3. Juni 2021
Juni 202103

Offene Rechtsbeugung durch den EuGH

Hadmut Danisch berichtet von einem ungeheuerlichen Vorgang. Ungarn hatte einen Prozeß vor dem EuGH angestrengt, weil die EU ein Verfahren wegen »schwerwiegender Verletzung der Grundwerte der Union« eingeleitet hatte. Dies wurde u.a. durch eine Abstimmung im sogenannten EU-Parlament beschlossen, für die eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist. Tatsächlich wurden aber bei dieser Abstimmung 448 Ja-Stimmen, 197 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen abgegeben. Macht nach Adam Riese knappe 65%. Hoppla! Das sind ja weniger als Zweidrittel! Egal, nehmen wir einfach die Enthaltungen heraus! Schwupps, sind wir bei über 69%!

Schlimm genug, hat nun der EuGH diesen Betrug auch noch abgesegnet – das sei richtig. Schauen wir doch mal nach, was in dem vom EuGH als für diese Abstimmung als relevant bezeichneten Artikel 354 AEUV steht:

Für die Zwecke des Artikels 7 des Vertrags über die Europäische Union beschließt das Europäische Parlament mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

(Hervorhebung von mir, Mitglieder bezieht sich auf die Mitglieder im EU-Rat)

Seit ich denken kann, ist die Enthaltung bei demokratischen Ja/Nein-Wahlen ein fester Bestandteil und wird auch als Stimmabgabe gezählt, im Gegensatz zu ungültigen Wahlzetteln, wo zum Beispiel mehrere, gar keine und nicht eindeutig identifizierbare Markierungen angebracht sind oder andere Formalien nicht eingehalten sind. Wie sieht denn die Wahl im EU-Parlament aus? Hierzu habe ich im Glossar des EU-Parlament folgendes gefunden:

Elektronische Abstimmung

Bei einer elektronischen Abstimmung wird durch Benutzung der Abstimmungstasten an jedem Abgeordnetensitzplatz exakt die Zahl der Jastimmen, Neinstimmen und Stimmenthaltungen festgestellt, ohne daß die Namen registriert werden.

(Hervorherbung von mir)

Also jemand, der sich enthält, gibt explizit seine Stimme ab und nimmt nicht einfach nur an der Abstimmung nicht teil.

Daß die Kommission, der Rat und das Parlament sich über die eigenen Regelungen hinwegsetzt (z.B. bei der Griechenlandrettung oder jetzt zuletzt beim sogenannten »Corona-Rettungspaket«), sind wir ja mittlerweile gewohnt. Daß sich das Gericht jedoch derart plump als Erfüllungsgehilfe darstellt, ist jedoch selbst unter dem Gesichtspunkt, daß es schon immer als Wegbereiter der Vereinigten Staaten von Europa galt, schon atemberaubend.

Und so ein dreckiger Sauhaufen wirft Ungarn die Nichteinhaltung der EU-Grundwerte vor? Welche Grundwerte hat denn die EU? Demokratie kann da ja nicht enthalten sein!