Endgültig in der DDR angelangt: Bürger dürfen nicht mehr ausreisen
Ich hoffe, das hat Konsequenzen, juristische und politische – bis hoch zum neuen Innenminister, aber auch für die beteiligten Beamten: Apollo News und auch die Junge Freiheit berichteten darüber schon am Vormittag, aber den Beweis für meine Vermutung, daß die Aktion höchst illegal ist, lieferte dann am Nachmittag ein Artikel bei Nius.
Acht Identitäre, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten waren, wurden von der Bundespolizei daran gehindert, ein Flugzeug nach Italien zu besteigen. Die Leute wollten sich auf einer Veranstaltung in Italien mit europäischen Gleichgesinnten treffen. Neben der Hinderung wurde ihnen auch ein zeitlich begrenztes Ausreiseverbot auferlegt.
Begründet wird das Vorgehen der Behörden mit § 10 Absatz 1 Paßgesetz. Wenn man sich – selbst als Laie wie ich – diesen Paragraphen sowie die referenzierten Paragraphen anschaut, wird man sehr schnell feststellen, daß die konkrete Begründung mit den abstrakten Begründungen in diesen Paragraphen absolut nichts zu tun hat. Nius bezeichnet das auch auch zurückhaltend »juristisch auf wackeligen Füßen«.
Für mich ist das nach jetzigen Erkenntnisstand eine ganz klar illegale, und zwar verfassungswidrige Aktion, und ich hoffe, das eskaliert noch. Man kann die Identitären mögen oder hassen, aber auch für sie gelten wie für alle anderen auch die Bürgerrechte, darunter Artikel 11 Absatz 1 (Freizügigkeit) und Artikel 8 Absatz 1 (Versammlungsfreiheit).
Bei Apollo News gibt es mittlerweile einen Video-Kommentar.
Nachtrag: Thema ist jetzt in der Bild angekommen. Angeblich seien sie mit ihrem Eilantrag gescheitert.
Nachtrag 2: Die AfD-Politikerin Lena Kotré war/ist bei dem Treffen in Mailand zugegen und hat eine der Gruppe, die sich dennoch über andere Wege nach Italien aufgemacht hatten, dort getroffen und interviewt.
Nachtrag 3: Apollo News berichtet und analysiert weiter zu dem Skandal.