19. Juni 2024
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Haldenwang über das Kalifat

Die Doppelstandards des Herrn Haldenwang sind schon atemberaubend. »Das Kalifat sei eine denkbare Staatsform«, »Forderung nach solchen Staatsformen sei in Deutschland grundsätzlich legal«, zitiert Apollo News. »Erst wenn Massen mobilisiert werden, um einen Umsturz durchzuführen, ist die Schwelle überschritten.«

Es wird zwar immer behauptet, daß die AfD die Demokratie, das Grundgesetz abschaffen wolle. Wirkliche Beweise, außer Verweise auf ein paar durchgeknallte Mitglieder, die die AfD mittlerweile auch ausgrenzt und versucht, sie loszuwerden, haben sie noch nicht geliefert. Auch eine Massenmobilisierung kann ich nicht erkennen. Dennoch wird der AfD hinterherspioniert, vermutlich bis aufs Klo, und sie öffentlich soweit wie möglich diskreditiert.

Ein Blick auf das damalige Verbotsverfahren der KPD zeigt auch, daß Herr Haldenwang völlig im Unrecht ist mit obiger Aussage: Wikipedia zitiert auf der Seite zum KPD-Verbot 1956 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.

»Auf die geringen Erfolgsaussichten dieser Ziele komme es nicht an, was in Anbetracht der Isolierung der KPD anzunehmen war«, schreibt Wikipedia weiter. Auch wurde die NPD in dem Verbotsverfahren von 2017 nicht deshalb nicht verboten, weil sie nicht verfassungswidrig sei. Die Verfassungswidrigkeit wurde in dem Urteil klar bejaht. Sie sei nur schlicht zu unbedeutend, zu irrelevant. Eine derartige Legalitäts-Schwelle, wie Haldenwang behauptet, gibt es also nicht. Forderungen nach einem Kalifat sind verfassungsfeindlich.

Nachtrag: Bravo, das hat Haldenwang von seinem Geschwafel: Die Islamisten feiern Haldenwang!