21. August 2020
August 202021

Auto: Geschwindigkeitsbegrenzer illegal?

Auch wenn es schon mehrfach durch die Presse gegangen ist, gehe ich davon aus, daß das Thema noch nicht richtig bei den Autofahrern angekommen ist, nämlich, daß dank EU ab 2022 Neufahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein müssen (Neufahrzeuge ohne dürfen nur noch bis 2024 verkauft werden). Diese regeln anhand von erkannten Verkehrsschildern oder auch entsprechend ausgestattetem Kartenmaterial die Geschwindigkeit auf die erlaubte (aus Sicht der Quelle) herab. Nach Kritik von Fachleuten wurde das noch dahingehend verändert, daß man für eine kurze Zeit diese Geschwindigkeit auch überschreiten kann, z.B. für einen gerade durchgeführten Überholvorgang, oder, um sich aus einer Gefahrensituation zu bringen, aber nur mittels Überwindung eines extra Widerstands auf dem Pedal, wie beim klassischen »Kick Down« und mit entsprechenden optischen und/oder akustischen Warnungen. Ursprünglich war auch geplant, daß man das überhaupt nicht abschalten kann, jedoch wird das (vorerst) manuell für eine Fahrt abschaltbar sein. Das heißt, beim nächsten Kaltstart ist der Begrenzer automatisch wieder aktiv.

Ich finde diesen Begrenzer eine ungeheuere Bevormundung, speziell, weil sich die meisten Autofahrer relativ gut an die Höchstgeschwindigkeiten halten und dies wieder eine Kollektivbestrafung wegen weniger ist, die sich einen Dreck darum kehren. Die EU entwickelt sich immer weiter zu einer Nanny-Diktatur, die vorgibt, wie die Menschen zu leben und sich zu verhalten haben. Das lehne ich vollumfänglich ab.

Aufgrund einer eher thematisch etwas entfernten Geschichte kommt bei mir die Frage auf, ob das eventuell gegen andere Vorschriften und Verträge verstößt und illegal ist. Golem berichtet über Diskussionen und auch schon in die Praxis umgesetzten Mechanismus des sogenannten »Geofencing« bei E-Scootern, den kurzzeitig und -fristig mietbaren elektrischen Rollern. Da viele Kunden die Scooter regelwidrig nutzen und damit zum Beispiel in Fußgängerzonen fahren, wo dies nicht erlaubt ist, haben manche Betreiber die Betriebsoftware der Fahrzeuge so ergänzt, daß sie die verbotenen Bereiche erkennen (GPS & Co. haben sie eh an Bord) und dort die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren, während andere das aus rechtlichen Gründen ablehnen. Der Artikel erwähnt internationale Vereinbarungen aus den Jahren 1968 und 1971, nach denen der Fahrzeugführer jederzeit in der Lage sein muß, sein Fahrzeug zu beherrschen. Dies sei aber bei einem Eingriff des Fahrzeugs wie die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit eventuell nicht mehr gegeben. Auch wird kurz diskutiert, inwieweit dieser Mechanismus mit den neuen Regelungen für das teil- und vollautonome Fahren kollidiert.

Im Prinzip ist dieser Eingriff bei den Scootern identisch mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer, den die EU verpflichtend gemacht hat: Je nach Ort wird eine maximale Geschwindigkeit vorgegeben, über die der Fahrer im Prinzip nicht hinauskommt. Leider schlägt der Artikel diese Brücke nicht. Die Frage der Legalität ist die gleiche: Ist an den Vorwürfen etwas dran, wird dem Fahrzeugführer die Kontrolle über das Fahrzeug entrissen oder nicht?

Am Ende könnte die Antwort auch von den Details abhängen, zum Beispiel, ob das Fahrzeug aktiv bremst, oder, wie bei der EU-Regelung vorgesehen ist, der Motor einfach weniger bis keine Leistung liefert, die ein Beschleunigen ermöglicht, bzw. so ein Herabfallen auf die vorgegebene Geschwindigkeit durch »Ausrollen« erzwingt. Auch die Möglichkeit des temporären Überstimmens durch den Fahrer könnte das Argument entkräften.

Leider ist bisher die öffentliche Diskussion um den Geschwindigkeitsbegrenzer ausgeblieben. Ich hoffe, sie kommt wenigstens dann, wenn die Autofahrer konkret mit ihm konfrontiert werden. Daß viele, wie eingangs erwähnt, wohl noch gar keine Kenntnis davon genommen haben, sieht man auch in der Leserdiskussion über den Artikel. Dort gibt es eine langen Thread, in dem einige genau die Einführung des Mechanismus bei PKW fordern. Und niemand – soweit ich das beim Überfliegen sehen konnte – erwähnt dabei den EU-Geschwindigkeitsbegrenzer.