Informatiker deklassiert Möchtegern-Verfassungsrichterin
Köstlich! Wie Ihr vermutlich wißt, hat der österreichische Plagiatsjäger Weber bei der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nachgelegt und die Vermutung geäußert, ihre Promotionsschrift sei nicht von ihr, sondern von ihrem Mann geschrieben worden. In ihrer öffentlichen Empörung hat Brosius-Gersdorf Weber durch ihren Anwalt eine Abmahnung schicken lassen. Diese Abmahnung ist dem Blogger Danisch in die Hände gefallen. Und er zerreißt sie in der Luft!
Obwohl selbst Juristin, spricht nichts dagegen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Denn es gilt der Spruch: Wer sich als Anwalt selbst vertritt, hat einen Idioten zum Mandanten. Der Hintergedanke ist, daß der Anwalt (hoffentlich) mit kühlerem Kopf als sein Mandant agiert.
Nun, Danisch legt ausführlich begründet dar, warum diese Abmahnung handwerklich unter aller Sau ist. Natürlich geht das erst einmal zu Lasten ihres Anwalts. Aber es ist davon auszugehen, daß er sich diese Abmahnung von seiner Mandantin hat absegnen lassen, und hier hätte ein lautes »Halt!« kommen müssen. Speziell, und das ist der springende Punkt, weil sie in der anvisierten Position am Bundesverfassungsgericht für das entsprechende Medien-Recht zuständig wäre und sie darin eine Expertin sein müßte! Auch das Arbeitsgebiet ihres Ehemanns, ebenfalls Professor an einer Hochschule, beinhaltet das Medienrecht. Zusammengefaßt: Eine Blamage bis auf die Knochen!