10. November 2018
November 201810

Migrationspakt und der Artikel 25 Grundgesetz

Beim Surfen bin ich über einen Leserkommentar in der Zeit gestolpert:

Dickundfett #2.16

@ Charles... Sie haben Recht. Das Grundgesetz ist außerordentlich völkerrechtsfreundlich. Gem. Art. 25 GG verdrängt Völkerrecht Bundesrecht. Hier der Link:

https://dejure.org/gesetz...

Wenn der Pakt von vielen Staaten unterschrieben wird, wird er entweder als Völkergewohnheitsrecht oder als multilaterales Völkervertragsrecht entgegenstehendes Bundesrecht verdrängen.

Was steht in Artikel 25 drin?

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Wenn die Völkerrechtlicher recht haben und der Pakt früher oder später zu Völkerrecht bzw. Völkergewohnheitsrecht wird, dann ist es letztlich egal, ob 1) die Bundesregierung den Pakt unterzeichnet und 2) ihn umsetzt, denn es wird automatisch zu deutschem Recht, es steht über dem Gesetz selber. Jemand braucht nur zum Gericht zu gehen und, auf das Völkerrecht verweisend, klagen. Im Prinzip steht es dann auch über den anderen Artikeln des Grundgesetzes, da diese ja meist nur über daraus abgeleitete Gesetze überhaupt ihre Wirkung entfalten.

Armes Deutschland…