufgefallen, weil er diese Geste von sich gepostet hat, auf
einem Gebetsteppich kniend, in islamischer Tracht, unter dem Vorwand eines
Ramadan-Grußes. Nius und die Bild stoßen sich daran, und haben hier meine volle
Unterstützung. Rüdiger bestreitet natürlich, Haß und Hetze verbreitet zu
haben, der Gutmenschen-DFB und Nancy Faeser springen ihm bei und versuchen, den Spieß umzugehen.
Sie beschimpfen Nius und Bild und zeigen die beiden Medien an,
natürlich wegen »Volksverhetzung«. Herbeigerufene Islamexperten (und
solche, die sich dazu erklären) behaupten zwar, daß die ursprüngliche
Nutzung nicht mit islamischen Terrorismus in Verbindung steht, aber sie
schaffen es meiner Meinung nach nicht, die heutige Symbolik wegzureden.
Und Nius findet wiederum andere Experten, die ihre Ansicht
teilen.
Egal wie: Es ist definitiv kein Zeichen der Toleranz gegenüber anderen
Religionen, gegenüber Atheisten, gegenüber den tausend bunten sexuellen
»Lebensentwürfen«, die von unserer Regierung und auch von so verlogenen
Institutionen wie dem DFB ständig propagiert werden, und auch nicht eine
Toleranz gegenüber weltlichen Regierungsformen wie die Demokratie, denn es
ist, wie der Ruf des Muezzins, das Bekenntnis zu dem Islam als einzig
gültige Religion und Weltanschauung. Faeser läßt von ihrem Ministerium
erklären, Islamisten würden diese Geste »mißbrauchen«. Steht ihr das zu,
das zu bewerten? Derweil hat sie selber diese Geste kritisiert, als Schüler unbemerkt
sie machten und das Bild auf der Ministeriumsseite gelandet war.
Ich will das noch mit einem Vergleich beenden: Wenn ich mir einen
Zweifinger-Bart, wie ihn Adolf Hitler trug und der definitiv nichts mit dem
Nationalsozialismus zu tun hätte, rasieren würde und damit in der
Öffentlichkeit herumlaufen würde, was würde wohl passieren?
Nius beklagt auch diese »Linke Doppelmoral: Alles gnadenlos niederbrüllen, aber beim
ISIS-Finger sollen wir plötzlich differenzieren«
Der Journalist Jan Fleischhauer hat ausgegraben, welches Bild die Grünen
von den Bürgern haben: Sie seien unselbständig und bräuchten die Führung
des Staates: »Das Leitbild des Verbrauchers, der informierte Entscheidungen
treffe, sei nicht mehr zeitgemäß, hat die Bundestagsfraktion bei einer
Tagung festgestellt. In der digitalen Welt seien alle verletzlich",
schreibt er. Der Blogger Danisch vergleicht das mit dem Leninismus:
Das Proletariat sei unmündig und brauche die Partei als Vormund. Er zieht
auch einen Vergleich zum Mikromanagement, in das manche unfähige Manager
verfallen.
Dazu paßt – und vielleicht inspiriert von der gleichen Tagung –, daß die
grüne Familienministerin Lisa Paus ihr Ministerium zum
»Gesellschaftsministerium« erklärt, ohne, daß das mit der eigenen Partei
oder gar den Koalitionsparteien abgesprochen wäre. Zusammen mit ihrem merkwürdigen Demokratieverständnis, das sie in den
letzten Wochen zusammen mit Nancy Faeser geäußert hat, sieht Nius sich an
den Roman 1984 erinnnert.
Ja, die Überschrift ist plakativ, aber letztendlich läuft es darauf
hinaus, und zwar seit vielen, vielen Jahren. Es ist ein ständiges Thema
dieses Blogs.
In der Frage um die Pflicht eines Fingerabdrucks in Ausweisdokumenten
(mit und ohne Speicherung einer Kopie durch den Staat) hat das EuGH ein Urteil gefällt, mit einer guten und einer
schlechten Nachricht. Die schlechte ist, daß das EuGH die Pflicht zur
Abgabe und Speicherung eines Fingerabdrucks grundsätzlich für legitim hält.
Die gute ist, daß die jetzige Pflicht nicht auf der richtigen
Rechtsgrundlage beschlossen ist und daher ungültig ist, jedoch bis 2026
weiter gilt. Die EU muß das neu beschließen, und zwar einstimmig. Hier
hofft der Kläger, der Verein Digital Courage, daß diese Einstimmigkeit nicht zustande kommt.
Ein anderes Thema, das wieder hochkocht, ist die Chatüberwachung. Hier
gibt es eine Parallele zur Vorratsdatenspeicherung: Egal, wie oft es schon
für verfassungs- bzw. grundrechtswidrig erklärt wurde, wie oft es auch
schon bei Abstimmungen gescheitert ist, es dauert nicht lange, bis das
Thema von den gleichen Protagonisten wieder auf die Tagesordnung gesetzt
wird. Heise berichtet heute nun davon, daß Belgien bei der Chatüberwachung
genau so einen neuen Anlauf nimmt.
Der dritte Punkt ist ein Beschluß des Bundestags unter der ach so bürgerrechtsfreundlichen
Ampelregierung. Sie setzt den Digital Service Act (DSA) der EU ins
deutsche Recht um und ersetzt damit das damals unter dem SPD-Justizminister
Heiko Maas beschlossene Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Der dort
begonnene Unsinn, zum Beispiel das durch drakonische Strafen forcierte
Overblocking der Betreiber von Social Media und die Abwälzung staatlicher
Aufgaben an Privatunternehmen, wird nicht nur fortgesetzt, sondern auch
noch verschärft.
