SPD: Migrantenquoten in Behörden und Gerichten
Die SPD hat noch nicht genug Deutschland zerstört. Jetzt plant sie eine Migrantenquote für Behörden und Gerichte. Auch wieder hochgradig verfassungswidrig, verstößt gegen Artikel 3 Grundgesetz, Gleichheit aller Menschen von dem Gesetz. Und auch wieder dieses sozialistisch-marxistische Gruppen-/Kasten-/Rudel-Denken: Der Mensch bekäme seine Rechte durch seine Gruppenzugehörigkeit, nicht als Individuum: Ein klarer Widerspruch zum Grundgesetz: Bürgerrechte sind Individualrechte. Quoten sind zudem ein Produkt der Gleichstellungsidee (Ergebnisgleichheit), was nicht dasselbe ist wie die Gleichberechtigung (Chancengleicheit) im Grundgesetz. Außerdem gilt für Behörden und Gerichte das Leistungsprinzip: bei mehreren Kandidaten muß der fachlich besser geeignete gewählt werden (folgt aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz). Eine Quotenregelung verstößt zwangsweise dagegen.
Bleibt zu hoffen – und die Chancen stehen gut –, daß die Regierung noch vor der Verabschiedung zusammenbricht.
Apollo News und die Junge Freiheit berichten aus einem Paywall-Artikel der Bild.