26. März 2024
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Islamisten-Gruß

Was bei den (Neo-) Nazis der Hitlergruß ist, ist bei den Moslems der Islamistengruß – ein in die Höhe gestreckter Zeigefinger. Er gilt nicht nur als Drohung gegen die »Ungläubigen«, sondern wird auch als solche eingesetzt – von demonstrierenden Moslems, im Ausland und auch auf deutschen Straßen, von Salafisten und anderen terroristischen Moslems weltweit.

Ein Fußballer der Nationalmannschaft, Antonio Rüdiger, ist nun sehr unangenehm aufgefallen, weil er diese Geste von sich gepostet hat, auf einem Gebetsteppich kniend, in islamischer Tracht, unter dem Vorwand eines Ramadan-Grußes. Nius und die Bild stoßen sich daran, und haben hier meine volle Unterstützung. Rüdiger bestreitet natürlich, Haß und Hetze verbreitet zu haben, der Gutmenschen-DFB und Nancy Faeser springen ihm bei und versuchen, den Spieß umzugehen. Sie beschimpfen Nius und Bild und zeigen die beiden Medien an, natürlich wegen »Volksverhetzung«. Herbeigerufene Islamexperten (und solche, die sich dazu erklären) behaupten zwar, daß die ursprüngliche Nutzung nicht mit islamischen Terrorismus in Verbindung steht, aber sie schaffen es meiner Meinung nach nicht, die heutige Symbolik wegzureden. Und Nius findet wiederum andere Experten, die ihre Ansicht teilen.

Egal wie: Es ist definitiv kein Zeichen der Toleranz gegenüber anderen Religionen, gegenüber Atheisten, gegenüber den tausend bunten sexuellen »Lebensentwürfen«, die von unserer Regierung und auch von so verlogenen Institutionen wie dem DFB ständig propagiert werden, und auch nicht eine Toleranz gegenüber weltlichen Regierungsformen wie die Demokratie, denn es ist, wie der Ruf des Muezzins, das Bekenntnis zu dem Islam als einzig gültige Religion und Weltanschauung. Faeser läßt von ihrem Ministerium erklären, Islamisten würden diese Geste »mißbrauchen«. Steht ihr das zu, das zu bewerten? Derweil hat sie selber diese Geste kritisiert, als Schüler unbemerkt sie machten und das Bild auf der Ministeriumsseite gelandet war.

Ich will das noch mit einem Vergleich beenden: Wenn ich mir einen Zweifinger-Bart, wie ihn Adolf Hitler trug und der definitiv nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hätte, rasieren würde und damit in der Öffentlichkeit herumlaufen würde, was würde wohl passieren?

Nius beklagt auch diese »Linke Doppelmoral: Alles gnadenlos niederbrüllen, aber beim ISIS-Finger sollen wir plötzlich differenzieren«

26. März 2024

Grüner Nanny-Staat

Der Journalist Jan Fleischhauer hat ausgegraben, welches Bild die Grünen von den Bürgern haben: Sie seien unselbständig und bräuchten die Führung des Staates: »Das Leitbild des Verbrauchers, der informierte Entscheidungen treffe, sei nicht mehr zeitgemäß, hat die Bundestagsfraktion bei einer Tagung festgestellt. In der digitalen Welt seien alle verletzlich", schreibt er. Der Blogger Danisch vergleicht das mit dem Leninismus: Das Proletariat sei unmündig und brauche die Partei als Vormund. Er zieht auch einen Vergleich zum Mikromanagement, in das manche unfähige Manager verfallen.

Dazu paßt – und vielleicht inspiriert von der gleichen Tagung –, daß die grüne Familienministerin Lisa Paus ihr Ministerium zum »Gesellschaftsministerium« erklärt, ohne, daß das mit der eigenen Partei oder gar den Koalitionsparteien abgesprochen wäre. Zusammen mit ihrem merkwürdigen Demokratieverständnis, das sie in den letzten Wochen zusammen mit Nancy Faeser geäußert hat, sieht Nius sich an den Roman 1984 erinnnert.

21. März 2024
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EU = Unfreiheit

Ja, die Überschrift ist plakativ, aber letztendlich läuft es darauf hinaus, und zwar seit vielen, vielen Jahren. Es ist ein ständiges Thema dieses Blogs.

In der Frage um die Pflicht eines Fingerabdrucks in Ausweisdokumenten (mit und ohne Speicherung einer Kopie durch den Staat) hat das EuGH ein Urteil gefällt, mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Die schlechte ist, daß das EuGH die Pflicht zur Abgabe und Speicherung eines Fingerabdrucks grundsätzlich für legitim hält. Die gute ist, daß die jetzige Pflicht nicht auf der richtigen Rechtsgrundlage beschlossen ist und daher ungültig ist, jedoch bis 2026 weiter gilt. Die EU muß das neu beschließen, und zwar einstimmig. Hier hofft der Kläger, der Verein Digital Courage, daß diese Einstimmigkeit nicht zustande kommt.

Ein anderes Thema, das wieder hochkocht, ist die Chatüberwachung. Hier gibt es eine Parallele zur Vorratsdatenspeicherung: Egal, wie oft es schon für verfassungs- bzw. grundrechtswidrig erklärt wurde, wie oft es auch schon bei Abstimmungen gescheitert ist, es dauert nicht lange, bis das Thema von den gleichen Protagonisten wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Heise berichtet heute nun davon, daß Belgien bei der Chatüberwachung genau so einen neuen Anlauf nimmt.

