22. Dezember 2013
Dezember 201322

BVerfG: Nächste Ohrfeige für den Bundestag unterwegs

Beim Bundesverfassungsgericht bahnt sich die nächste Ohrfeige für die vielen »Super«demokraten in unserem Bundestag an. Nach der letzten Europawahl 2010 hatten mehrere kleine Parteien, die nicht ins EU-Parlament gekommen waren, gegen die 5%-Hürde geklagt. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen 2011 recht und erklärte jegliche Hürde für verfassungswidrig. Der Bundestag mußte also das Wahlgesetz neu regeln.

Was machen unsere Superdemokraten, mit Ausnahme der Linken? Sie beschließen eine 3%-Hürde – die klare Ansage des Urteils ignorierend, weil sich die Bedeutung des Parlaments geändert habe. Auf der Hand liegt ein ganz anderer, offensichtlicherer Grund: Sich die Konkurrenz vom Leib zu halten.

Natürlich gehen die kleinen Parteien wieder vor das BVerfG. Da war, wie die FAZ ausführlich berichtet, jetzt die mündliche Verhandlung dazu. Die Fragen des Vorsitzenden Richters Dr. Voßkuhle lassen kaum Zweifel aufkommen, daß er die Argumentation für die 3%-Hürde für heiße Luft betrachtet, insbesonders, weil die angeblich geänderte Bedeutung auch schon im Verfahren von 2011 bekannt und berücksichtigt gewesen ist.

Daß die Klage erfolgreich ist, ist schon sehr naheliegend, und wird dann eine Ohrfeige für den Bundestag wegen des Ignorierens des BVerfG. Noch schallender dürfte sie werden, wenn das BVerfG eine Ersatzregelung mit Gesetzescharakter beschließt, damit für die im Mai sich wiederholende Wahl die Hürde definitiv nicht mehr gilt. Unwahrscheinlich ist das nicht – sollte das Gericht noch Vertrauen darin haben, daß der Bundestag noch rechtzeitig und eine urteilskonforme Neuregelung beschließt? Eher nicht.

Als Demokrat ist zu wünschen, daß die Hürde abgeschafft wird. Andererseits wäre es doch wunderschön, die FDP auch noch an der von ihr selbst mitbeschlossenen 3%-Hürde scheitern zu sehen…