Treffen sich zwei abgehalfterte Kommunistinnen… Was haben die zu besprechen? Wie man Deutschland endlich den Todesstoß gibt?
Diesmal dreht es sich bei »Achtung Reichelt« – wer hätte es gedacht – um Friedrich Merz und seinem Wortbruch gegenüber Israel. In der Opposition noch groß geredet, daß unter seiner Führung die Staatsräson sich nicht nur in Worten zeige, sondern in Taten, handelt er nun diametral. Es wird immer offensichtlicher, daß Merz ein notorischer, möglicherweise pathologischer Lügner ist. Reichelt kritisiert Merz auch dafür, daß er mit seinem Satz über die »Verschärfung gesellschaftlicher Konflikte« Deutschland den Islamisten zum Fraß vorwirft, zugleich Israel dafür die Schuld gibt.
Der alltägliche Wahnsinn in unserer Regierung
Es kursieren gerade mal wieder zwei Meldungen herum, die den alltäglichen Wahnsinn unserer Regierung demonstrieren, und seid Euch gewiß, daß das mit Sicherheit nur die alleroberste Spitze des Eisbergs ist.
Die erste Meldung ist, daß das Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil, fortgesetzt unter Bärbel Bas, mit einem Bild eines jungen migrantisch-islamisch-arabischen Paares und entsprechenden Texten in verschiedenen Sprachen, auch Arabisch und Englisch praktisch für die Migration ins Bürgergeld wirbt!
Beim zweiten Thema ist durch kleine Anfragen der AfD herausgekommen, daß die Bundesregierung insgesamt 630 Millionen Euro an die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung gespendet hat (Antworten auf den Bundestagsseiten). Kann irgend jemand auf der Welt rational erklären, wieso man einer Stiftung, die laut Google KI über 77 Milliarden Dollar verfügt, Geld spenden sollte? Wer Böses dabei denkt, kommt vielleicht auf die Idee, daß damit die Bundesregierung Projekte, NGOs, Personen indirekt finanzieren möchte, wo sie selber nicht öffentlich auftreten will. Sprich, Gelder verschieben.
»Europäisches Medienfreiheitsgesetz«
Schon oft genug gesagt, und es wird jedes Mal wahrer: Wir sind in einer orwellschen Dystopie angelangt, in dem die Bedeutung von Begriffen ins Gegenteil verdreht werden. So tritt heute in der EU das in der Überschrift genannte »Europäische Medienfreiheitsgesetz« in Kraft, das, so die inhaltliche Analyse des Nachrichtenportals Apollo News genau das Gegenteil davon ist. Nach ein paar schönen Worten kommt ein umfangreiches Regelwerk, das sogar die Verhaftung von Journalisten erlaubt, sie zur Preisgabe ihrer Quellen gedrängt werden dürfen und natürlich erlaubt, Journalisten elektronisch auszuforschen. Derartige nationale Gesetze sind demnach erlaubt, wenn »Allgemeininteresse« besteht und es verhältnismäßig ist. Und wer bestimmt das? Natürlich dreht sich alles um Desinformation – der Tarnbegriff für politisch unliebsame, kritische Information, die die regierende Kaste (und nicht das politische Konzept!) »delegitimieren« könnte. Noch ein weiteres Gremium soll gebildet werden aus den staatlichen Akteuren, die beobachten, beraten und über weitere Maßnahmen entscheiden. Auch die Staatspropaganda, sprich der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll gestärkt werden, wohl als Bollwerk gegen die »Desinformation«.
Das muß man sich mal vorstellen: Der »böse« US-Präsident Donald Trump kämpft jetzt für die Meinungsfreiheit in der EU. Er fordert die EU auf, den Digital Services Act abzuändern, er stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar! Die EU-Diktatur flüchtet sich derweil in die üblichen Phrasen.
Zwangseinbürgerung
Jetzt sind die Hürden für die Einbürgerung schon verdammt niedrig, es wollen aber linke NGOs sie praktisch auf Null reduzieren. Mit einer neuen »strategischen« Klage wollen sie die Einbürgerung von zwei Palästinensern erzwingen, die seit zehn Jahren in Deutschland sind und mittlerweile wegen Krankheit arbeitsunfähig seien und auf Staatskosten leben. Bei der Begründung verschlägt es mir die Sprache.
Letztendlich wollen sie das Recht, eingebürgert zu werden, zum Grundrecht erklären lassen, indem sie das mit den anderen Grundrechten begründen. So ungefähr, wie das Bundesverfassungsgericht ja mal das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) aus den anderen Grundrechten abgeleitet hat, obwohl es selbst im Grundgesetz nicht explizit vorkommt.
Damit ist dann auch kein Migrant mehr ablehnbar und abschiebbar, auch kein Wirtschafstmigrant, kein Verbrecher oder Terrorist.
