16. März 2023
März 202316

Kleiner Lichtblick in Sachen Fingerabdruck

Kleiner Lichtblick in Sachen Zwang zum Fingerabdruck beim Personalausweis: Ein Gericht hat eine Einstweilige Anordnung gegen die Stadt Hamburg verfügt, einem Bürger einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke auszustellen. Das heißt zwar nicht, daß das Gericht nicht am Ende anders entscheiden wird oder daß ein höheres Gericht das später wieder kassiert – aber immerhin!

Hintergrund: Die Zwangsabnahme des Fingerabdrucks stellt eine nicht unwesentliche Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar und Kritiker bezweifeln, daß die hierzu notwendige Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Die als Begründung angegebene Fälschungssicherheit reicht ihnen nicht, da sie vorher schon ausreichend fälschungssicher waren und seit Jahren keine Fälschungen in nennenswertem Unfang mehr bekannt sind.