21. März 2024
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EU = Unfreiheit

Ja, die Überschrift ist plakativ, aber letztendlich läuft es darauf hinaus, und zwar seit vielen, vielen Jahren. Es ist ein ständiges Thema dieses Blogs.

In der Frage um die Pflicht eines Fingerabdrucks in Ausweisdokumenten (mit und ohne Speicherung einer Kopie durch den Staat) hat das EuGH ein Urteil gefällt, mit einer guten und einer schlechten Nachricht. Die schlechte ist, daß das EuGH die Pflicht zur Abgabe und Speicherung eines Fingerabdrucks grundsätzlich für legitim hält. Die gute ist, daß die jetzige Pflicht nicht auf der richtigen Rechtsgrundlage beschlossen ist und daher ungültig ist, jedoch bis 2026 weiter gilt. Die EU muß das neu beschließen, und zwar einstimmig. Hier hofft der Kläger, der Verein Digital Courage, daß diese Einstimmigkeit nicht zustande kommt.

Ein anderes Thema, das wieder hochkocht, ist die Chatüberwachung. Hier gibt es eine Parallele zur Vorratsdatenspeicherung: Egal, wie oft es schon für verfassungs- bzw. grundrechtswidrig erklärt wurde, wie oft es auch schon bei Abstimmungen gescheitert ist, es dauert nicht lange, bis das Thema von den gleichen Protagonisten wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Heise berichtet heute nun davon, daß Belgien bei der Chatüberwachung genau so einen neuen Anlauf nimmt.

Der dritte Punkt ist ein Beschluß des Bundestags unter der ach so bürgerrechtsfreundlichen Ampelregierung. Sie setzt den Digital Service Act (DSA) der EU ins deutsche Recht um und ersetzt damit das damals unter dem SPD-Justizminister Heiko Maas beschlossene Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Der dort begonnene Unsinn, zum Beispiel das durch drakonische Strafen forcierte Overblocking der Betreiber von Social Media und die Abwälzung staatlicher Aufgaben an Privatunternehmen, wird nicht nur fortgesetzt, sondern auch noch verschärft.