30. Dezember 2025
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Entzug des passiven Wahlrechts

Wie sich »unsereDemokratie« die Macht sichern will: Mit dem Entzug des passiven Wahlrechts bei vorgeblicher Volksverhetzung. (siehe auch Nius, Tichys Einblick, Junge Freiheit) Und wie schon ein Leser schreibt: Die Hürden dazu werden von Jahr zu Jahr herabgesetzt, bald schon, wenn man einen Transsexuellen falsch anredet.

Verfassungswidrig? Vermutlich. Auf das linksgezogene Verfassungsgericht zu hoffen wäre allerdings töricht.

Nachtrag: Meine Einschätzung aus dem Bauch war nicht zu unrecht: Verfassungsrechtler Boehme-Neßler sieht das auch so.