Der Unternehmer, der auf seinem Grundstück Plakate gegen die Grünen
aufgestellt hatte, daraufhin von der Polizei heimgesucht wurde und 6.000
Euro Strafe bezahlen sollte, hat vor Gericht gewonnen und ist freigesprochen worden.
Meinungsfreiheit existiert noch, auch wenn man sie sich schwer erkämpfen
muß…
Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft in Berlin bekommen. Wer
meinen Blog nicht regelmäßig liest: Ich hatte Anzeige gegen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier wegen
Volksverhetzung erstattet, weil er die Wähler der AfD als Ratten
bezeichnet hatte. Was ist da wohl herausgekommen? Ich zitiere mal das
Schreiben:
Sehr geehrter Herr Grantler*,
den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft,
jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
Nach den §§ 152 Abs 2, 160 Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist die
Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt,
wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen.
Derartige Anhaltspunkte lassen sich aus ihrem Vorbringen jedoch nicht
entnehmen.
Die Äußerung des Angezeigten stellt insbesondere keine Volksverhetzung
nach § 130 Abs. 1 StGB dar. Eine Aufstachelung zum Haß gegen Teile der
Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder ein Angriff auf die
Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2
StGB ist der Äußerung nicht zu entnehmen, Sie war bereits nicht auf
Mitglieder oder Wähler einer bestimmten Partei und damit auf keinen
abgrenzbaren Teil der Bevölkerung bezogen.
Daß mit dieser Äußerung eine Mißachtung einzelner Personen oder
Personengemeinschaften im Sinne einer Beleidigung gem. § 185 StGB zum
Ausdruck gebracht wurde, ist aus diesem Grund ebenfalls nicht
anzunehmen.
Darüber hinaus stellt der Begriff »Rattenfänger« eine im heutigen
Sprachgebrauch etablierte Umschreibung eines »Volksverführers« unter
Bezugnahme auf die Sagengestalt des »Rattenfängers von Hameln« dar, sodaß
dieser jedenfalls nicht zwingend – wie von Ihnen angenommen – wörtlich zu
verstehen ist.
Da weitere Straftatbestände nicht in Betracht kommen, fehlt es an den
Voraussetzungen für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX (Staatsanwältin)
* Name geändert, Rechtschreibung angepaßt.
Wenn jemand in seinem Laden ein Schild aufhängt, daß er keine Grünen mehr
als Kunden haben will, dann ist natürlich die Sachlage eine ganz
andere…
Ich habe mir gerade
das AfD-Video zur
heutigen Regierungsbefragung, speziell die von Innenministerin Faeser,
angeschaut, wobei ich zugeben muß, daß ich dann doch bei einigen Stellen
etwas gesprungen bin: Es ist einfach unerträglich, was diese Frau losläßt.
Während andere Minister es wenigstens versuchen, es so aussehen zu lassen,
als ob man auf die Frage eingehen würde, antwortet sie nur noch in
verquasten Phrasen, mit ihren vorgefertigten Textbausteinen, mit an Haaren
herbeigezogenen Argumentationsketten und Kausalitäten, ein wirres Zeug. Das
hat schon Züge von der Realitäts-Losgelöstheit des Ex-Stasi-Chefs Erich
Mielke, der doch alle Menschen liebte! Auf die Kritik am
»Demokratiefördergesetz« jenseits der AfD, zum Beispiel von einem ihrer
Parteikollegen oder vom FDP-Politiker Kubicki fängt sie an zu schwurbeln
und abzudrehen, das ist nicht mehr erträglich. Und von dem ganzen Vorfall
an der Schule (von mir als »Schlumpfskandal« tituliert) wüsse sie auch gar nichts, was ich für
eine glatte Lüge halte, und hätte auch nicht nur deshalb keine Meinung
dazu, sondern auch nicht, weil das zudem gar nicht in ihren
Zuständigkeitsbereich fiele – als wäre das die Frage gewesen. Also um
ehrlich zu sein: Für mich gehört diese Frau in eine geschlossene
Anstalt!
Ich bin generell gegen Gewalt, dennoch bin ich froh, wenn es mal die
richtigen trifft, die ständig nach noch mehr Zuwanderung rufen. Die
Linken-Politikerin Janine Wißler (so der »bürgerliche Name«, hat sich
wohl selber dummdeutsch-reformiert…) ist in Berlin Opfer eines Straßenraubs geworden. Ob der Täter
Migrationshintergrund hatte, erfahren wir nicht. Ich bin mir aber auch
sicher, daß Wißler kein Wort darüber verlieren würde, auch wenn der Täter
pechschwarz gewesen und das am helligsten Tag passiert wäre.
Wolfgang Kubicki hat einen schönen Spruch herausgehauen: »Faeser kämpft nicht gegen Rechts, sondern gegen das Recht«. Wenn
die AfD es sagt, hören ja alle vorsätzlich weg, aber vielleicht nicht, wenn
die FDP Faeser sie als eine Gefahr für die Demokratie bezeichnet.
Faeser ist aber nicht die einzige Gefahr. Die dem Wirtschaftsministerium
unterstellte Bundesnetzagentur durchsucht für die EU schon mal X/Twitter
nach »Haßbotschaften«, obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt – aber es sind ja immer
die anderen, die die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen!
Daß es in anderen »demokratischen« Ländern noch viel schlimmer zugeht,
zeigt gerade ein Beispiel aus Schottland. Dort kann man ab April für 7 Jahre in den Bau einfahren, wenn man
jemanden nach seinem biologischen Geschlecht anspricht!
Nachtrag: Zum Thema Bundesnetzagentur schreibt auch Tichys
Einblick:
»Digital Services Act: Ampel nutzt Rußland als Vorwand zum Kampf gegen
freie Meinung im Netz«