23. April 2021
April 202123

Nachtreiseverbot

Die diese Woche beschlossene Novelle des Infektionsschutzgesetzes enthält offenbar einen Passus, der auch das Reisen durch Gebiete mit Ausgangssperre in der entsprechenden Zeit verbietet, wie ein Kurzgutachten des juristischen Dienstes wohl ergeben hat. Die Bild berichtet hinter der Paywall, aber ich habe bei der Oldenburger Online-Zeitung einen freien Artikel gefunden. Demnach dürfte man nicht mit dem Auto (und was ist mit LKW?) oder mit öffentlichen Verkehrsmittel durch das Gebiet fahren, selbst, wenn man nicht aussteigt, was natürlich völlig irre ist. Eigentlich müßten dann die Straßen und Autobahnen entsprechend gesperrt werden – woher soll ein Fahrer, der von München nach Flensburg fährt, wissen, wo dazwischen irgendetwas gesperrt ist? Züge müßten die Gebiete entweder umfahren (was bei der möglichen Kleinteiligkeit der »Sperrgebiete« und wegen des Koordinationsaufwands praktisch unmöglich ist) oder die Gäste an dem letzten Bahnhof davor zum Verlassen der Züge auffordern (und was machen die dann dort? Sich bis 5 Uhr morgens frierend die Beine in den Bauch stehen?). Theoretisch dürften nicht einmal Flugzeuge die Gebiete überfliegen!

Die erste Verfassungsklage vom Staatsrechtsprofessor Murswiek im Auftrage des SPD-Abgeordneten(!) Post ist wohl schon eingereicht. Die FDP hat ebenso angekündigt, daß eine Zahl ihrer Abgeordneten Klage einreichen will (die Fraktion selber ist zu klein, um das zu dürfen). Auch die Freien Wähler in Bayern wollen klagen.