»Digitale Schlägertrupps«
So zitiert Nius den Fachanwalt Joachim Steinhöfel, der die »Flagger« so bezeichnet und natürlich die ganze Zensiererei wie andere Juristen auch als klar verfassungswidrig betrachtet. In dem Artikel deckt Nius auf, daß nach Vorstellung der Bundesnetzagentur unter Führung des Grünen-Parteimitglieds Klaus Müller die sogenannten »Flagger« nicht nur Meldungen von Dritten annehmen, bearbeiten und weiterleiten sollen, sondern daß sie aktiv nach bösen Inhalten suchen – »aufspüren« – sollen, durchaus auch mit Hilfe von künstlicher Intelligenz.
Ein weiterer Artikel diskutiert die Zusammensetzung eines »Beirates« – von der Staatsanwaltschaft und links-grünen NGOs besetzt. Der Blogger Hadmut Danisch war übrigens von der AfD vorgeschlagen worden, aber – wie üblich – von den anderen Parteien blockiert worden (siehe auch hier).
Zu dem Thema hat Nius-Chef Julian Reichelt auch nochmal einen Kommentar verfaßt: »Ich will kein arabisches Deutschland und ich will sagen, was ich denke!«
Ich hoffe, das Thema eskaliert noch weiter und landet vor dem Verfassungsgericht.