Der dritte Punkt ist ein Beschluß des Bundestags unter der ach so bürgerrechtsfreundlichen Ampelregierung. Sie setzt den Digital Service Act (DSA) der EU ins deutsche Recht um und ersetzt damit das damals unter dem SPD-Justizminister Heiko Maas beschlossene Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Der dort begonnene Unsinn, zum Beispiel das durch drakonische Strafen forcierte Overblocking der Betreiber von Social Media und die Abwälzung staatlicher Aufgaben an Privatunternehmen, wird nicht nur fortgesetzt, sondern auch noch verschärft.

21. März 2024
20. März 2024
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Manche Ratten sind halt gleicher

Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft in Berlin bekommen. Wer meinen Blog nicht regelmäßig liest: Ich hatte Anzeige gegen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier wegen Volksverhetzung erstattet, weil er die Wähler der AfD als Ratten bezeichnet hatte. Was ist da wohl herausgekommen? Ich zitiere mal das Schreiben:

Sehr geehrter Herr Grantler*,

den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.

Nach den §§ 152 Abs 2, 160 Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich aus ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.

Die Äußerung des Angezeigten stellt insbesondere keine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB dar. Eine Aufstachelung zum Haß gegen Teile der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder ein Angriff auf die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist der Äußerung nicht zu entnehmen, Sie war bereits nicht auf Mitglieder oder Wähler einer bestimmten Partei und damit auf keinen abgrenzbaren Teil der Bevölkerung bezogen.

Daß mit dieser Äußerung eine Mißachtung einzelner Personen oder Personengemeinschaften im Sinne einer Beleidigung gem. § 185 StGB zum Ausdruck gebracht wurde, ist aus diesem Grund ebenfalls nicht anzunehmen.

Darüber hinaus stellt der Begriff »Rattenfänger« eine im heutigen Sprachgebrauch etablierte Umschreibung eines »Volksverführers« unter Bezugnahme auf die Sagengestalt des »Rattenfängers von Hameln« dar, sodaß dieser jedenfalls nicht zwingend – wie von Ihnen angenommen – wörtlich zu verstehen ist.

Da weitere Straftatbestände nicht in Betracht kommen, fehlt es an den Voraussetzungen für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX (Staatsanwältin)

* Name geändert, Rechtschreibung angepaßt.

Wenn jemand in seinem Laden ein Schild aufhängt, daß er keine Grünen mehr als Kunden haben will, dann ist natürlich die Sachlage eine ganz andere…

20. März 2024

Faeser unerträglich

Ich habe mir gerade das AfD-Video zur heutigen Regierungsbefragung, speziell die von Innenministerin Faeser, angeschaut, wobei ich zugeben muß, daß ich dann doch bei einigen Stellen etwas gesprungen bin: Es ist einfach unerträglich, was diese Frau losläßt. Während andere Minister es wenigstens versuchen, es so aussehen zu lassen, als ob man auf die Frage eingehen würde, antwortet sie nur noch in verquasten Phrasen, mit ihren vorgefertigten Textbausteinen, mit an Haaren herbeigezogenen Argumentationsketten und Kausalitäten, ein wirres Zeug. Das hat schon Züge von der Realitäts-Losgelöstheit des Ex-Stasi-Chefs Erich Mielke, der doch alle Menschen liebte! Auf die Kritik am »Demokratiefördergesetz« jenseits der AfD, zum Beispiel von einem ihrer Parteikollegen oder vom FDP-Politiker Kubicki fängt sie an zu schwurbeln und abzudrehen, das ist nicht mehr erträglich. Und von dem ganzen Vorfall an der Schule (von mir als »Schlumpfskandal« tituliert) wüsse sie auch gar nichts, was ich für eine glatte Lüge halte, und hätte auch nicht nur deshalb keine Meinung dazu, sondern auch nicht, weil das zudem gar nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fiele – als wäre das die Frage gewesen. Also um ehrlich zu sein: Für mich gehört diese Frau in eine geschlossene Anstalt!

20. März 2024
20. März 2024
19. März 2024
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Meinungsfreiheit weiter unter Druck

Wolfgang Kubicki hat einen schönen Spruch herausgehauen: »Faeser kämpft nicht gegen Rechts, sondern gegen das Recht«. Wenn die AfD es sagt, hören ja alle vorsätzlich weg, aber vielleicht nicht, wenn die FDP Faeser sie als eine Gefahr für die Demokratie bezeichnet.

Faeser ist aber nicht die einzige Gefahr. Die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur durchsucht für die EU schon mal X/Twitter nach »Haßbotschaften«, obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt – aber es sind ja immer die anderen, die die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen!

Daß es in anderen »demokratischen« Ländern noch viel schlimmer zugeht, zeigt gerade ein Beispiel aus Schottland. Dort kann man ab April für 7 Jahre in den Bau einfahren, wenn man jemanden nach seinem biologischen Geschlecht anspricht!

Nachtrag: Zum Thema Bundesnetzagentur schreibt auch Tichys Einblick: »Digital Services Act: Ampel nutzt Rußland als Vorwand zum Kampf gegen freie Meinung im Netz«

19. März 2024