Immer schamloser wird die Demokratie ausgehebelt
…und zwar von denen, die vorgeben, sie zu verteidigen. Die wirklichen Feinde der Demokratie sitzen in den etablierten Parteien. Mit aller Kraft klammern sie sich an die Macht, die sie zu verlieren drohen.
Ein neuer Skandal bahnt sich an. Ein sehr großer.
In mehreren Bundesländern stehen Kommunalwahl an. Das Personal wird neu gewählt. Gemeinderäte, Kreisräte und auch Bürgermeister. Kandidieren kann, wie bei Landtags- und Bundestagswahlen, im Prinzip jeder. Verschiedene formale Bedingungen sind jedoch per Gesetz vorgeschrieben. Zum Beispiel Mindestalter, der Besitz der Staatsbürgerschaft, ggf. eine bestimmte, geringe Anzahl von Unterstützern (durch Unterschriften nachzuweisen), keine temporäre Verwirkung des passiven Wahlrechts durch eine vorausgegangene Straftat mit Freiheitsstrafe. Dies zu prüfen ist die Aufgabe des Wahlausschusses, ein überparteiliches Gremium, das von den aktuellen Amtsinhabern gebildet wird.
Wohl kein Einzelfall, aber prominenter Fall ist der des Kandidaten Joachim Paul. Er ist Landtagsabgeordneter der AfD in Rheinland-Pfalz und will in Ludwigshafen, ebenfalls Rheinland-Pfalz, als Kandidat für den Posten des Oberbürgermeisters antreten. Doch der Wahlausschuß sagt »Nein«, verweigert ihm die Kandidatur.
Initiiert von den Grünen und der »Antifa«, hat die Bürgermeisterin und Vorsitzende des Wahlausschusses beim Landesverfassungsschutz ein Dossier erbeten und auch bekommen. Als Begründung daraus gezogen dienen die Kontaktschuld, also, weil der Kandidat mit aus Sicht des Ausschusses falschen Leuten und Gruppierungen in Verbindung steht, sowie, daß er u.a. Artikel über das Nibelungenlied und über Tolkiens »Herr der Ringe« verfaßt und in »rechten« Medien veröffentlicht hat. Die ganzen Details lassen sich in diesem Junge Freiheit-Artikel nachlesen.
Die Verweigerung der Kandidatur ist eine klare Kompetenzüberschreitung des Wahlausschusses. Die politische Gesinnung ist nicht Bestandteil der zu prüfenden formalen Kriterien. Der Verfassungsrechtler Prof. Boehme-Neßler formuliert das in einem Interview mit Apollo News ganz drastisch: »Das ist hochgradig verfassungswidrig«, sagt er. Parteien seien entweder erlaubt oder durch das Bundesverfassungsgericht verboten. Auch das passive Wahlrecht kann nur durch das Verfassungsgericht entzogen werden. Hier seien die Hürden ähnlich hoch wie beim Parteiverbot. Es gäbe zudem keinen Zwischenzustand. Daher stünden dem AfD-Kandidaten Paul wie auch seiner Partei die exakt gleichen Rechte wie allen anderen Parteien zu. Er räumt einer Klage der AfD sehr gute Chancen ein. So ist es auch nicht verwunderlich, daß die AfD diesen Weg beschreiten will.
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(wird ggf. ergänzt)
Informatiker deklassiert Möchtegern-Verfassungsrichterin
Köstlich! Wie Ihr vermutlich wißt, hat der österreichische Plagiatsjäger Weber bei der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nachgelegt und die Vermutung geäußert, ihre Promotionsschrift sei nicht von ihr, sondern von ihrem Mann geschrieben worden. In ihrer öffentlichen Empörung hat Brosius-Gersdorf Weber durch ihren Anwalt eine Abmahnung schicken lassen. Diese Abmahnung ist dem Blogger Danisch in die Hände gefallen. Und er zerreißt sie in der Luft!
Obwohl selbst Juristin, spricht nichts dagegen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Denn es gilt der Spruch: Wer sich als Anwalt selbst vertritt, hat einen Idioten zum Mandanten. Der Hintergedanke ist, daß der Anwalt (hoffentlich) mit kühlerem Kopf als sein Mandant agiert.
Nun, Danisch legt ausführlich begründet dar, warum diese Abmahnung handwerklich unter aller Sau ist. Natürlich geht das erst einmal zu Lasten ihres Anwalts. Aber es ist davon auszugehen, daß er sich diese Abmahnung von seiner Mandantin hat absegnen lassen, und hier hätte ein lautes »Halt!« kommen müssen. Speziell, und das ist der springende Punkt, weil sie in der anvisierten Position am Bundesverfassungsgericht für das entsprechende Medien-Recht zuständig wäre und sie darin eine Expertin sein müßte! Auch das Arbeitsgebiet ihres Ehemanns, ebenfalls Professor an einer Hochschule, beinhaltet das Medienrecht. Zusammengefaßt: Eine Blamage bis auf die Knochen!