4. Mai 2020
Mai 202004

Entdemokratisierung schreitet voran

So muß es im Dritten Reich auch gewesen sein. Der Nationalsozialismus ist damals nicht mit einem – wie man heute sagen würde – Big Bang gekommen, sondern es wurde schrittweise die Schlinge immer weiter um den Hals der Freiheit gelegt. Natürlich war damals das Ermächtigungsgesetz der Hebel, den die Politik Hitler in die Hand gedrückt hatte. Zu spüren bekommen haben aber die Kritiker des Systems das langsam und nicht auf einen Schlag.

So ist es heute auch wieder. Ich hatte neulich schon berichtet, daß die Bundesregierung an einer Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes arbeitet, welches nichts anderes als ein weiteres Überwachungs- und Zensurgesetz ist. Natürlich hat man auch hier ein bißchen die ganz scharfen Spitzen abgeschnitten, nachdem Protest aufkam. Aber wie immer ist das nur ein Feigenblatt, ein Alibi, eine Wahrung des Scheins, auf Kritiker gehört zu haben. Viele andere scharfe Kanten bleiben bestehen. Dieses Gesetz wird vermutlich diese oder nächste Woche vom Bundestag beschlossen.

Mit einem einzigen Gesetz begnügt sich die Politik nicht, man fährt mehrgleisig – speziell, weil manche Mechanismen auch Monate und Jahre brauchen, bis sie ohne großes Aufsehen installiert sind. Ein solcher Mechanismus ist zum Beispiel der neue Medienstaatsvertrag, wie heute die Junge Freiheit ihn mit einem Kommentar wieder in Erinnerung bringt (siehe auch AfD, Update: Redebeitrag AfD im NRW-Landtag dazu). Er ist seit Jahren in Arbeit und soll im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Dieser ist nun mal keine Sache des Bundes, sondern der Länder. Aber was die Kontrolle der Massen betrifft, ziehen alle Politiker am gleichen Strang. Auch hier hatte ich schon mal berichtet. Ziel ist es, das Internet wie Rundfunk zu betrachten und es unter die gleiche Kontrolle zu stellen. Große Teilnehmer, und das können schon einzelne YouTube-Kanäle oder Blogger mit einer fünfstelligen Zahl von Rezipienten sein, sollen wie Rundfunksender behandelt werden und brauchen plötzlich eine Sendelizenz. Diese Lizenz muß man erstmal bekommen und sie kann auch wieder entzogen werden. Außerdem kann sie Geld kosten. Sie ist auch mit Auflagen verbunden, z.B. kann das Senden von »Fake News« sanktioniert werden. Was »Fake News« sind, kann der Staat beliebig festlegen. Das sind dann Verhältnisse wie in Rußland oder China. Im feinsten Bürokratendeutsch genannte »Intermediäre« – das sind bei denen Plattformen wie YouTube, Twitter, Instagram oder Facebook, auf denen Nutzer ihren Content publizieren können, stehen plötzlich auch unter Kontrolle. Sie müssen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskriminierungsfreien Zugang gewähren, um – bitte jetzt nicht schallend lachen – Meinungsvielfalt zu garantieren. Ihnen muß eventuell sogar noch prominenter Platz auf den Bildschirmen der Nutzer gewährt werden. Man sieht ja schon heute in der Corona-Pandemie, wie z.B. bei YouTube jetzt immer eine Zeile in der Video-Übersicht den »Mainstream-Medien« vorbehalten ist, um den vermeintlichen Fake-News etwas entgegenzusetzen. So wird das dann wohl auch sein. Wenn die Klickzahlen dann ähnlich gering sind wie bei diesen Videos, würde es mich nicht wundern, wenn YouTube dann irgendwann gezwungen wird, ÖR-Inhalte so vor jedem Video anzuzeigen, wie heute die Werbung angezeigt wird. Aber wir wollen ja zumindest im Moment noch nicht den Teufel oder die Teufelin an die Wand malen. Der Artikel behauptet übrigens, daß sogar geschlossene Pay-Plattformen wie Netflix von dieser Regelung betroffen seien, die also ARD- und ZDF-Content anbieten müßten. Das brachte wohl den Autor zu seiner im ersten Moment komischen, im zweiten Moment bedrückenden Überschrift »Wohin wir auch schalten, Claus Kleber ist schon da«. Denn dieses Ansinnen des Staates ist nichts anderes als die Verbreitung von Propaganda durch die staatstreuen Medien.

Ich würde mich freuen, wenn da auch Widerstand von den Plattformen käme und wenn auch hier das ganze auf Rechtmäßigkeit vor den höchsten Gerichten geprüft werden würde. Ich sehe den Artikel 5 verletzt, da hier mehrfach gegen den ungehinderten Zugang zu Quellen und gegen die Meinungsfreiheit verstoßen wird.

Neben Einschränkungen der Meinungs- und Rezeptionsfreiheit planen die Bundes- und Landesregierungen auch noch andere Einschränkungen. So wird diese Tage heftig über einen Immunitätsausweis diskutiert. Wer die notwendige Immunität – entweder Autoimmunität durch eine durchlaufene Infektion oder eine durch Impfung erworbene Immunität nicht nachweisen kann, der darf dann nicht ins Ausland oder gewisse inländische Orte, z.B. Strände, nicht besuchen. Auch alles höchst fragwürdig im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit, denn Freizügigkeit ist auch ein Grundrecht (Artikel 11). Nach brandfrischen Meldungen soll das aber vorerst auf Eis gelegt werden, da sich wohl auch innerparteilich größerer Widerstand regt. Wir werden sehen, ob es stimmt.