Tyrannei der Werte
Nun hatte Frauke Brosius-Gersdorf ihren Auftritt im Fernsehen, bei Markus Lanz, um genau zu sein. Das war das Mindeste, was der links-grüne öffentliche Rundfunk für sie tun konnte. AfD-Politiker oder andere von links angegriffenen Leute würden sicherlich keine kostenlose Sendezeit bekommen.
Zumindest auf der konservativen Seite ist der Auftritt genauso schlecht weggekommen wie ihre Presseverlautbarung. Ich will gar nicht die vielen Artikel aufzählen, die verschiedene Punkte ihres Auftritts adressiert und negativ bewertet haben. Nur einen Satz will ich aufgreifen. Da habe ich mich als juristischer Laie schon am Kopf gekratzt, weil ich da durch den Blogger Danisch und auch andere mittlerweile sensibilisiert bin: Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. In Absatz 3 von Artikel 1 steht genau, wem gegenüber: Der Legislative, Exekutive und Judikative, den drei Säulen des demokratischen Staates. Der Bürger selber ist nicht zur Einhaltung dieser Grundrechte verpflichtet.
Brosius-Gersdorf kritisierte die Vertreter der Kirche für deren Kritik an ihr. Das ist ihr gutes Recht. Aber die Begründung ist schauerlich: Sie seien »an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden«. Und das stimmt nun einfach nicht. Sie sind einfache Bürger wie die meisten von uns. Das sollte jemand, der Verfassungsrichter werden will, eigentlich wissen! Wenn sie es nicht weiß, ist sie ungeeignet, wenn sie es doch weiß, dann ist sie so verlogen, daß sie auch damit ungeeignet ist.
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau erklärt das auf X und faßt es dann in einem Zitat als »Tyrannei der Werte« zusammen.
Es ist ein immer wiederkehrender Versuch der Linken, das Grundgesetz umzudrehen, um Minderheitenrechte gegenüber der Mehrheit durchzudrücken, um die Mehrheit den sozialistischen Vorstellungen nach zu erziehen. Das »Selbstbestimmungsgesetz« beispielsweise ist genau so ein Resultat.
Nachtrag: Ein sehr langer Artikel bei Tichys Einblick beschäftigt sich mit der Umkehrung des Bürger-Staat-Verhältnis und liefert einen Einblick in den Artikel 1 des Grundgesetz mit einer historischen Betrachtung, wie er entstanden ist und mit welcher Absicht.