15. Oktober 2025
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Urteil zu ÖRR-Gebühren: Besser als in die hohle Hand gespuckt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil im Verfahren einer Beitragszahlerin gegen den Bayrischen Rundfunk gesprochen. Das Verfahren wird an die Vorinstanz zurücküberwiesen. Es habe nicht ausreichend geprüft, ob die Klägerin recht hat. Und sollte in der Tat der ÖRR seine Pflichten grob verletzen, sei die Zahlungpflicht beim Rundfunkbeitrag nicht mehr gerechtfertigt.

Die Vorinstanz, der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, müsse wissenschaftlich für die zwei zurückliegenden Jahre prüfen lassen, ob der Vorwurf der Klägerin stimme.

Zwar wird bemängelt, daß das Bundesverwaltungsgericht sich um eine eigene Bewertung des Sachverhalts gedrückt habe. Dennoch würden neue rote Linien aufgezeigt werden und der ÖRR in seine Schranken verwiesen. Eine wirksame Kontrolle werde gefordert.

Berichte bei Apollo News (mit Kommentar), Tichys Einblick, Nius, Welt (Fernsehkurzmeldung), Bild. (Wird ggf. ergänzt)

Nachtrag: Weiterer Videobeitrag bei der Welt, mit kurzer Einschätzung von Medienanwalt Joachim Steinhöfel. sowie Artikel bei der Jungen Freiheit

Nachtrag 2: Tichys Einblick: »Urteil zu Rundfunkgebühren – wie geht es jetzt weiter?«