6. Oktober 2020
Oktober 202006

Vorratsdatenspeicherung

Die erste Begeisterung über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung schwindet so langsam. Beim Nachlesen des Urteils stellt sich heraus, daß nationale Gesetze zumindest die Vorratsdatenspeicherung der zugewiesenen IP-Adressen der Anschlüsse erlauben können. Diese müssen Provider zwar sowieso schon sammeln wegen Urheberrechtsverstößen und den diversen Zensur-Gesetzen wie dem NetzDG, aber bislang müssen sie nicht kontinuierlich an die Behörden übermittelt werden. Die Heise-Redaktion befürchtet, daß jetzt nun wieder die Diskussion in Deutschland losgetreten wird. Nun ja, es stehen noch weitere Urteile aus, nicht nur beim EuGH, sondern meines Wissens auch vom Bundesverfassungsgericht. Gestärkt von dem EuGH-Urteil könnte es ja auch die IP-Adreßsammlung für verfassungswidrig erklären. Wetten würde ich darauf allerdings nicht – das ist eher gerade eine Träumerei von mir…