29. Juli 2022
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Gendern: Gericht entweder zu dumm oder zu feige

Ich hatte neulich berichtet, daß ein VW-Mitarbeiter gegen das Gendern der Audi-Tochter klagt. Es ist eingetreten, was ich vorhergesagt hatte. Wie n-tv nun vermeldet (siehe auch Bild mit Kommentar vom VDS), hat der Mitarbeiter der Klage verloren. n-tv schreibt:

Der Vorsitzende Richter betonte, daß der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte.

Diese Aussage zeigt, daß das Gericht entweder zu dumm oder zu feige ist, das Problem zu verstehen. Der Mitarbeiter hatte ja nicht dagegen geklagt, daß er die Gender-Richtlinie nutzen müsse, sondern, daß er gegendert angesprochen wird. Es ist eine typische Strohmann-Argumentation.

Daß das Gericht eigentlich nicht zu dumm ist, sondern tatsächlich zu feige, zeigt sich an dem Kompromißangebot, das es in der mündlichen Verhandlung formuliert hatte. Es lautete, daß Audi bei diesem speziellen Mitarbeiter auf die Genderei verzichten solle, was allerdings Audi ablehnte. Das Gericht erkennt hier, daß es sich um die Nutzung des Genderns seitens Audi und nicht des Mitarbeiters handelt. Die obige Aussage ist damit nicht vereinbar.

Ich hoffe, der Kläger macht weiter.