1. April 2026
April 202601

Plant die EU den Umsturz?

Die Überschrift hört sich nach einem Aprilscherz an, ist sie aber nicht. Nius berichtet Verstörendes, speziell ein Satz, auf den ich noch komme, aber der Rest ist nicht viel minder. Wir wissen ja, daß die EU schon mal eine Wahl hat rückgängig machen lassen, und zwar in Rumänien. Hier war es (noch) nicht selber, sondern die EU hat nur im Hintergrund die Fäden spinnen lassen. Das wird zukünftig vielleicht nicht mehr nötig sein.

In eineinhalb Wochen ist die Wahl in Ungarn. Und obwohl Viktor Orbán mit seiner Partei in den Umfragen hinter dem Herausforderer liegt, sind sich die EU-Funktionäre nicht sicher, daß er verliert. So schmieden sie Pläne, was sie denn tun könnten. Das klingt alles nicht besonders rechtsstaatlich und auch nicht vertragsgemäß. Ein Satz hat mich jedoch aufschrecken lassen:

Der Europäische Gerichtshof bereitet sogar eine materielle Rechtsgrundlage für potentiell unbegrenzte Eingriffe in die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten vor, ein neues Meta-Instrument zum Aufbau eines zentralisierten Machtsystems in Brüssel.

Mag sein, daß ich das falsch verstehe. Aber in meinen Ohren klingt das so, daß sich das EuGH ein Urteil zusammenlügen möchte, mit dem die Legislativen in den Mitgliedsstaaten ausgehebelt werden.

Das Prinzip einer Demokratie ist, daß das Volk der Souverän ist, niemand anderes. Da die meisten Menschen etwas anderes zu tun haben als sich um Politik zu kümmern (beispielsweise die Lebensgrundlagen des Volkes zu schaffen…), wählen sie Vertreter. Diese legen als Legislative in Form von Bundes- und Landtagen den Rahmen des Lebens im Lande durch Gesetze fest, während die von den Vertretern gewählte Regierung (Exekutive) das Land nach diesen Regeln führt. Dieses Prinzip ist in der Verfassung festgeschrieben und in diesen Teilen auch unveränderlich.

Warum gelten dann EU-Gesetze eigentlich hier in Deutschland? Sie sind (zum Teil) nicht vom Bundestag beschlossen worden. Sie gelten deshalb, weil die Verfassung vom Bundestag geändert wurde und dort die Gültigkeit hereingeschrieben wurde. Sie gelten also nur durch die Verfassung und nicht selbständig. Man kann sie auch jederzeit wieder außer Kraft setzen, einfach dadurch, daß man die entsprechenden Passagen aus dem Grundgesetz wieder streicht.

So hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen gesehen und rote Linien gezogen. Das sind die sogenannten Ultra-Vires-Urteile. Das deutsche Volk, vertreten durch den Bundestag, muß immer die Zügel in der Hand behalten, das letzte Wort haben, solange das Grundgesetz gilt – und das gilt solange, bis das deutsche Volk es in einer Wahl durch eine neue Verfassung ersetzt. Solange das der Fall ist, toleriert das Bundesverfassungsgericht auch nichtdemokratische Elemente der EU – zum Beispiel, daß das EU-Parlament kein echtes ist (verletzt das One-Man-One-Vote-Prinzip, keine Budget-Hoheit usw.). Das EuGH sieht das wohl etwas anders, und sieht sich selbst auch als höhere Instanz über dem Bundesverfassungsgericht, welches das jedoch durch eben diese Urteile verneint. Man hat aber beidseitig diesen Streit nicht weiter eskalieren lassen. Außerdem weiß keiner, ob die heutige linke Richterschaft in Karlsruhe das noch so sehen würde.

Jetzt komme ich nochmal auf das obige Zitat und meine Interpretation zurück: Wenn das EuGH der EU-Bürokratie das Recht zusprechen will, in die Gesetzgebungsverfahren der EU-Mitgliedsstaaten einzugreifen, ist das ein Frontalangriff auf die Demokratie. Die Bürger wären über ihre Abgeordneten nicht mehr Herr über die Gesetzgebung, nationale Wahlen würden bedeutungslos werden. Die Autonomität und Integrität der Nationalstaaten würde aufhören zu existieren.

Das sind ganz klar verfassungsfeindliche Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, um mal die Standardphrase zu bemühen, die gegen die AfD oder auch gegen die angeklagte Rentner-Gang (alias Reichsbürger) verwendet wird.