12. Februar 2026
Februar
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Regierung hebelt Grundgesetz für die EU aus
Wer gegen EU-Sanktionen verletzt, darf nach Willen der Bundesregierung demnächst direkte bestraft werden – ohne Umweg über Anklage, Verteidigung, Urteil und möglicherweise Revision. Unschuldsvermutung dahin. Elementare Grundrechte werden hier mit Füßen getreten. Kritik wird von der Regierung bei diesem noch im Beschlußverfahren befindlichen Umsetzungsgesetz einfach vom Tisch gewischt. Wäre schön, wenn die AfD dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen würde. Tichys Einblick berichtet.