30. August 2026
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EU bereitet Enteignungen vor

Wie schon tausendmal erwähnt, es ist das Prinzip der kleinen Schritte.

Ich hatte vor ziemlich genau einem Monat berichtet, daß die EU scheinbar eine Kehrtwende in Sachen Bargeld-Erhaltung gemacht hat. Ich hatte damals schon dahinter eine Falle vermutet. Man kann der EU noch weniger trauen als Friedrich Merz.

Jetzt meldet sich der Bargeld-Aktivist Hansjörg Stützle wieder zu Wort und bestätigt genau das: Zwar müßten Läden danach tatsächlich Bargeld annehmen, aber es gibt daneben zwei Ausnahmen: Automaten müßten das nicht, was natürlich problematisch ist: Ich habe am Parkplatz, im öffentlichen Nahverkehr oder im Schwimmbad keine Alternative, ich kann bildlich gesprochen nicht zum Aldi statt zum Lidl gehen. Eine weitere Ausnahme soll für den Staat gelten. Mit einfach herbeigeredeten Argumenten soll sich der Staat von der Bargeldannahmepflicht entschuldigen können. Stützle meint, die EU mache durch diese beiden Einschränkungen das Bargeld künstlich unattraktiv bei den Bürgern und treibe die Kosten für das Bargeld nach oben. Ein weiterer Kritikpunkt ist, daß die Neuregelung nicht die Verfügbarkeit von Bargeld durch Automaten regele. Er erwähnt dabei die Verhältnisse in Schweden, wo einem zugemutet wird, bis zu 25km zu reisen, um an Bargeld zu kommen. Solche Verhältnisse könnten uns auch drohen.

Stützle ruft auf, sein Video zu verbreiten. Ich habe es bei Professor Rieck gesehen, und bitte Euch hiermit auch, es zu verbreiten. Immer daran denken: Bargeld ist gedruckte Freiheit!

Ein anderer kleiner Schritt, der gerade die Runde macht, ist das eingeführte Verbot für Nicht-EU-Banken, Konten für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten zu eröffnen. Die EU will wohl damit die Kapitalflucht einschränken. Das Thema kreist jetzt seit einigen Tagen in den Social Media herum, von der Mainstream- und auch den neuen Medien leider bislang wenig aufgegriffen. Kritiker sehen darin eine Vorbereitungshandlung, um Bürger später direkt oder indirekt (z.B. über die Inflation) zu enteignen. Konkret geht es um die »CRD VI«-Regelung, die die EU schon 2024 unterhalb der Wahrnehmungsschwelle beschlossen hat, und die im Januar 2027 ihre Wirkung entfalten wird. Ein paar Falschinformationen kursieren hierzu allerdings auch. Ich habe dieses Video von Marc Friedrich gefunden, das versucht, ein bißchen Licht ins Dunkel zu bringen (nicht ohne natürlich seine eigenen Produkte anzupreisen – sei es ihm gegönnt). Drei wichtige Aussagen gibt es: Einerseits gibt es einen Bestandschutz, wobei der Stichtag schon in der Vergangenheit liegt. Andererseits könnten sich die Banken dazu entscheiden, aufgrund der neuen Bedingungen ihre Geschäfte mit EU-Kunden einzustellen. Drittens besteht wohl weiterhin die Möglichkeit, Konten zu eröffnen, auch bei Banken, die keine Vertretungen in der EU haben (oder aufbauen werden), solange die Initiative für die Geschäftsbeziehung vom Kunden ausgeht und nicht von der Bank (Werbung).