26. Januar 2024
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Unliebsame Meinungsäußerungen werden zu Ordnungswidrigkeiten

Daß die Grünen bigott sind, ist ja nichts neues. Auf der einen Seite gilt es, jedem Menschen in der Welt ein gutes, sorgloses Leben in Deutschland zu ermöglichen, auf der anderen Seite befürworten sie das brutale Abschlachten ungeborenen Lebens. Ja, ich zähle mich auch zu den Abtreibungsgegnern und halte das für ein Verbrechen, für Mord. Einzige Ausnahmen sind für mich eine medizinische Indikation und eventuell auch bei Vergewaltigungen, wobei ich da noch ein bißchen wankelmütig bin – das ungeborene Kind kann nichts für seine Zeugung. Da sollte man lieber Mechanismen schaffen, das Kind nach der Geburt schnell zur Adoption freigeben zu können.

Wie es nun aussieht, will die Familienministerin die freie Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit für die Abtreibungsgegner einschränken. Die stellen sich wohl auch hier in Deutschland (wie in USA) auf den Gehsteig vor Beratungsstellen und Abtreibungskliniken. Ich gehe noch soweit mit der Ministerin überein, daß die Frauen nicht physisch am Zugang behindert werden dürfen. Das hatte ich schon gehört. Aber der Blogger Danisch verlinkt einen Tweet mit einem Video der Familienministerin Paus, das mir die Sprache verschlägt. Nach ihren Vorstellungen soll die Präsentation von unliebsamen Meinungen, zum Beispiel Bilder von abgetriebenen Föten, zu Ordnungswidrigkeiten werden. Sie werden zu Haß und Hetze erklärt, zu »falschen Tatsachenbehauptungen«, vor die man die abtreibungswilligen Frauen schützen müsse. Ich stimme da Danisch zu, daß das eine klare Verletzung der Meinungsfreiheit ist und grundgesetzwidrig ist. Und mit dem Ekelfaktor kann man auch nicht argumentieren – schließlich muß ich selbst als Nichtraucher die Bilder von Raucherlungen auf den Tabakwaren ertragen. Ich traue denen auch zu, daß sie das geplante Gesetz auch noch als U-Boot verwenden, um in anderen Lebensbereichen ebenfalls die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Nachtrag: Siehe auch Apollo News, Tichys Einblick.