13. Oktober 2021
Oktober 202113

Die strohdummen Blagen von »Fridays for Future«

Laut n-tv legen zwei »Aktivisten« von »Fridays for Future« beim Wahlprüfungsausschuß einen Einspruch ein, weil sie als Minderjährige nicht an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen durften. Damit demonstrieren sie eigentlich nur, daß sie zu recht von der Wahl ausgeschlossen wurden, weil sie die geistige Reife noch nicht haben. Ein Blick in Wikipedia oder auf die Seiten des Bundestags offenbart recht schnell, daß die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist, die korrekte Vorbereitung und Durchführung der Wahl festzustellen. Er ist aber nicht dafür da, über die Gesetze, die die Wahl regeln, zu urteilen. Insofern muß der Wahlprüfungsausschuß den Einspruch zurückweisen – falls wir noch in einem Rechtsstaat sind, was man täglich neu bewerten muß.

Vielleicht wollen die beiden Kinderchen das auch nur als Sprungbrett für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nutzen, Das könnten sie sich aber auch sparen und direkt klagen. Es könnte gar effektiver sein, weil im ersten Fall sich das Gericht auf die Aufgabe des Prüfungssausschusses beschränken müßte und dann meiner bescheidenen Meinung nach auch zu dem obigen Ergebnis kommen müßte. Das Bundesverfassungsgericht hat für eine derartige Klage sogar eine eigene Seite.. Dort steht unter anderem:

Das Bundesverfassungsgericht prüft zum einen, ob das angewendete Wahlgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz, im Einklang steht. Zum anderen wird im Rahmen der vorgebrachten Rügen untersucht, ob das Wahlgesetz zutreffend angewendet worden ist. Prüfungsmaßstab sind vor allem die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG sowie die Regelungen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung.

Der Ausschluß von Personen unter 18 Jahren steht nun mal tatsächlich im Einklang mit dem Grundgesetz, denn es steht in Absatz 2 Satz 1 des des oben zitierten Artikel 38, daß

wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Eindeutiger geht es wohl kaum.

Natürlich ist das Wahlalter nicht gottgegeben, aber das Wahlalter Null, das hier gefordert wird, ist illusorisch. Es gibt verschiedene Altersgrenzen in den Gesetzen, die die körperliche und geistige Entwicklung des Menschen berücksichtigen. So zum Beispiel die Strafmündigkeit oder das Sexualrecht, welche einen gewissen geistigen Entwicklungsstand voraussetzen. Ähnlich ist es bei einer Wahl erforderlich, daß der Wähler die Tragweite seiner Wahl erfassen kann und ansatzweise in der Lage ist, Wahlversprechen der Parteien und Mandatsbewerber zu bewerten und auf ihre Glaubwürdigkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen (was schon bei vielen Erwachsenen nicht gelingt). Man müßte also gleichzeitig all diese Grenzen aufheben: Ein dreijähriges Kind, das im Laden eine Süßigkeit ergreift und einsteckt, müßte dann nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden!

Übrigens, was so als scheinbar belangloser Satz am Ende des Artikels daherkommt, ist eigentlich eine Schweinerei:

Ohnehin sind aufgrund der demografischen Entwicklung ältere Menschen bei Wahlen im Vergleich zu jüngeren deutlich stärker vertreten.

Ja, und das ist auch völlig richtig. One man, one vote. Die Basis unseres Grundgesetzes und unserer Demokratie ist das gleiche Recht des Individuums. Eine Einteilung in Gruppen, zum Beispiel über Alter, Geschlecht oder Hautfarbe, und Zuweisung von Gruppenrechten ist höchstgradig antidemokratisch und grundrechtfeindlich. Kein Wunder, diese identitätsbezogene Denkweise kommt aus der hintersten marxistischen Drecksecke. Aus diesem Grund wird auch das »Klimaurteil« des Bundesverfassungsgericht, das Jung gegen Alt gegeneinander ausspielt, von den Fachleuten in der Luft zerrissen und als völliges Fehlurteil gewertet.