Witzjustiz
Ein Tag, drei Urteile, bei denen man sich an den Kopf faßt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der AfD wegen des zu kleinen Sitzungssaals verworfen. Sooo weit ginge das Recht auf Gleichbehandlung auch nicht. Die zweitgrößte Fraktion zu sein erhebe keinen Anspruch darauf, auch den zweitgrößten Sitzungssaal zu bekommen. Außerdem habe die CDU/CSU-Fraktion in der 18. Legislaturperiode relativ noch weniger Platz gehabt. Es gäbe keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Entscheidung. Beteiligt an der Entscheidung war übrigens die frisch gewählte linke Richterin Ann-Katrin Kaufhold. Apollo News, Junge Freiheit, Tichys Einblick.
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Zwar hat die wegen der Verweigerung der Genderschreibweisen entlassene Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrologie auch in zweiter Instanz gewonnen, aber eigentlich nur wegen eines Formfehlers des Amts. Sie wäre nicht schriftlich für diese Aufgabe ermächtigt worden! Details bei Apollo News, auch bei Tichys Einblick ein Artikel von dem bekannten Gender- und Rechtschreibreformgegner Josef Kraus.
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Bei der juristischen Auseinandersetzung zwischen Nius und Daniel Günther um die Unterlassungserklärung hat sich das Gericht auf die Seite der Macht geschlagen. Günther sei als Privatperson bei Lanz gewesen. Daß Günther in der Sendung selber gesagt hat, daß er als Ministerpräsident da sei, hat das Gericht schlicht ignoriert. Der für Nius die Sache vertretende Medienanwalt Joachim Steinhöfel ist entsetzt. Das sei richterliche Realitätsverweigerung. Apollo News berichtet hier.