Die Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD fällt inzwischen damit
auf, daß sie hier eine Gängelungsjustiz etablieren will für alles, was
nicht ins ideologisch links-feministische Weltbild paßt. Dort werden dann
auch Banalitäten zu Straftaten.
So hat sie laut Apollo News jetzt einen Gesetzesentwurf durch das Bundeskabinett
gebracht, das Po-Fotos bestrafen will. Nein, es geht nicht um Nacktfotos,
sondern auch bekleidete! Das folgt mal wieder nach dem Grundprinzip, daß
Frauen für nichts verantwortlich sein wollen. Sie wollen durch
vulgär-obszöne Kleidung sexuell provozieren, dann die Konsequenzen dafür
nicht tragen. Es ist nun mal halt so, daß Kameras universell verfügbar sind
und jeder damit rechnen muß, gefilmt zu werden. Natürlich gibt es Grenzen –
so zum Beispiel die heimlichen Unter-Rock-Fotos. Aber wenn jemand etwas
fotografiert, was sowieso jeder sehen kann (wie jetzt die Tage bei der
Diskussion um das »Teufelsrad« auf dem Oktoberfest), dann fehlt mir so
langsam wirklich das Verständnis dafür, das strafbar zu machen. Das geht
mit meinem Freiheitsbegriff nicht mehr einher.
Auch bei dem Kunstbegriff »Digitale Gewalt«, der versucht, physische
Gewalt in die virtuelle Welt hinüber zu bringen und eine Kriminalisierung
voranzutreiben, teilweise mit irrsinniger Gleichsetzung wie beispielsweise
beim Kindesmißbrauchs, ist Hubig ganz vorne dran. Heise berichtet, daß Hubig hier vereinfachte Auskunftsverfahren für
Online-Accounts und richterliche Accountsperren vorschlägt. Das geht selbst
der ultralinken Gesellschaft für Freiheitsrechte zu weit.
Hoffen wir mal, daß die Bundesregierung schnell genug scheitert.
Heute im Bundestag gab es eine Debatte zu dem bestialischen
Terroranschlag der Hamas auf Israel vor drei Jahren.
Die Rede von
Beatrix von Storch ist hörenswert, sie konzentriert sich auf die
Verbindungen der Linken zu den antisemitischen Moslems, speziell den
Palästinensern. Interessant ist auch, daß sie den in Deutschland bislang
eher unbekannten Begriff »Islamo-Sozialisten« einbringt, der aus dem
Französischen stammt (»Islamo-gauchisme«) und die von mir schon öfters
thematisierte unheilige Zusammenarbeit der Linken mit den Islamisten
beschreibt.
In seiner Rede bei der Anhörung zum AfD-Verbot bezog sich Hape Kerkeling
auf seinen Großvater, der von den Nazis erst ins Gefängnis gesteckt wurde
und später als politischer Gefangener für drei Jahre in ein KZ.
Was er aber nicht erzählt hat, war, daß der Großvater aktives Mitglied
der KPD war, die in der Weimarer Republik ganz klar die Demokratie
abschaffen und eine Räterepublik nach dem Vorbild der Sowjetunion errichten
wollte. Also praktisch das (wenn auch mit anderem politischen Vorzeichen),
was er der AfD vorwirft.
Ralf
Schuler von Nius klärt in einem Offenen Brief an Kerkeling über die
geschichtlichen Hintergründe auf.
Mit dem Hintergrund wird die Aktion Kerkelings noch peinlicher als sie
bislang war.
Gestern gab es im Thüringer Landtag eine Anhörung zur Beantragung eines
Verbotsverfahrens gegen die AfD. Es war das Ereignis, wo der frühere
Commedian Hape Kerkeling als »Gutachter« auftrat.
Ein Komplettmitschnitt gibt es auf dem Youtube-Kanal von
Epochtimes, der
aber ein paar Aussetzer hat. Auch die Welt hatte einen
Livestream, der
aber aber nicht den letzten Gutachter, Ulrich Vosgerau beinhaltet. Man kann
nur spekulieren, warum die Welt abgebrochen hat, es kann aber auch rein
programmtechnische Gründe geben.
