25. August 2025
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OB-Kandidat Paul: Auch Beschwerde abgelehnt

Wie Apollo News und Nius berichten, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz die Beschwerde des OB-Kandidaten Joachim Paul nun auch abgelehnt. Es beruft sich auf den Passus in der Gemeindeordnung – den Staatsrechtler allerdings für verfassungswidrig halten, da nach dem Grundgesetz nur ein Gericht einem Bürger das passive Wahlrecht entziehen kann. Da die Vorinstanzen keine offensichtlichen Fehler begangen habe, erfolgte die Ablehnung.

Laut Apollo News gebe es nun kaum noch Chancen vor der Wahl, das Wahlrecht wiederzuerlangen. Es bleibe aber noch ein Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof. Der Autor des Artikels glaubt aber nicht an einen dortigen Erfolg.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß die AfD das auch nach der Wahl dann weiterverfolgen wird. Ein Leser verwies aber schon auf das Verfahren des BSW bezüglich der Bundestagswahl und meinte, daß auch hier dann auf Zeit gespielt werden würde.

Übrigens gibt es jetzt in Nordrhein-Westfalen einen ähnlich gelagerten Fall: Der AfD-Kandidat Uwe Detert ist in der Stadt Lage als Kandidat abgelehnt worden. Und auch war der erste Eilantrag fruchtlos.

Sollte ein neues Interview mit einem Juristen auftauchen, werde ich das noch verlinken.

Nachtrag: siehe auch Tichys Einblick: »Der Fall Joachim Paul: Vom bürgerlichen Recht zum Gesinnungsrecht«

Nachtrag 2: Video-Statement von Joachim Paul zu der jüngsten Entscheidung. Ich versteht das so, daß ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht geprüft wird, wohl aber nicht als Eilantrag. Aber schauen wir mal.