27. März 2023
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Berlin: Eilantrag gegen Gendern in der Schule abgelehnt

War nicht anders zu erwarten, in dem Failed State Berlin, oder, wie Donald Trump es zu sagen pflegt, Shithole, wo alles links-grün unterwandert ist, inklusive der Gerichte. Dort ist ein Eilantrag eines Vaters, das Gendern an der Schule des Sohnes zu unterlassen, jetzt abgelehnt worden.

Die Welt-Leser – in mittlerweile über 500 Kommentaren – haben schnell die offensichtlichen Widersprüche herausgearbeitet. Das Gericht erklärt einerseits, die Schule sei verpflichtet, die gültige Rechtschreibung zu lehren, – in der es, wie wir alle wissen, kein Genderstern gibt. Andererseits behauptet es, es »verstoße auch nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache. Selbst wenn Sonderzeichen verwendet würden.« Nein, Satzzeichen sind Bestandteil der Rechtschreibung, es gibt Regeln dafür. Somit ist das genau eine Verletzung der Vorgaben.

Da wird sich mit aller Gewalt juristisch etwas zusammengebogen. Aber das kennen wir ja schon von der Gesetzesauslegung durch linke, woke Richter, wenn ein migrantischer Vergewaltiger einer Jugendlichen einfach so aus dem Gerichtssaal wieder herausspaziert, nachdem er eine völlig unangemessene Bewährungsstrafe bekommen hat.

Weiter: Einerseits sei genderneutrale Sprache keine politische Meinungsäußerung, aber sowohl die Verwendung als auch Nichtverwendung ließen eine politische Zuschreibung zu. Hä? Ich glaube, normale Menschen müßten dreimal hintereinander vor eine Betonwand rennen, um solch einen geistigen Schwachsinn von sich zu lassen.

Nun ja, ich glaube nicht, daß das letzte Wort in dieser Sache gesprochen ist, auch wenn das bei den in Berlin üblichen Verfahrensdauern vermutlich erst verhandelt hat, wenn der Sohn sein Abitur in der Tasche hat. Ich glaube/hoffe auch, daß diesmal die Mehrheit das nicht so durchgehen läßt wie damals die Rechtschreibreform.

Nachtrag: Auch die Junge Freheit berichtet, enthält auch ein Statement des Vaters. Vielleicht macht er ja weiter.

Nachtrag 2: Tichys Einblick diskutiert im Detail die Entscheidung des Verwaltungsgerichts