18. Oktober 2021
Oktober 202118

Das heilige Verfassungsgericht

Was für eine unverschämte Anmaßung eines Klägers, das Bundesverfassungsgericht für befangen zu halten, nur, weil man der Gegenpartei, der Regierung, zusammen essen war und dabei das Thema der Klage auch noch diskutiert hat. Das Verfassungsgericht und seine Richter stehen natürlich über den Dingen, gottgleich. Da gibt es doch nicht den geringsten Zweifel. Deshalb mußte der Vorwurf von diesem …, ja Unterling, natürlich auch zurückgewiesen werden. (siehe auch Junge Freiheit) Genau wie damals, als es um das aktuelle Modell der ÖR-Finanzierung – der sogenannten Haushaltsabgabe – ging. Wie konnte man sich nur erdreisten zu unterstellen, daß der Vorsitzende befangen sein könnte, nur, weil er über ein Konzept seines Bruders und Vorgängers zu entscheiden hatte. Das Konzept war natürlich dann auch so grundgesetzkonform, daß daran nichts auszusetzen war. Der Bruder ist ja schließlich genauso unfehlbar.

Äh, wer zeigt nochmal auf Polen und Ungarn?

Nachtrag: Zwei Muslimas waren wohl 2014 mit einem Befangenheitsantrag erfolgreich, wenngleich die Klage dann wohl erfolglos war. Kommt wohl auf das Thema an.