Bundesverfassungsgericht zur Beschlußfähigkeit des Bundestages
Zu dem erfreulichen Compact-Urteil muß es natürlich gleich einen Kontrapunkt geben: Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Klagen der AfD abgewiesen, in der es um die Nicht-Beschlußfähigkeit des Bundestags geht – manche mögen sich noch an die skurrile Szene mit Claudia Roth als stellvertretende Bundestagspräsidentin denken, die wissentlich die Unwahrheit über die offensichtlich zu niedrige Anzahl Abgeordneter im Bundestag behauptet hatte. Die Ablehnungsgründe klingen in meinen Ohren sehr abenteuerlich, konstruiert und wider dem natürlichen Menschenverstand. Das Gericht ist einfach nicht mehr neutral und unabhängig.
Siehe auch Video-Kommentar vom AfD-Abgeordneten Stephan Brandner dazu.