Kerkeling kann man ab
hier sehen, aber länger als zehn Sekunden habe ich das nicht
ausgehalten. Muß wohl schlimme Hetze gewesen sein. So interpretiert er zum
Beispiel Siegmunds Spruch, daß mit ihm alles möglich sei, auch so, daß die
AfD somit möglicherweise Konzentrationslager einrichten wolle – siehe z.B.
Apollo News oder
Nius
(Video)..
Wirklich interessant waren die Ausführungen von Hans-Georg Maaßen
(ab hier) sowie die von
Ulrich Vosgerau (ab
hier). Bei letzterem gab es auch ein paar kleine Eklats, die für sich
schon sehenswert sind.
Nachtrag:
Rechte behaupten schon länger, daß die Linke deshalb Migration fördere,
speziell auch aus dem islamischen Regionen, um sich zukünftige Wähler ins
Land zu holen. Ich hatte ja schon öfters geschrieben: Islamo-Gauchisme –
die unheilige Allianz zwischen Linken und Moslems, bei dem beide Gruppen
die jeweiligen anderen als nützliche Idioten sehen, die Moslems aber am
Ende gewinnen werden. Die Entwicklungen in Berlin zeigen nun ganz klar, daß
das keine Phantasie ist, sondern bittere Realität.
Ein Bild-Artikel beschreibt nun die Pläne der Linken in Berlin etwas im
Detail. Inbesondere wollen sie eine automatische Einbürgerung nach fünf
Jahren ohne jegliche Voraussetzungen. Abgeschoben soll auch kein einziger
mehr. Nicht nur, daß Kriminelle, Islamisten und Antisemiten zu Bürgern
gemacht werden würden, würde das auch die Bildung von
Parallelgesellschaften noch weiter fördern, die Deutschland, seine Kultur,
seine Freizügigkeit, sein Rechtssystem, seine Demokratie ablehnen und
verachten.
Alexander Throm, ein CDU-Innenpolitiker im Bundestag, fordert nun das
Mittel, was sie schon gegen die AfD in Stellung gebracht haben – den
Bundeszwang –, gegen eine Berliner Regierung unter Führung der Linken, wenn
das umgesetzt werden sollte. Denn, so sagt er, würden solche Regeln ganz
klar gegen Bundesgesetze verstoßen und seien daher verfassungswidrig
(Bundesrecht vor Landesrecht).
Beide Sachen sind zwar schon bekannt, aber jetzt kommen weitere brisante
Details ans Tageslicht:
Heise berichtet, daß die EU sich eine Legitimation
zusammenschummeln will, und das trotz eines Rechtsgutachtens, das die Pläne
als allgemeine und unterschiedslose Überwachung einstuft, was das EuGH in
der Vergangenheit als rechtswidrig eingestuft hatte.
Im Bundestag spricht
der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer über die geplante Alterskontrolle
und die damit verbundene Ausweispflicht für alle Benutzer von Social Media.
Dies widerspreche höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung und dem
Recht auf informationeller Selbstbestimmung. Der Bürger habe per
Grundgesetz das Recht, anonym seine Meinung zu äußern.
Ein weiterer Angriff kommt durch den geplanten neuen Medienstaatsvertrag
zwischen den Ländern. Der soll das systematische, ebenfalls anlaßlose
Durchsuchen von Social Media, aber auch journalistische Beiträge und
anderes, per KI ermöglichen. Dabei soll es nicht nur um strafbare Inhalte
gehen. Der geleakte Gesetzesentwurf wird auch so interpretiert, daß
Unwahrheiten verfolgt werden sollen. Sie seien keine Meinungsäußerungen.
Auch das widerspricht der Rechtssprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat
in Urteilen den Rahmen für die freie Meinungsäußerung sehr weit gezogen und
schließt vorsätzliche Falschaussagen explizit mit ein. Nius berichtete zuerst, Junge Freiheit und Apollo News haben das dann aufgegriffen.
Bei letzterem hoffe ich, daß unter Mithilfe der AfD auch noch Widerstand
aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern kommt, wenn darüber
entschieden werden soll.