6. August 2025
August 202506

Immer schamloser wird die Demokratie ausgehebelt

…und zwar von denen, die vorgeben, sie zu verteidigen. Die wirklichen Feinde der Demokratie sitzen in den etablierten Parteien. Mit aller Kraft klammern sie sich an die Macht, die sie zu verlieren drohen.

Ein neuer Skandal bahnt sich an. Ein sehr großer.

In mehreren Bundesländern stehen Kommunalwahl an. Das Personal wird neu gewählt. Gemeinderäte, Kreisräte und auch Bürgermeister. Kandidieren kann, wie bei Landtags- und Bundestagswahlen, im Prinzip jeder. Verschiedene formale Bedingungen sind jedoch per Gesetz vorgeschrieben. Zum Beispiel Mindestalter, der Besitz der Staatsbürgerschaft, ggf. eine bestimmte, geringe Anzahl von Unterstützern (durch Unterschriften nachzuweisen), keine temporäre Verwirkung des passiven Wahlrechts durch eine vorausgegangene Straftat mit Freiheitsstrafe. Dies zu prüfen ist die Aufgabe des Wahlausschusses, ein überparteiliches Gremium, das von den aktuellen Amtsinhabern gebildet wird.

Wohl kein Einzelfall, aber prominenter Fall ist der des Kandidaten Joachim Paul. Er ist Landtagsabgeordneter der AfD in Rheinland-Pfalz und will in Ludwigshafen, ebenfalls Rheinland-Pfalz, als Kandidat für den Posten des Oberbürgermeisters antreten. Doch der Wahlausschuß sagt »Nein«, verweigert ihm die Kandidatur.

Initiiert von den Grünen und der »Antifa«, hat die Bürgermeisterin und Vorsitzende des Wahlausschusses beim Landesverfassungsschutz ein Dossier erbeten und auch bekommen. Als Begründung daraus gezogen dienen die Kontaktschuld, also, weil der Kandidat mit aus Sicht des Ausschusses falschen Leuten und Gruppierungen in Verbindung steht, sowie, daß er u.a. Artikel über das Nibelungenlied und über Tolkiens »Herr der Ringe« verfaßt und in »rechten« Medien veröffentlicht hat. Die ganzen Details lassen sich in diesem Junge Freiheit-Artikel nachlesen.

Die Verweigerung der Kandidatur ist eine klare Kompetenzüberschreitung des Wahlausschusses. Die politische Gesinnung ist nicht Bestandteil der zu prüfenden formalen Kriterien. Der Verfassungsrechtler Prof. Boehme-Neßler formuliert das in einem Interview mit Apollo News ganz drastisch: »Das ist hochgradig verfassungswidrig«, sagt er. Parteien seien entweder erlaubt oder durch das Bundesverfassungsgericht verboten. Auch das passive Wahlrecht kann nur durch das Verfassungsgericht entzogen werden. Hier seien die Hürden ähnlich hoch wie beim Parteiverbot. Es gäbe zudem keinen Zwischenzustand. Daher stünden dem AfD-Kandidaten Paul wie auch seiner Partei die exakt gleichen Rechte wie allen anderen Parteien zu. Er räumt einer Klage der AfD sehr gute Chancen ein. So ist es auch nicht verwunderlich, daß die AfD diesen Weg beschreiten will.

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(wird ggf. ergänzt)