Wie Apollo News und Nius berichten, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz die Beschwerde des OB-Kandidaten Joachim Paul nun auch abgelehnt.
Es beruft sich auf den Passus in der Gemeindeordnung – den Staatsrechtler
allerdings für verfassungswidrig halten, da nach dem Grundgesetz nur ein
Gericht einem Bürger das passive Wahlrecht entziehen kann. Da die
Vorinstanzen keine offensichtlichen Fehler begangen habe, erfolgte die
Ablehnung.
Laut Apollo News gebe es nun kaum noch Chancen vor der Wahl, das
Wahlrecht wiederzuerlangen. Es bleibe aber noch ein Eilverfahren beim
Verfassungsgerichtshof. Der Autor des Artikels glaubt aber nicht an einen
dortigen Erfolg.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß die AfD das auch nach der Wahl dann
weiterverfolgen wird. Ein Leser verwies aber schon auf das Verfahren des
BSW bezüglich der Bundestagswahl und meinte, daß auch hier dann auf Zeit
gespielt werden würde.
Übrigens gibt es jetzt in Nordrhein-Westfalen einen ähnlich gelagerten
Fall: Der AfD-Kandidat Uwe Detert ist in der Stadt Lage als Kandidat
abgelehnt worden. Und auch war der erste Eilantrag fruchtlos.
Sollte ein neues Interview mit einem Juristen auftauchen, werde ich das
noch verlinken.
Nachtrag: siehe auch Tichys Einblick: »Der Fall Joachim Paul: Vom bürgerlichen Recht zum
Gesinnungsrecht«
Nachtrag 2:
Video-Statement von
Joachim Paul zu der jüngsten Entscheidung. Ich versteht das so, daß ein
Gang vor das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, wohl aber nicht als
Eilantrag. Aber schauen wir mal.
Ich weiß nicht, ob Ihr den Witz mit dem Rorschach-Test kennt. Ein
Psychologe zeigt seinem Patienten diese Rorschach-Bilder – mehr oder
weniger abstrakte, symmetrische Tintenkleckse – und fragt seinen Patienten,
was er denn sehe. Jedes Mal sagt dieser, er sehe eine nackte Frau. Als der
Psychologie ihm vorwirft, er sei sex-besessen, schimpft der Patient zurück:
»Wer zeigt denn hier ständig perverse Bilder?« (eine Variante habe ich
hier gefunden)
So geht das heute mit den Nazi-Symbolen: Ein AfD-Politiker wirbt für sich
mit einem Plakat, auf dem eine Familie zu sehen ist. In der Mitte die drei
Kinder, links und rechts Vater und Mutter. Beide strecken ihren Arm über
den Kindern aus aus, ihre Spitzen berühren sich, die Arme bilden ein Dach.
Eine sofort einsichtige Symbolik.
Irgendwelche durchgeknallte Leute sehen jetzt plötzlich darin einen
versteckten Hitlergruß darin, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den
AfD-Politiker und den Grafiker, der das Plakat gestaltet hat, Polizei und
Feuerwehr hängen die Plakate ab.
Der Artikel bei Apollo News weißt auch noch darauf hin, daß das kein
selbstgemachtes Bild ist, sondern ein Agenturfoto (auch Stock Photo
genannt) – vorgefertigte Motive, für die man für Werbezwecke Nutzungsrechte
erwerben kann.
Ein Leserkommentar, den ich leider nicht mehr finde, fragte zurecht –
ironisch –, ob die Staatsanwalt auch gegen die Bildagentur ermitteln würde.
Schließlich verbreite die ja mit dem Bild auch die »nationalsozialistische
Symbole«. Ein anderer Leser zeigt mit einem Link auf eine Suchabfrage auf
eine solche Bildagentur, daß das Motiv – in Variationen – durchaus
verbreitet ist.
Einfach nur noch irre, was in diesem Staat abläuft. Man kann sich das
eigentlich nur noch damit erklären, daß die linken Parteien in eine
regelrechte Panik, Hysterie verfallen sind.
Laut Junger Freiheit hat die SPD eine Ersatzkandidatin für Frauke
Brosius-Gersdorf gefunden. Und hält den Namen noch geheim! Na ja, ich
schätze mal, daß spätestens nach einer Stunde, nachdem die SPD den Namen
der Union mitgeteilt hat, er in der Bild zu lesen ist. Insofern ziemlich
einfältig! Allgemein geht man davon aus, daß die SPD keinen weniger
radikalen Kandidaten aufstellen wird. Und wie die Union reagieren wird,
wird auch noch spannend. Fallen sie jetzt alle wieder in den
Kadavergehorsam zurück oder haben sie etwas gelernt?
In der Sache um den ausgeschlossenen Oberbürgermeisterkandidaten der
AfD, Joachim Paul, zerreißt der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel
in einem Interview mit Apollo News sowohl den Wahlausschuß der Stadt
Ludwigshafen als auch das Gericht, welches den Eilantrag des Kandidaten
nun abgelehnt hat,
sprichwörtlich in
der Luft – da bleibt kein Auge trocken!
Ein Leser von Apollo-News kommentieren auch schon so: Wenn es um die
Einschränkung unserer Souveränität, unserer Bürgerrechte geht, ist unsere
Bundesregierung immer an vorderster Front. Da ist die Union kein Deut
besser als die links-grünen Marxisten. Apollo News berichtet, daß die Ratifizierung neuen WHO-Regeln, die
im Falle einer neuen Pandemie die Macht an sich reißen kann und uns zum
Beispiel zu Impfungen zwingen kann, durch neue Gesetze unmittelbar
bevorsteht.
Die AfD muß sich eine lange Liste anlegen aller Gesetze, die sie
beseitigen muß, sollte sie an die Regierung kommen – was hoffentlich bald
geschieht, bevor Deutschland völlig am Ar… ist.
Links-Grün braucht Gestalten wie Frauke Brosius-Gersdorf oder Katrin
Kaufhold gar nicht im Bundesverfassungsgericht zu installieren, denn es ist
jetzt schon auf radikal-links gebügelt. Nach dem Skandalurteil von 2021,
bei dem ein fiktiver, unbewiesener »menschengemachter« Klimawandel in der
Zukunft die Lebensqualität von noch nicht einmal gezeugten Menschen
beeinträchtigen soll und mit dieser Begründung unsere Freiheitsrechte
eingeschränkt werden dürfen, droht nun eine Verschärfung: Das Bundesverfassungsgericht hat offenbar weitere Klimaklagen von NGOs
zugelassen und fordert die Bundesregierung zur Stellungnahme auf.
Die sozialistischen Seilschaften in Deutschland halten: Obwohl viele
Staatsrechtler sich ziemlich eindeutig den Ausschluß des AfD-Kandidaten
Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen als
verfassungswidrig eingestuft haben, stört das das zuständige
Verwaltungsgericht wenig und hat den Eilantrag abgelehnt.
Die Begründung hört sich abenteuerlich an. Einerseits könne das Gericht
keine Entscheidung über die Verfassungstreue fällen, andererseits reicht
die Erwähnung von Paul in einem Verfassungsschutzbericht, Zweifel an seiner
Verfassungstreue zu haben. Ja, was den nun?
Auch sei die »Beständigkeit einer Wahl« wichtiger als »die kurzfristige
Durchsetzung der Rechte eines einzelnen Kandidaten«. Also wichtiger als
seine demokratische Legitimation, oder wie ist das zu verstehen?
Junge Freiheit und Apollo News berichten.
Nachtrag:
Statement von Joachim
Paul auf YouTube dazu. Bei Tichys Einblick kommentiert Roland Tichy den Vorgang.