Verfassungssch(m)utzbericht
Der Blogger Hadmut Danisch wurde von einem Leser darauf hingewiesen, daß sein Name in einem früheren AfD-Verfassungsschutzberichtes (wohl aus dem Jahr 2021), welches bei dem linken Portal netzpolitik.org »geleaked« (oder auch vorsätzlich plaziert) wurde, auftaucht. Ein AfD-Politiker hatte ihn offenbar zitiert oder verlinkt.
Es wird u.a. flach behauptet, Danisch habe Hitler »gedankt«. Das ist absolut unzulässig verkürzt und verleumderisch. Er zerlegt das selber, aber da ich ein regelmäßiger Leser seines Blogs bin, kann ich mich ganz gut an seine damaligen Ausführungen erinnern. Er hatte sinngemäß geschrieben, daß der Nationalsozialismus als Gegenbewegung zum Kommunismus entstanden sei. Die Sowjetunion habe damals den Plan gehabt, sich Deutschland einzuverleiben, um das Land in ihre Union als Industriekomponente zu integrieren. »Dank« Hitler wäre es aber dazu nicht gekommen (zumindest bis zur Gründung der DDR). Die westlichen Großmächte (Großbritannien, Frankreich, USA) hätten Hitler eben aus diesem Grund – als Bollwerk gegen die Bolschewismus – lange Zeit gewähren lassen.
Auch erwähnt wird Danischs Abneigung gegen das heutige Bundesverfassungsgericht. Es werden seine negativen Bewertungen auch wieder verkürzt und verleumderisch dargestellt. Daß Danisch zu seinen Bewertungen nicht ohne Grund kommt, daß er Zusammenhänge aufgedeckt hat und die Rechtmäßigkeit, ja Rechtsstaatlichkeit von Vorgängen in und um das Verfassungsgericht begründet in Frage gestellt hat, wird erst gar nicht erwähnt.
Diese Herangehensweise scheint exemplarisch für für diesen Verfassungsschutz zu sein und zeigt sich auch bei den drei »Beispielen«, die die Welt als in dem Bericht stehend zitiert hat: Der Verfassungsschutz stellt sich gar nicht einmal im Ansatz die Frage, ob die Behauptungen nicht vielleicht doch auf Fakten basieren, ob die Kritik, die in den Äußerungen steckt, durchaus berechtigt ist und stimmt. Allein der Umstand, daß staatliche Institutionen kritisiert werden, daß »politisch unkorrekte« Positionen eingenommen werden, reicht also aus, um jemanden als Verfassungsfeind, als Extremisten zu bezeichnen! Meinungsfreiheit, die Freiheit, auch den Staat zu kritisieren, gibt es für die offensichtlich nicht. Und damit stellt sich die Frage für mich, ob dieser Verein nicht selber verfassungsfeindlich ist!