1. Mai 2024
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Vorratsdatenspeicherung: EuGH vollzieht 180°-Wende bei IP-Adressen

Eine schlechte Nachricht: In einem Verfahren vierer Internet-Bürgerrechtsorganisationen gegen die französische Urheberrechts-Überwachunsgbehörde Hadopi hat das EuGH ein Urteil gesprochen, das von der bisherigen Linie stark abweicht. Plötzlich stellt das Speichern von IP-Adressen der Internet-Benutzer auf Vorrat bei den Providern kein schweren Grundrechtseingriff mehr da, wenn das unter gewissen Auflagen geschieht. Jedoch muß der Zugriff auf die Daten nicht mehr über den Tisch eines Richters gehen, auch die Hürden, für welches Vergehen die Daten abgefragt werden dürfen, sind wohl praktisch dahin – Urheberrechtsvergehen werden im allgemeinen nicht als schwere Verbrechen betrachtet. Die Dämme sind offenbar gebrochen.

Die Auflagen sollen verhindern, daß Bewegungsprofile oder sonstige Attributierungen, zum Beispiel hinsichtlich der politischen Ausrichtung einer Person, möglich sind. Damit wären nach meiner Interpretation weiterhin die Vorratspeicherung von Positionsdaten von Mobilgeräten verboten.

Daß das Urteil bei den Klägern nicht gut ankommt, ist verständlich. Die Regierungen dagegen, auch die deutsche, werden natürlich frohlocken.

Heise berichtete zuerst, auch Apollo News berichtet in etwas verständlicher Form. Das Urteil selbst ist auf den Seiten des EuGH zu finden. Ein Link zu der Pressemitteilung des EuGH findet sich im Heise-Artikel.