Überwachungsesoterik: Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz
Wenn ich daran denke, daß solche Leute regieren, wird mir ganz bang.
Die Zeit veröffentlicht einen Gastbeitrag von Thomas Heilmann, seines Zeichens Berliner Justizsenator (CDU), unter dem Titel »Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz«. WIE BITTE? Allein das schon ist reinster Dummfug und 1984er Big-Brother-Neusprech, ähnlich wie »Krieg ist Frieden« oder »Freiheit ist Sklaverei«.
So geht es natürlich gleich weiter mit dem genauso dummen wie alten Argument, daß die Menschen sowieso überall ihre Daten preisgeben, dann wäre es ja nicht schlimm, daß der Staat auch ein bißchen sammelt. Zwang versus Freiwilligkeit wird hier gleich mal wieder ausgeklammert. Auch die Beispiele sind voll daneben, ich kenne keinen, der Mobile Payment, Car Sharing per Smartphone oder WhatsApp nutzt. Da mußten halt ein paar hippige Begriffe fallen.
Dann versucht der Autor verzweifelt, Schreckensszenarien aufzubauen, warum man die Vorratsdatenspeicherung braucht. Erster Aufhänger ist der Diebstahl »geistigen Eigentums«, an dem unser wirtschaftlicher Wohlstand hinge, natürlich auch mit einem hippigen Begriff garniert (3D-Druck). Das wird auch nicht durch das 1000. Wiederholen richtiger. Der Schaden, der durch das illegale Kopieren urheberrechtlicher Werke von Privatpersonen entsteht, ist ein verschwindend geringer Teil des Bruttosozialprodukts. Der Schaden, der durch Wirtschaftsspionage (USA, GB, China) und kommerzielle Produktpiraterie (Asien) entsteht, dürfte um Größenordnungen größer sein, aber da tut die Politik effektiv nichts, und er spielt das auch noch aktiv herunter.
Dann kommt er mit Internet-Betrügereien daher, Ebay muß mal wieder herhalten. Komisch nur, daß man immer wieder in der Zeitung liest, daß man solche Betrüger festgenommen hat. Wie geht denn das, so ganz ohne Vorratsdatenspeicherung?
Und natürlich läßt der Autor dabei wieder zwei wesentliche Aspekte völlig außer acht, die ich deshalb wieder zum x-ten mal wiederholen muß:
Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar geurteilt, daß die Vorratsdatenspeicherung höchstens für Gefahrenabwehr (Terrorismus) und bei schweren Verbrechen eingesetzt werden dürfe. Betrug fällt aber weder unter das eine noch das andere.
Zum anderen beschränkt sich der Autor wiedermal im wesentlichen nur auf das Thema IP-Adressen. Vorratsdatenspeicherung ist aber viel mehr, bitte nicht vergessen! Nämlich auch:
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Speicherung, wann man mit wem telefoniert hat
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wann man wem eine SMS geschickt hat
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bei Mobiltelefonen zusätzlich noch, wo man sich beim Telefonieren oder Senden oder Empfangen der SMS aufgehalten hat (letzteres wird ja gerne auch zur Aufenthaltsbestimmung durch sog. »stille SMS« genutzt)
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wann man wem eine E-Mail geschickt hat
Und zuletzt verschweigt er: Die generelle Abkehr von der Unschuldsvermutung!
Im weiteren Verlauf wird an dem Schreckensszenario der Bedrohung der Bürger durch böse, böse Verbrecher, die mittels Internet und Smartphones ihre Verbrechen planen würden, gefeilt, um dann zu behaupten, man stünde zur Zeit völlig hilflos da, nur das Allheilmittel Vorratsdatenspeicherung könne das bekämpfen.
Um das noch zu krönen, fordert er »Straftatbestände für Datenhehlerei, Phishing-Mails und das Ausspähen von Daten aus der Ferne«. Man brauche »Instrumente, um Straftaten im Netz verfolgen und die Täter ermitteln zu können«. Als Innensenator sollte er wissen, daß es all das schon gibt, ohne Vorratsdatenspeicherung. Den vielzitierten »rechtsfreien Raum« im Internet, der hier unerwähnt mitschwingt, gab es tatsächlich nie. Wo es ihn, den rechtsfreien Raum, tatsächlich gibt, ist beim Staat selber, zum Beispiel, wenn man an die Datenhehlerei mit den sog. Steuer-CDs aus der Schweiz denkt.
Ich möchte nochmal kurz auf die Überschrift kommen: Am Ende des Artikels wird dem Leser immer noch nicht klar sein, warum Vorratsdatenspeicherung Datenschutz sei, denn erklärt hat es der Autor nicht, nicht einmal ansatzweise. Es wird nichts geschützt, keine Daten und auch keine Menschen. Sie mag – zu welchem Preis auch immer – zur Aufklärung von Verbrechen dienen können, aber nicht zum Schutz davor, ebensowenig, wie es die Videoüberwachung tut. Und wenn selbst die Todesstrafe nicht zur Abschreckung dient, wird die Vorratsdatenspeicherung die kriminelle Energie auch nicht reduzieren können. Das zeigen auch Kriminalstatistiken aus Ländern, die die VDS haben (inklusive aus Deutschland für den kurzen Zeitraum, wo wir sie schon hatten).
Insgesamt also, um es klar zu sagen, ein ziemlich beschissener Artikel, und die Zeit bietet auch noch eine Plattform für diesen geistigen Müll. Man könnte sich die Haare raufen!
Aber andererseits bin ich froh, daß die Kommentatoren nahezu unisono dem Autor seinen Artikel um die Ohren hauen. Das ist ein Indiz, daß so eine zusammengeklöppelte Schwachsinnspropaganda kaum noch Rezipienten findet.