20. September 2023
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Editierfehler
In Ausreden sind die Sozen wirklich nicht verlegen. Das mit dem kommunalen Wahlrecht sei nicht schon nach sechs Monaten gemeint gewesen, sondern erst nach sechs Jahren. Ein Editierfehler habe sich bei der Übernahme des Ziels aus einem internen Fraktionspapier ins Wahlprogramm geschlichen
Politische Gegner bemerken zudem, daß so eine Forderung verfassungswidrig ist und von dem Land selbständig gar nicht eingeführt werden kann. Es wäre eine Verfassungsänderung des Grundgesetzes dafür notwendig.
Hierzu auch der Kommentar im Focus: »Faeser korrigiert Wahlrechts-Versprechen und macht dann alles noch viel schlimmer«