28. Februar 2024
Februar 202428

Eskalation gegen die Meinungsfreiheit

Der Kampf gegen kritische Meinungen wird immer härter geführt. Sie werden mittlerweile, so das Gefühl, wie Kapitalverbrechen behandelt. Kritik gegen Politiker, vor allem, wenn sie Spuren von Sarkasmus beinhalten, werden mittlerweile so energisch wie Gotteslästerungen in Pakistan verfolgt. Dazu hatte man ja – noch unter Merkel-Zeiten – auch einen entsprechenden Paragraphen ins Strafgesetzbuch geschrieben (§ 188 – »Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung«). Da reichen schon ein paar Plakate, damit die Polizei kommt und das Haus durchsucht. Neben anderen berichtet auch Julian Reichelt in der mal wieder sehenswerten Ausgabe letzter Woche auch davon. Für mich ist der Paragraph einer Demokratie nicht würdig. Für einen Straftatbestand, der einer Majestätsbeleidigung gleichkommt, ist in der FDGO kein Platz. Daß er überhaupt existiert, ist ein böses Zeichen für das Selbstverständnis der Politikerklasse.

Auch der Paragraph § 130 (»Volksverhetzung«) ist ja mittlerweile das Schweizer Armeemesser gegen jegliche politisch ungewollte Kritik. So wird die von mir äußerst ungeliebte Moderatorin Dunja Hayali mittlerweile von der Staatsanwaltschaft wohl als eigenständiges Volk betrachtet, denn es wird jetzt in Dortmund eine Frau gesucht, die sie in der U-Bahn beleidigt haben soll (»Deutschland den Deutschen, Ausländer raus« soll sie gerufen haben). Der Staatsschutz sei eingeschaltet!

Daß ich mich als konservativer Mensch jeden Tag von irgendwelchen linken Idioten als Nazi beschimpfen lassen muß und ich somit gleichgesetzt werde mit Verbrechern, die Millionen Juden und andere unliebsame Menschen umgebracht haben, ist offenbar dagegen voll von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Nun, ich habe ja jetzt selber den Gummiparagraphen § 130 gegen Frank-Walter Steinmeier bemüht. Ich werde mal nachfragen, was denn aus meiner Anzeige geworden ist.