9. Juli 2021
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Säuberungsaktion bei den Richtern

Jetzt wird aufgeräumt. Richter, die nicht zu hundert Prozent auf Linie sind, werden auf die eine oder andere Art aussortiert. Neulich gab es schon die Geschichte mit dem Richter in Weimar, der per Urteil das Maskentragen an den Schulen verbot und damit die Staatslinie durchbrach. Dem Richter wurde Rechtsbeugung vorgeworfen, mehrere Hausdurchsuchungen folgten, und natürlich wurde das Urteil rückgängig gemacht. Ich habe das Thema aber nicht weiter verfolgt. Wer will, kann diesen Telepolis-Artikel als Startpunkt nutzen.

In dem aktuellen Fall gab es eine höchstrichterliche Disziplinierung eines Richters. Angefangen hatte das mit einem Verfahren um ein Wahlplakat der NPD. Der Richter hatte geurteilt, daß dieses Plakat keine Volksverhetzung sei, sondern eine freie Meinungsäußerung. Auf dem Plakat stand unter anderem, daß die Migration den Tod nach Deutschland brächte. Der Richter begründete sein Urteil anhand der vielen bekanntgewordenen Morde von Migranten an Deutschen. Der Streit um das Plakat ging dann weiter durch die Instanzen, bis das höchste hessische Gericht diesem Urteil widersprach und die NPD das Plakat entfernen mußte.

Nun sollte eben dieser Richter ein Verfahren eines Asylanten beurteilen, der gegen seinen negativen Asylbescheid klagen wollte. Der Anwalt des Asylanten erkannte seine Chance und lehnte den Richter wegen Befangenheit ab. Die Richterschaft an dem Gericht sahen diese Befangenheit aber nicht. Natürlich ging das auf Kosten des Steuerzahlers den Instanzenweg hoch bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Gericht betrachtete – um es salopp zu sagen – den Richter als rechtslastig, da die ganzen Morde ja alles Einzelfälle wären und kein Beleg für die Behauptung der NPD. Damit sei er tatsächlich befangen und dürfe das Verfahren nicht durchführen.

Faktisch ist der Richter damit für alle Verfahren um das Thema Migration nicht mehr einsetzbar, denn jeder andere Kläger kann sich nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen. Er ist so bis zu seinem Dienstende mundtot gemacht worden. Vielleicht war es dumm von dem Richter, so zu argumentieren. Faktisch hat er natürlich recht. Die Kriminalstatistik bestätigt einen Anstieg im allgemeinen seit 2014 und eine unverhältnismäßig hohe Beteiligung von Migranten an Vergewaltigungen und Morden. Aber das darf in Deutschland nicht mehr gesagt werden. Merkel schweigt ja auch störrisch zu dem moslemisch motivierten Mord an drei Frauen eines Migranten in Würzburg (mindestens einer wurde nach islamischer Tradition – wie der IS im Irak es auch praktiziert – die Kehle von hinten durchgeschnitten).

Quellen: Welt, Junge Freiheit, NZZ, Bundesverfassungsgericht: Pressemeldung/Beschluß